Inhaberwechsel Aktiendepot

Hallo zusammen,

ich bin Inhaber eines Aktiendepots. Da ich dieses Depot inkl. Aktien nicht mehr möchte, wollte ich gern wissen, ob man dieses Depot + Aktien auf jmd anderes umschreiben kann. Im Grunde genommen würde sich ja nur der Inhaber wechseln. Geht das? Was muss beachtet werden?

Vielen Dank schon vorab für die Hilfe.

LG

Hallo,
ich habe vom Retailgeschäft keine Ahnung, aber im Prinzip geht das, europaweit per SEPA, weltweit per SWIFT. Einzelheiten mußt Du bei Deinem Broker erfragen, Stichwort ist Aktien-/Depotübertrag mit Gläubigerwechsel.

Beachte weiter: Selbst wenn der Übertrag brokerseitig kostenlos durchgeführt wird, müssen Namensaktien und andere Inhaberpapiere umgeschrieben werden. Die Kommission hierfür trägt natürlich der neue Inhaber.

Aus steuerlicher Sicht gibt es zwei Modi: Der entgeltliche und der unentgeltliche Übertrag.

Beim entgeltlichen Übertrag an Dritte wird die Ausbuchung als Verkauf gewertet, d.h. Du mußt Deinem alten Broker Cash zukommen lassen in Höhe der angefallenen Abgeltungssteuern (Papiere von vor 2009 wieder ausgenommen). Das neue Depot wird mit Deinen Anschaffungspreisen und Kaufdaten bespielt. Dein Kaufwert (sprich die Summe dieser Anschaffungspreise mal Stücke) ist der Schenkungswert. Hier meldet sich das Finanzamt in der Regel beim Beschenkten und legt eine Schenkungssteuer fest.

Beim unentgeltlichen Übertrag wird Deinerseits keine Abgeltungssteuer fällig. Jeder Titel im Portfolio samt Anschaffungspreis und Kaufdatum wird übermittelt. Der Schenkungswert ist wieder der Kaufwert des Portfolios, aber Abgeltungssteuer zahlt der neue Gläubiger erst bei Veräußerung seinerseits.

Noch interessanter wird es, wenn es einen „Barausgleich“ o.ä. gibt. Dann wirst auch Du beschenkt. Frag da besser mal einen Steuerberater. Aus dem Bauchgefühl würde ich sagen, daß der börsliche Verkauf/Neukauf günstiger und fairer ist.

Noch ein weiteres Detail: Eventuell kann der neue Gläubiger bei jüngst aufgekommenen Kapitalmaßnahmen noch keine Entscheidungen treffen, Grund sind hier die z.T. erheblich in der Vergangenheit liegenden sogenannten Record-Dates, bei denen die Abstimmberechtigten und deren Stimmen ermittelt werden. Gleiches gilt für im Übertragungszeitraum ausgeschüttete Dividenden. Ähnlich wie man das beim Verleih von Aktien kennt.

Apropos Verleih: Verliehene (oder geliehene) Aktien können i.d.R. nicht mit übertragen werden, es kommt natürlich auf die Einzelheiten im Verleih-/Leihgeschäft an, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß fast niemand wasserdicht eine technische Umsetzung hierfür bietet. Es liegt also in Deiner Hand rechtzeitig (Ver)leihgeschäfte rückabzuwickeln.

Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich das Depot + Aktien verschenke, bleibt es dann das gleiche Depot oder muss der neue Gläubiger ein Depot öffnen wohin das dann alles übertragen wird? Es soll sich ja nur der Name des Inhabers in dem Depot ändern. Ich möchte auch nichts als Gegenleistung. Es wäre eine reine Schenkung an einen nicht Verwandten.

Sagen wir mal so, es gibt sogenannte Custody- oder Advisor-Accounts, Depots auf fremden Namen und fremde Rechnung. Ich kann zu 99% garantieren, daß Du so etwas nicht hast und gehe mal vom „klassischen“ Endkundenbroker aus Hier benötigt der Übertrag zwingend ein Empfängerdepot mit neuer IBAN/SWIFT-Adresse. D.h. ja, Dein Verwandter muß bei seiner Bank ein Depot eröffnen und genau diese Angaben erfragen.

Was Du Dir vorstellst, geht schon auf so vielen Ebenen nicht, angefangen bei Geldwäscheregelungen, dem deutschen Gesetz mit der Trennung zwischen Besitz und Eigentum, über die Steuer bis hin zur technischen Infrastruktur (Euroclear/Clearstream). Wenn es in fremdem Namen, auf fremde Rechnung sein soll, dann muß man auch offiziell einen Übertrag machen.

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Ja das sollte kein Problem sein. Viele Direktbanken bieten diesen Service kostenlos an. Erkundige dich einfach mal bei deiner Bank.

Ja aber mit der Schenkung sollte das doch kein Problem sein? Bei meiner Bank hab ich ein Formular gefunden zum Thema Übertrag mit Gläubigerwechsel. Da steht auch was von Schenkung. Und der Freibetrag bei Bekannten liegt bei 20.000€. Also muss der Beschenkte ein Depot bei der Bank öffnen und ich stelle den Antrag wohin das übertragen werden soll. Steuerlich ist das ja dann für mich kein Thema, oder? Muss die Schenkung trotz Freibetrag angezeigt werden oder geht das automatisch mit dem Antrag bei der Bank? Was muss bei dieser Art von Schenkung noch beachtet werden?

Richtig, für Dich ist es kein Thema, steuerpflichtig ist der Beschenkte. Da der Freibetrag ja mehrere Jahre blockiert bleibt, ist es schon ratsam, die Schenkung anzuzeigen. Im Zweifel tritt natürlich das FA ermittlerisch auf, aber das ja vielleicht nicht zugunsten Deines Bekannten.

Das wäre ja dann nicht mein Problem mit dem FA. Also ist der einfachste Weg wirklich der mit der Schenkung… Sollte ich mich dann trotzdem noch an einen Steuerberater wenden? Würde kurstechnisch alles so bleiben wie aktuell?

Nein, Steuerberater braucht man dafür nicht. Kurstechnisch? Wie gesagt, es werden Deine Anschaffungspreise übermittelt. Also wenn Du damals 100 BASF zu 42 gekauft hast, dann steht im neuen Depot eben auch 100 BASF zu 42, sprich Du hast ihm 4200 EUR geschenkt. Würde Dein Bekannter diese heute noch veräußern entsteht wierderum ein Gewinn von ca. 17.50 EUR je Aktie (und entsprechend 25% Abgeltungssteuern plus Soli und Co darauf).

Nicht ganz. Es ist sehr wohl auch dein Problem:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-muss-ich-eine-schenkung-anzeigen_103057.html
wenn der Beschenkte es - aus welchen Gründen auch immer - nicht anmeldet.

Ich melde es beim FA und teile dem FA auch gleichzeitig den Empfänger mit. Somit wissen die wer es bekommen hat und können das prüfen. Wenn der Beschenkte es nicht meldet, ich aber schon, warum soll ich dann dafür bestraft werden, dass er es nicht gemeldet hat?