Inkasso-Abzocke? EOS SID - Forever Living Products

Hallo zusammen,

heute kam ein Schreiben vom ESO SID Süddeutscher Inkasso-Dienst demzufolge eine Forderung der „Forever Living Products Germany GmbH“ in Höhe von 710,80 € durch die SID übernommen worden wäre.

Meine Frau hat in 2004 eine Veranstaltung der Forever… besucht, die nicht kostenpflichtig war und bei der sie nur eine Unterschrift unter eine Teilnahmeliste gesetzt hat. Es ist nie zur Unterzeichnung eines Vertrages oder einer Bestellung gekommen.

Ich selbst habe noch nie von „Forever…“ gehört und lebe nun schon seit Ende 2005 mit meiner Frau zusammen. Nie gab es Rechnungen, Mahnschreiben oder auch nur eine Infopost.

Hier der Text des heutigen Anschreibens:
"Forderung Forever Living Products Germany GmbH in Höhe von zzt. EUR 710,80

Sehr geehrte Frau H.,
wir haben die Bearbeitung dieser Forderung übernommen. Sie finden in uns einen zuverlässigen und hilfsbereiten Partner, der Sie bei der Begleichung der Forderung unterstützen wird. Neben dem Inkassoauftrag haben wir auch den vollstreckbaren Schuldtitel erhalten, der die Rechtmäßigkeit der Forderung nachweist.

Die Gesamtforderung gemäß dem beiliegenden Schuldanerkenntnis ist jetzt zur Zahlung fällig. Zahlen Sie diesen Betrag innerhalb von 7 Tagen an uns. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, freuen wir uns über Ihren Ratenzahlungsvorschlag. Schicken Sie uns daher auf jeden Fall das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Dies ist der erste Schritt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden, die uns beiden gerecht wird.
Bei einer gültigen Vereinbarung bleiben weitere Mahnungen aus.
MfG…"

Als Anlagen sind nur die Schuldanerkenntnis „Abzahlungsvergleich“ genannt, sowie ein doppelter Überweisungs-/Zahlschein beigefügt.

Auf dem „Abzahlungsvergleich“ findet sich der Text:
„Meine Schulden aus dem rechtskräftigen Titel. Aktenzeichen des Gerichts 5733458619
Ausstehende Forderung der Firma Forever Living Products Germany GmbH“

Allein das Aktenzeichen halte ich bereits für ein Fake. Sind die letzten beiden Zahlen eines gerichtlichen Aktenzeichens nicht immer die Jahreszahl des Gerichtlichen Beschlusses?

Uns ist klar, das wir den „Abzahlungsvergleich“ auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden dürfen. Aber wie können bzw. wie sollten wir auf diese unfassbare und uns völlig unbekannte Forderung reagieren?

Anzumerken ist noch, das wir erst seit genau zwei Monaten verheiratet sind und meine Frau auch erst seid dem den Namen H. trägt. Zudem war sie (durch einen Fehler unseres Vermieters) für gut 1 1/2 Jahre als unbekannt verzogen nirgendwo in Deutschland gemeldet. Zudem hat sie vor ungefähr 4 1/2 Jahren eine EV geleistet und ist selbst völlig mittellos.

Vielen Dank vorweg schon mal für eure Bemühungen.
Gruß
Günter

Als erstes einmal den schuldtitel in kopie zuschicken lasse.
Auf sonst nix einlassen und richtig…den Abzahlungsquatsch niemals unterschrieiben.

Wenn der schuldtitel vorliegt, dann ist da auch ein Aktenzeichen vermerkt und damit kann man bei gericht erst einmal nachforschen.

Siollten die mit einem Mahnbescheid kommen,dann widersprechen und warten ,ob die klagen.

Aber aufpasses: es kann sein, dass der ganze Mist entstanden ist, weil sie keinen gemeldeten Wohnsitz hatte und die Post zurück ging.Wenn das ganze nach Abgabe der EV passiert ist,aufpassen dass die da nicht einen Strick draus drehe.

