Hallo,
Die Person hat eine Überweisung getätigt für ein Inkassobüro von 28 euro, auf dem kontoauszug wurde dann festgestellt dass es die falsche inkasso war, dann hat die person da angerufen und gefragt, ob sie das wieder zurück überweisen würden, und die sagten dann ja klar, aber 10 euro behalten wür für die bearbeitung ein! ist das rechtens???
Hallo,
leider kann ich dir darauf keine Antwort geben. Aber ich würde dir in jedem Fall eine kostenlose Rechtsberatung empfehlen. Du findest hier im Portal mehrere Anwälte die dir sicher auch mehr darüber sagen können.
Bis dahin viel Glück und alles Gute.
Da bin ich der falsche Ansprechpartner, ich berate bei grösseren Inkassobeträgen
nö, aber die machen das einfach
Ja – das sind Kosten welche Du bezahlen musst.,
Hallo schnurzl83,
ja, das Inkassounternehmen kann diese Gebühr verlangen. Ist zwar ziemlich hoch, aber eine Bearbeitungsgebühr ist in der Regel üblich.
VG
Katzenpfote
Daß für Rücküberweisungen wie im vorliegenden Falle das Inkassobüro Bearbeitungskosten verrechnet ist gängige Praxis und rechtlich vertretbar.