Hallo,
meine Frage ist:
im Dezember 15 habe ich etwas in einem onlineshop bestellt.
Dieses wurde nach der 1. Mahnung unter Verwendungszweck und meiner Bestellnummer bezahlt.
Allerdings von dem Konto meiner Oma.
Nach 2 Wochen kam die 2. Mahnung. Daraufhin habe ich bei dem unternehmen angerufen und gesagt von welchen Konto es bezahlt wurde und habe auch den Überweisungsbeleg per email geschickt.
am 20.2. kam dann eine Mahnung von einem Inkasso Büro.
Mittlerweile nach vielen Telefonaten ist das Geld gefunden wurden was am 24.1. auf dem Konto war.
Dadurch das wohl eine Zahl zu dem Verwendungszweck gefehlt hat konnten die die Zahlung nicht zuordnen.
Aber meine Bestellnummer hatte ich auf darauf geschrieben.
Muss ich die Kosten von dem Inkasso bezahlen?
Vielen Dank schonmal und lg