Jedenfalls erst einmal die fakten sammeln und dann weiter sehen

Moin Günter,

also erst einmal würde ich darauf bestehen:
. Eine Mandatschjaftserklärung des SID für Forever… nachzuweisen -

  • zweitens halte ich das Gercihtsaktenzeichen auch für recht dubios
  • drittens geben Sie bzw. Ihre Frau an Eides statt eine Erklärung ab, demnach sie niemals eine Geschäftsbeziehung zu Forever hatte bzw. einen Vertrag oder Bestellung unterschrieben oder aufgegeben habe
  • viertens - fordern Sie den SID auf, den NACHWEIS zu liefern, aus welchem Rechtshintergrund es zu einem Titel gekommen sein soll, da (Ihre Frau) niemals eine Rechnung, geschweige eine Mahnung oder gar Mahnbescheid bekommen habe -
  • der SID soll also die Rechtmäßigkeit bzw. den tITEL nachweisen, denn behaupten, es läge ein Titel vor und damit die Rechtmäßigkeit der Forderung - damit könnte man mich NICHT erschrecken…
  • NIEMALS angeben, das Ihre Frau einmal eine Veranstaltung der Forever … besucht habe…
  • keine Abzahlung oder Teilzahlung unterschreiben…

Teilen Sie noch möglichst heute dem SID folgendes mit:

…hiermit widerspreche ich im Grundsatz die Rechtmäßigkeit der Forderung. Wenn Sie behqaupten, Sie der SID hätte einen Titel gegen mich vorliegen, so weisen Sie mir bitte diesen Titel nach. Weiter weisen Sie mir bitte Ihr Mandatär nach.
Im übrigen setze ich Ihnen hiermit eine Frist von (5 Tage bitte festes Datum angeben). Sollte ich bis zu diesem fristgerechten Termin keinen rechtsgültigen Nachweis von Ihnen vorliegen habe, verbitte ich mir jegliche weitere Belästigung. Dazu verweise ich vorsorglich schon jetzt auf die Rechtsfolgen.

  • Name - (nix freundl. Grüße … bla bla bla )

Infor: Auch wenn Ihre Frau niemals einen Titel erhalten habe, so kann es dennochj sein, das ein rechtsgültiger Titel vorliegt. Das ist im Rechtssystem möglich, wenn man den Schuldner nicht erreichen kann.
Deswegen etwas vorsichtig sein, aber erst einmal spllen die nachweisen, was los ist.

mfg Horst

EINGESCHRIEBEN zurückschreiben, sie sollen die ursprüngliche rechnung und eine detaillierte Aufstellung der Kosten etc. schicken

Vielen Dank für die Antwort!
Ich werde die SID erst mal anschreiben.

Etwas hat mich noch zusätzlich stutzig gemacht.
Man spricht davon einen vollstreckbaren Titel zu haben. Könnten die sich da nicht weitere Mahnungen sparen und gleich vollstrecken oder geht es nur darum die Kosten weiter nach oben zu treiben?

Vielen Dank für die Antwort, die Tipps und die wertvollen Hinweise!
Ich werde die SID erst mal anschreiben.

Danke! Ja ich werde die erst mal per Einschreiben (mit Rückschein) anschreiben.

BItte fassen Sie Ihre Fragen das nächste mal kürzer.

Lassen Sie sich von der Gegenseite eine Kopie des Schuldtitels vorlegen. Kann die das nicht, verbieten Sie der gegenseite weitere Anschreiben unter Androhung einer Abmahnung. (Wenden Sie sich diesbezüglich ggf. an einen Anwalt. Der bekommt für eine Abmahnung von der Gegenseite ca. 600 €. Wenn Sie gut verhandeln, profitieren Sie beide davon.)
Sollte Ihnen eine Kopie des Titels zugehen, hat Ihre Frau Sie belogen. Ein Titel ergeht nur, wenn der Mahnbescheid zuvor persönlich zugestellt wurde. alle Beteuerungen eines Schuldners, das sei incht der Fall. Er hätte so etwas nie bekommen, ist gelogen.

Glück auf.

Anhang:

Mir ist nur ein Inkasso-Unternehmen mit Namen EOS… - nicht ESO… bekannt. Es ist eines der seriösesten Inkasso-Unternehmen und gehört zur größten Unternehmensgruppe dieser Branche. Dieses Unternehmen schickt Ihnen keine Falschangaben. Es ist daher davon auszugehen, dass Ihre Frau sie belogen hat.

