Hallo,
ich habe vom Retailgeschäft keine Ahnung, aber im Prinzip geht das, europaweit per SEPA, weltweit per SWIFT. Einzelheiten mußt Du bei Deinem Broker erfragen, Stichwort ist Aktien-/Depotübertrag mit Gläubigerwechsel.
Beachte weiter: Selbst wenn der Übertrag brokerseitig kostenlos durchgeführt wird, müssen Namensaktien und andere Inhaberpapiere umgeschrieben werden. Die Kommission hierfür trägt natürlich der neue Inhaber.
Aus steuerlicher Sicht gibt es zwei Modi: Der entgeltliche und der unentgeltliche Übertrag.
Beim entgeltlichen Übertrag an Dritte wird die Ausbuchung als Verkauf gewertet, d.h. Du mußt Deinem alten Broker Cash zukommen lassen in Höhe der angefallenen Abgeltungssteuern (Papiere von vor 2009 wieder ausgenommen). Das neue Depot wird mit Deinen Anschaffungspreisen und Kaufdaten bespielt. Dein Kaufwert (sprich die Summe dieser Anschaffungspreise mal Stücke) ist der Schenkungswert. Hier meldet sich das Finanzamt in der Regel beim Beschenkten und legt eine Schenkungssteuer fest.
Beim unentgeltlichen Übertrag wird Deinerseits keine Abgeltungssteuer fällig. Jeder Titel im Portfolio samt Anschaffungspreis und Kaufdatum wird übermittelt. Der Schenkungswert ist wieder der Kaufwert des Portfolios, aber Abgeltungssteuer zahlt der neue Gläubiger erst bei Veräußerung seinerseits.
Noch interessanter wird es, wenn es einen „Barausgleich“ o.ä. gibt. Dann wirst auch Du beschenkt. Frag da besser mal einen Steuerberater. Aus dem Bauchgefühl würde ich sagen, daß der börsliche Verkauf/Neukauf günstiger und fairer ist.
Noch ein weiteres Detail: Eventuell kann der neue Gläubiger bei jüngst aufgekommenen Kapitalmaßnahmen noch keine Entscheidungen treffen, Grund sind hier die z.T. erheblich in der Vergangenheit liegenden sogenannten Record-Dates, bei denen die Abstimmberechtigten und deren Stimmen ermittelt werden. Gleiches gilt für im Übertragungszeitraum ausgeschüttete Dividenden. Ähnlich wie man das beim Verleih von Aktien kennt.
Apropos Verleih: Verliehene (oder geliehene) Aktien können i.d.R. nicht mit übertragen werden, es kommt natürlich auf die Einzelheiten im Verleih-/Leihgeschäft an, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß fast niemand wasserdicht eine technische Umsetzung hierfür bietet. Es liegt also in Deiner Hand rechtzeitig (Ver)leihgeschäfte rückabzuwickeln.