Initiativrecht

Guten Tag

Habe heute einen Satz aus Politik und Zeitgeschichte gelesen, der mir nciht ganz einleuchtet, da ich mich noch nicht sehr lange mit diesem Thema beschäftige sprich EU
dort steht „wer das Gleichgewicht zwischen großen und kleinen wahren und die Handlungsfähigkeit des komplizierten Gebildes verstärken will, muss die Position vertreten, dass nur die Kommission ein Initiativrecht hat“
Aus dem Kontext wird mir zwar deutlich, das das Initiativrecht von einem Organ ausgehen muss, trotzdem versteh ich nicht wieso dann derzeit über eine Erweiterung des Parlaments gesprochen wird
wie begründen sie das wieso darf das Initiativrecht nur von der Kommission ausgehen ? Ist eine mögliche Antwort vielleicht die, weil sie die „Hüterin der Verträge ist“

Danke

Hallo,

„wer das Gleichgewicht zwischen großen und kleinen
wahren und die Handlungsfähigkeit des komplizierten Gebildes
verstärken will, muss die Position vertreten, dass nur die
Kommission ein Initiativrecht hat“

Der Autor geht davon aus, das

  1. schon in der Kommission ein Interessensausgleich zwischen den Staaten stattfindet

  2. Die Kommission (jedenfalls teilweise) nicht gewissen Einzelstaaten, sondern dem großen Ganzen dient.

Hätten die Mitgliedsstaaten Initiativrecht könnten diese beiden Selektionsstationen umgangen werden und Partikularinteressen könnten evtl. eher durchdringen.

Aus dem Kontext wird mir zwar deutlich, das das Initiativrecht
von einem Organ ausgehen muss,

Falsch, in vielen Ländern (wie die BRD) haben mehrere Organe Initiativrecht. Es gibt kein „muss“.

trotzdem versteh ich nicht
wieso dann derzeit über eine Erweiterung des Parlaments
gesprochen wird

Was hat das damit zu tun?

wie begründen sie das wieso darf das Initiativrecht nur von
der Kommission ausgehen ? Ist eine mögliche Antwort vielleicht
die, weil sie die „Hüterin der Verträge ist“

Weniger. Die Antwort habe ich schon oben gegeben.

Viel Spaß bei der weiteren Lektüre,

Hannes