MfG

hallo

also erstens, wenn sie eine teilzahlung vereinbaren oder überhaupt vereinbarungen mit dem sid machen, können die auch ihre nicht unerheblichen kosten geltend machen, wenne s dann zum prozeß kommt, haben sie doppelte jkosten die gerichts und die inkasso am bein,
in dieser verzwickten sache bleibt meines erachtens nur ein weg…anwalt einschalten…wenn ihre frau bwirklich nie was unterschrieben hat etc…hat sie nichts zu befürchten

ps mal die verbraucherzentralen fragen ob was püber die firma bekannt ist und wie lange solld a her sein…bedenken sie auch die verjährungsgfrist! dies würde ich auch dem inkassobüro mitteilen, was das soll zu nötigen, die angelegenheit aus 2004 ist verjährt und ohne nachweise von rechnungen etc. haben die eh schlechte karten, diese würde ich jetzt erstmal anfordern, das sie nie für die firma gearbeitet haben etc. und bitten um eindeutige nachweise über entstandene kosten! aber bleiben sie bei ihrer verjährung!!! haben die das datum abgeändert von 2004 auf die neuzeit wäre es ja iohne hin noch betrug und ein fall für die staatsanwaltschaft

gruß

plappermaul…

Hallo!

zum Thema Eos SID kann ich nur sagen, dass dies ein Unternehmen ist, dass insbesondere durch Abzockerei, Inkompetenz und Unfreundlichkeit sich auszeichnet.

Daher kann ich nur raten, den Anwalt einzuschalten und am Ball zu bleiben.

Dieses Unternehmen ist noch nicht einmal in der Lage, doppelt bezahlte Beträge zu erstatten - nein, im Gegenteil, dieses Unternehmen scheint es darauf anzulegen, mit dem fremden Geld wochenlang zu arbeiten, hinterhältig trotz Bezahlung das Mahngericht einzuschalten.

Aber solchen Unternehmen sollte das Handwerk gelegt werden. Daher überlege ich mir, SternTV oder Frontal oder ähnliches einzuschalten - vielleicht sogar die BILD Zeitung. Schon um andere Menschen auf solche dubiosen Unternehmen zu sensibilisieren.

Grüsse

Das Aktenzeichen kommt mir auch extrem seltsam vor.
Ich würde zunächst einmal um die Übersendung einer Kopie des Titels bitten und gucken wie sie reagieren. Bei einem seriösen Unternehmen sollte dies kein großes Problem darstellen.

keine angst vor Strafanzeige!
ich würde vor allem eine originalvollmacht anfordern und NUR diese auch akzeptieren, dass ist dein gutes recht!

ich musste in der vergangenheit feststellen, dass 97% der inkassobüros keine vollmachten zuschicken, aber forderung versuchen geltend zu machen. nach mehrmaligen anmahnen und drängen meinerseits, bekam ich endlich eine vollmacht; es handelte sich um eine ungültige kopie und generalinkassivollmacht.

diese sind unzurechend als legitimation und brauchen vom schuldner nicht akzeptiert werden.

ich hatte deshalb zuletzt mit dem HFG-Inkasso eine derbe auseinandersetzung, sie erachten ihre kopie-general-vollmacht als völlig ausreichend. trotz meine diversen beschwerden und hinweisen mit entsprechenden rechtshinweisen und urteilen sind sie weiterhin uneinsichtig.
darauf hin habe ich das inkasso und deren geschäftsführer im mai 2010 wegen betruges und täuschung bei der zuständigen staatsanwaltschaft angezeigt

ihr hattet sicherlich schon die gleichen erfahrungen mit fehlenden und falschen vollmachten machen müssen, oder?
ich kann nur jeden ermutigen, bei nachweislich fehlender oder ungenügender vollmacht die inkassoabzocker unverzüglich anzuzeigen. denn eines sollte man nicht unterschätzen, akzeptiert ihr eine fehlende, falsche oder ungenügende vollmacht, so akzeptiert ihr auch die euch aufgebrummten inkassogebühren und kosten.
diese aber darf ein inkassobüro nicht verlangen, solang er die ordentliche legitimation nicht vollständig und rechtskonform euch nachgewiesen hat.
ach ja, auch die besonders gern von inkassos genutzte argumentation mit dem vorhandenen titel ist nur die halbe wahrheit. eine kopie eines vollstreckungsbescheides ist keine legitimation für das handeln eines inkassodrückers.

ich frage mich wirklich weshalb die leute diesen unseriösen inkassodrückern nicht per strafanzeige das berufsverbot aussprechen. ihr kennt ja das sprichwort: „nur gemeinsam sind wir stark“!

