Inhaber - Besitzer

Hi Winkel,
interessante Diskussion. Ich denke die Begriffe Eigentümer und Besitzer sind jetzt geklärt. Ich bin übrigens Großgrundbesitzer mit über 5ha, nur gehören tut mir das leider nicht ;-(
Der Begriff Inhaber ist an diesen Stellen eigentlich eher unangebracht. M.E. ist der Begriff Inhaber eher beim Führerschein anzuwenden (Inhaber der Fahrerlaubnis). Inhaber ist denke ich anzuwenden, wenn die Verfügungsgewalt vorrübergehender Natur ist (was ja auch beim Führerschein schnell mal passiert).
Oftmals findet man auch an Ladengeschäften den Hinweis:
Schlachterei Blutrünstig, Inh. Kurt Knusel.
In dem Fall ist meist das Ladenlokal verpachtet. Damit ist Kurt Knusel Inhaber und Besitzer, Eigentümer aber Herr Blutrünstig.
Da ein Pachtvertrag auch eher vorrübergehend ist, kann hier also der Begriff Inhaber ohne weiteres angewandt werden.
Gruss Sebastian