Initiativrecht d. Unionsangehörigen/Bürgerbegehren

  • Was bedeutet „erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“?
    Mehr als ein Mitgliedstaat oder 2/3 aller Mitgliedstaaten oder wie?

„Die Bedingungen … werden durch Europäisches Gesetz festgelegt.“

  • Wo genau ist „erheblich“ für den EU-Verf.Vertr. definiert?
  • bzw. wo finde ich das Europäische Gesetz?

Grüße,
Marquis

Der flinke Link: http://www.europa.eu.int/constitution/de/part10_de.h…
Artikel I-47 (4) - „Grundsatz der partizipativen Demokratie“ EU-Verf.Vertr.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen. Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten , einschließlich der Mindestzahl von Mitgliedstaaten, aus denen diese Bürgerinnen und Bürger kommen müssen, werden durch Europäisches Gesetz festgelegt.

Hallo,

  • Was bedeutet „erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“?
    Mehr als ein Mitgliedstaat oder 2/3 aller Mitgliedstaaten oder
    wie?

„Erheblich“ bedeutet meiner Meinung mehr als einer, aber nicht unbedingt alle Mitgliedsstaaten. Der Rest ist Ermessenssache der Union und wird nach Inkrafttreten der Verfassung geregelt. Wurde so gemacht, weil man sich im Konvent nicht einigen konnte. Dadurch ist das Problem erstmal verschoben und ein Gesetz kann man später (z.B. bei veränderter Mitgliedszahl) auch einfacher ändern als die EU-Verfassung.

„Die Bedingungen … werden durch Europäisches Gesetz
festgelegt.“

  • Wo genau ist „erheblich“ für den EU-Verf.Vertr. definiert?

Im Duden.

  • bzw. wo finde ich das Europäische Gesetz?

Es gibt bisher nicht das europäische Gesetz.

Gruß,
Hannes

Finde Begriffe in der Gesetzgebung wie *Erheblich* oder *Geringe* sehr belustigend.
Man stelle sich vor ich fahre an die Tankstelle und sage den Tankwart er soll mal eine geringe Mänge Benzin einfüllen.
Oder beim Metzger, eine gringe Mänge Salami und eine erhebliche Mänge Bratwürste (Bei Weisswürsten geht es nicht da die immer mit Stück angegeben werden).

Für mich währe der Begriff erheblich für etwas das nicht mehr ignoriert wrden kann. Ein erheblicher Schaden, ein erhebliches Verbrechen etc.

Mich wundert es vor allem das wir Deutschen wo wir für alles eine kalre Definition bis über das Ziel hinaus finden uns mit solchen Begriffen rumschlagen.
Da muss sich dann erst wieder der Bundesgerichtshof, bzw. EU-Gerichsthof damit rumschlagen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wo finde ich das Europäische Gesetz?

Erst nach Inkrafttreten der EU-Verfassung werden die legislativen Organe der EU zu echten Organen, die Gesetze direkt schaffen können. Da die EU bis jetzt noch keine Rechtspersönlichkeit besitz, muss sie sich auf Richtlinien, Verordnungen usw. beschränken.