Keine angst vor Strafanzeige stellen!
ich würde vor allem eine originalvollmacht anfordern und NUR diese auch akzeptieren, dass ist dein gutes recht!

ich musste in der vergangenheit feststellen, dass 97% der inkassobüros keine vollmachten zuschicken, aber forderung versuchen geltend zu machen. nach mehrmaligen anmahnen und drängen meinerseits, bekam ich endlich eine vollmacht; es handelte sich um eine ungültige kopie und generalinkassivollmacht.

diese sind unzurechend als legitimation und brauchen vom schuldner nicht akzeptiert werden.

ich hatte deshalb zuletzt mit dem HFG-Inkasso eine derbe auseinandersetzung, sie erachten ihre kopie-general-vollmacht als völlig ausreichend. trotz meine diversen beschwerden und hinweisen mit entsprechenden rechtshinweisen und urteilen sind sie weiterhin uneinsichtig.
darauf hin habe ich das inkasso und deren geschäftsführer im mai 2010 wegen betruges und täuschung bei der zuständigen staatsanwaltschaft angezeigt

ihr hattet sicherlich schon die gleichen erfahrungen mit fehlenden und falschen vollmachten machen müssen, oder?
ich kann nur jeden ermutigen, bei nachweislich fehlender oder ungenügender vollmacht die inkassoabzocker unverzüglich anzuzeigen. denn eines sollte man nicht unterschätzen, akzeptiert ihr eine fehlende, falsche oder ungenügende vollmacht, so akzeptiert ihr auch die euch aufgebrummten inkassogebühren und kosten.
diese aber darf ein inkassobüro nicht verlangen, solang er die ordentliche legitimation nicht vollständig und rechtskonform euch nachgewiesen hat.
ach ja, auch die besonders gern von inkassos genutzte argumentation mit dem vorhandenen titel ist nur die halbe wahrheit. eine kopie eines vollstreckungsbescheides ist keine legitimation für das handeln eines inkassodrückers.

ich frage mich wirklich weshalb die leute diesen unseriösen inkassodrückern nicht per strafanzeige das berufsverbot aussprechen. ihr kennt ja das sprichwort: „nur gemeinsam sind wir stark“!

Also wir haben vor einer woche ein schreiben bekommen adressiert an eine Minderjährige und dazu enthält das schreiben einige Rechtschreibfehler zB.: anstelle von Hitmeister Histmeister und dan stelle von GmBH einfach nur gm .Da es mir sehr unseriös vorkommt lasse ich es erst einmal liegen und warte ab .

Ich habe selbst Probleme mit EOS SID. Einen guten Rat schreiben sie eine Brief an den Deutschen Inkasso Verband wo sie Mitglied sind. Alle Schreiben an EOS SID per Einschreiben mit Rückschein (Behaupten schrieftlich das sie keine Briefe bekommen haben) Vor jeden Telonat laut und deutlich sagen das sie keine Mitschrieft oder Aufnahme wünschen. E-mail schreiben. EOS spielt gerne toter Hund. Verbraucherzentrale melden und eine Beschwerde beim Gericht wo sie eingetragen sind.

hallo!

Ich habe heute auch ein dubioses Schreiben der Inkasso EOS SID süddeutscher Inkasso-Dienst bekommen.

erste Zeilen der Forderung:

Forderung EOS Investment GmbH vormals REWE Markt GmbH

Sehr geehrte Frau …

hiermit zeigen wir an, dass wir mit der Einziehung der oben genannten Forderungen von der Gläubigerin beauftragt wurden.
Sämtliche Korrespondenz ist mit uns, dem EOS SID Süddeutscher Inkasso-Dienst GmbH zu führen…

ich rief unter der angegebenen Telefonnummer diese Inkasso an , und wurde nach Angabe der Forderungsnummer nach meiner Adresse und Geburtsdatum als Abgleich der glaubwürdigkeit gefragt, dass Sie wirklich mit mir sprechen.
Dieses verweigerte ich
und wies abermals darauf hin dass ich diesen Brief in den Händen halte und die Forderungsnummer angebe… und wurde darauf hin hingewiesen dass sie dieses Gespräch nun abbrechen müssten.
Schriftlich dürfte ich mich aber bei Ihnen melden, und verwiesen auf die frist innerhalb weniger tage.

