Hallo zusammen,
heute kam ein Schreiben vom ESO SID Süddeutscher Inkasso-Dienst demzufolge eine Forderung der „Forever Living Products Germany GmbH“ in Höhe von 710,80 € durch die SID übernommen worden wäre.
Meine Frau hat in 2004 eine Veranstaltung der Forever… besucht, die nicht kostenpflichtig war und bei der sie nur eine Unterschrift unter eine Teilnahmeliste gesetzt hat. Es ist nie zur Unterzeichnung eines Vertrages oder einer Bestellung gekommen.
Ich selbst habe noch nie von „Forever…“ gehört und lebe nun schon seit Ende 2005 mit meiner Frau zusammen. Nie gab es Rechnungen, Mahnschreiben oder auch nur eine Infopost.
Hier der Text des heutigen Anschreibens:
"Forderung Forever Living Products Germany GmbH in Höhe von zzt. EUR 710,80
Sehr geehrte Frau H.,
wir haben die Bearbeitung dieser Forderung übernommen. Sie finden in uns einen zuverlässigen und hilfsbereiten Partner, der Sie bei der Begleichung der Forderung unterstützen wird. Neben dem Inkassoauftrag haben wir auch den vollstreckbaren Schuldtitel erhalten, der die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweist.
Die Gesamtforderung gemäß dem beiliegenden Schuldanerkenntnis ist jetzt zur Zahlung fällig. Zahlen Sie diesen Betrag innerhalb von 7 Tagen an uns. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, freuen wir uns über Ihren Ratenzahlungsvorschlag. Schicken Sie uns daher auf jeden Fall das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Dies ist der erste Schritt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden, die uns beiden gerecht wird.
Bei einer gültigen Vereinbarung bleiben weitere Mahnungen aus.
MfG…"
Als Anlagen sind nur die Schuldanerkenntnis „Abzahlungsvergleich“ genannt, sowie ein doppelter Überweisungs-/Zahlschein beigefügt.
Auf dem „Abzahlungsvergleich“ findet sich der Text:
„Meine Schulden aus dem rechtskräftigen Titel. Aktenzeichen des Gerichts 5733458619
Ausstehende Forderung der Firma Forever Living Products Germany GmbH“
Allein das Aktenzeichen halte ich bereits für ein Fake. Sind die letzten beiden Zahlen eines gerichtlichen Aktenzeichens nicht immer die Jahreszahl des Gerichtlichen Beschlusses?
Uns ist klar, das wir den „Abzahlungsvergleich“ auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden dürfen. Aber wie können bzw. wie sollten wir auf diese unfassbare und uns völlig unbekannte Forderung reagieren?
Anzumerken ist noch, das wir erst seit genau zwei Monaten verheiratet sind und meine Frau auch erst seid dem den Namen H. trägt. Zudem war sie (durch einen Fehler unseres Vermieters) für gut 1 1/2 Jahre als unbekannt verzogen nirgendwo in Deutschland gemeldet. Zudem hat sie vor ungefähr 4 1/2 Jahren eine EV geleistet und ist selbst völlig mittellos.
Vielen Dank vorweg schon mal für eure Bemühungen.
Gruß
Günter