- Was bedeutet „erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten“?
Mehr als ein Mitgliedstaat oder 2/3 aller Mitgliedstaaten oder wie?
„Die Bedingungen … werden durch Europäisches Gesetz festgelegt.“
- Wo genau ist „erheblich“ für den EU-Verf.Vertr. definiert?
- bzw. wo finde ich das Europäische Gesetz?
Grüße,
Marquis
Der flinke Link: http://www.europa.eu.int/constitution/de/part10_de.h…
Artikel I-47 (4) - „Grundsatz der partizipativen Demokratie“ EU-Verf.Vertr.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen. Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten , einschließlich der Mindestzahl von Mitgliedstaaten, aus denen diese Bürgerinnen und Bürger kommen müssen, werden durch Europäisches Gesetz festgelegt.