während ich dies formulierte… wurde ich fuchsig und rief nochmals an.
und bestätigte meine angabe des geburtsdatums mit einem fiktiven geburtsdatum… dies wurde wortlos zur kenntnis genommen, bei versuchter falsch angabe meiner adresse sagte sie nur dass dies nicht stimme und sie eine andere dort haette…

muss ich wirklich auf dieses schreiben reagieren??? muss ich die forderungen nun wirklich in schriftlicher form anfragen… es handelt sich um 15,26 Euro einkauf bei rewe… nun soll ich 80.67Euro zahlen…
besonders erfreut bin ich über die Anlage SELBSTSTÄNDIGES SCHULDANERKENNTNIS… wo die forderung des angeblichen rewe einklaufs (ohne datum oder geschäftsstelle o.ä.)ist,

mit schuldner 1 schuldner 2 zu unterschreiben ist, und auf der rückseite soll ich angaben zu
name
adresse,
telefon, handy, email
familienstand, anzahl kinder…
bis hin zu
rentenvers.anstalt vers. nummer,
lohn und gehalt,
arbeitslosengeld 1 und 2,
lebensversicherungs,
nr,
bausparvertrag…
grundbesitzart.

machen.

was soll dass? damit ich die 80 euro in raten zahlen kann zu dem genannten zinssatz von 5,37%

bitte schreibt mir, wie geht man mit sowas um , kennt jemand diese inkasso?
die website sieht ja recht seriös aus.

vielen dank

Hallo,

ich hatte vor einigen Wochen ebenfalls ein schreiben von eos erhalten nachdem angeblich eine Forderung von 50 euro von otto gmbh vorläge.

Ich hatte vor ein paar Monaten etwas bei otto bestellt mit kreidtkarte bezahlt aber da es mir nicht gefallen hat,habe ich es zurückgesendet und das geld wieder erhalten.also folglich was soll da offen sein???

abgesehen davon würde sich Otto persönlich bei einem melden,falls ein rechnungsbetrag offen wäre und nicht gleich ein Inkassobüro beauftragen.

Meiner Meinung nach eine riesen abzocke!! Niemals bezahlen und jedes Schreiben ignorieren!selbst das telefonat zu diesem Inkassobüro ist das geld nicht wert!!

wer sicher gehen möchte schreibt an die Verbraucherzentrale oder direkt an das unternehmen bei dem angeblich die rechnung offen steht.

Ich vermute dass bei einigen Internet diensten einen leck ist und deshalb die adressen und namen von kunden geklaut wurde.Ebenso sollte man 2 mal drüber nachdenken bevor man irgendwo an einem Gewinnspiel teilnimmt.

da mich das jetzt tierisch aufregt und ich hoffe dass niemand diesem vermeindlichen inkassobüro geld gezahlt hat,werde ich Otto eine E-mail schreiben und euch die Antwort hier posten als beweis dass es hier nichts zu befürchten gibt!

lasst euch nicht einschüchtern!!

Lieben Gruß Toni

Auch wenn dies schon eine alte Geschichte hier ist, möchte ich noch was dazu schreiben. Erstens, dass von vielen als dubios erklärte Aktenzeichen, ist mit Sicherheit, dass AZ der Firma EOS, weil, bevor es überhaupt zu einem vollstreckbaren Titel kommt, schon mehrere Schreiben an den vermeintlichen Schuldner rausgehen. Ich bin mir auch sicher, dass sowohl der vollstreckbare Titel in Kopie, als auch der Beauftragungsnachweis erbracht werden konnte. Ob die Forderung des ursprünglichen Unternehmens gerechtfertig ist, ist für uns alle hier im Forum nicht beurteilbar, nur, wenn man schon einen vollstreckbaren Titel gegenüber jemanden hat, dann hat es dieser versäumt, entweder seinen aktuellen Wohnsitz mitzuteilen( aus welchen Gründen auch immer) oder er hat die Post ( Mahnbescheid etc.) einfach ignoriert. Vielleicht kann der ursprüngliche Fragesteller ja mal schreiben wie die Sache ausgegangen ist.