Inkasso nach erster Mahnung obwohl schon bezahlt

Hallo liebe wer-weiss-was-Community,

ich wende mich heute mit einem etwas komischen Fall an euch, da ich Hilfe bräuchte.Ausgangslage ist wie folgt:
Ich habe ende letzten Jahres die Bank gewechselt und bei der Änderung der Kontodaten ist mir anscheinend die Meldung an den Energieversorger durchgegangen. Der gewählte Tarif beim Energieversorger ist ein so genannter „Online-Tarif“, weswegen die Kommunikation per Mail statt per Post erfolgt.

Daher bekam ich als der Lastschrifteinzug auf das alte Konto (welches nicht mehr existierte) nur als Mail. Mails mit Zahlungsaufforderung + Anhang landen bei mir nunmal im SPAM-Ordner (wen wunderts) so dass ich davon nichts mit bekam. Erst als dann eine Weile später tatsächlich ein Brief mit einer ersten Mahnung kam.

Hier habe ich die Zahlung zugegebenermaßen ein wenig verschlampt, bis mir siedend heiß die Mahnung wieder vor die Füße fiel. Die Frist war gerade 2 Tage drüber, ich habe sofort danach überwiesen und auch dem Versorger mitgeteilt, dass ich soeben überwiesen habe und man wenn Zahlungsprobleme auftreten sollten, man mir bitte einen Brief schreiben möge.

Vor 2 Tagen kam dann aber ein Brief vom Inkassobüro, welches die Zahlung plus ~54 Euro Inkassogebühren von mir verlangte. Einen Tag später kam ein zweiter Brief, dass der Energieversorger sie informiert hat, dass ich die dort offene Rechnung beglichen habe, sie fordern jetzt „nur noch“ von mir die ~54 Euro Inkassogebühren.

Bin das erste Mal mit einem Inkassobüro konfrontiert, daher weiß ich gerade nicht so recht bescheid. Ich finde es ziemlich heftig, schon nach der ersten Mahnung ein Inkassobüro zu verständigen. Auch Inkassogebühren von ~54 Euro für eine ein zu treibende Forderung von ~93 Euro erscheint mir etwas unverhältnismäßig. Und zuletzt ich habe bezahlt, den Energieversorger darüber informiert, dass ich 2 Tage drüber bin, das Geld aber kommt und das Inkassobüro hat keinen Schlag getan, da war das Geld schon da, ist es wirklich rechtens, dass diese hier Geld verlangen?

Danke für eure Hilfe.
Gruß Dico

Hallo,

ja, denn schließlich hast du die Rücklastschrift verursacht und die anschließende Zahlungsfrist verstreichen lassen. Das bucht man unter Lehrgeld.

Gruß,
Steve

Mails mit Zahlungsaufforderung + Anhang landen bei mir nunmal im
SPAM-Ordner (wen wunderts)

Mich. Bei mir landen die nämlich im Posteingang bzw. in mit entsprechenden Regel angelegten Unterordnern, werden dann zeitnah von mir geprüft und bei berechtigter Forderung bezahlt.

Mit Hilfe der anderen Auszüge aus deinem Posting darfst du dir jetzt selbst drei Fragen beantworten:

bei der Änderung der Kontodaten ist mir anscheinend die Meldung an den
Energieversorger durchgegangen

Hier habe ich die Zahlung zugegebenermaßen ein wenig verschlampt

  1. Wer hat durch seine Fehler das Räderwerk in Gang gesetzt?

Der gewählte Tarif beim Energieversorger ist ein so genannter „Online-Tarif“

  1. Welche Vorteile hat der Abschluss eines „Online-Tarifes“ für den Kunden?

weswegen die Kommunikation per Mail statt per Post erfolgt.

wenn Zahlungsprobleme auftreten sollten, man mir bitte einen Brief schreiben möge.

  1. Und welche Nachteile muss der Kunde dafür ggfs. hinnehmen?

Fall für das Medizin- Brett

Der gewählte Tarif beim Energieversorger ist ein so genannter „Online-Tarif“, weswegen
die Kommunikation per Mail statt per Post erfolgt.

O.K.

Daher bekam ich als der Lastschrifteinzug auf das alte Konto
(welches nicht mehr existierte) nur als Mail.

Logisch, wenn der Tarif nur mail- Kommunikation vorsieht!

Mails mit Zahlungsaufforderung + Anhang landen bei mir nunmal im
SPAM-Ordner (wen wunderts)

Du bestellst Sachen mit Kommunikation per Email, und schiebst die Kommunikation in den SPAM- Ordner. Du solltest ernsthaft mal zum Psychologen gehen, um diese Störung ggf. zu beheben (kein Scherz!).

Erst als dann eine Weile später tatsächlich ein Brief mit einer ersten Mahnung kam.
Hier habe ich die Zahlung zugegebenermaßen ein wenig verschlampt

Denk mal über meinen Tipp mit dem Psychologe nach.

dem Versorger mitgeteilt, dass ich soeben überwiesen habe und man wenn Zahlungsprobleme auftreten sollten, man mir bitte einen Brief schreiben möge.

Du hast selber geschrieben, dass Du einen Billigtarif mit Kommunikation per Email hast. Es gibt dort keine Kommunikation per Post. Denke jetzt über meinen Tipp mit dem Psychologe nach, jetzt sofort!

Vor 2 Tagen kam dann aber ein Brief vom Inkassobüro, welches die Zahlung plus ~54 Euro Inkassogebühren von mir verlangte.

Inkasso darf maximal Gebühren in der Höhe fordern, welche durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der gerichtlichen Mahnung entstanden wären (alles andere geht vor Gericht kaum durch). Rechne selber aus, ob die Gebühr im Rahmen ist.

Auch Inkassogebühren von ~54 Euro für eine ein zu treibende Forderung von ~93 Euro erscheint mir etwas unverhältnismäßig. Und zuletzt ich habe bezahlt, den
Energieversorger darüber informiert, dass ich 2 Tage drüber bin

O.K., du hast also selber den Energieversorger darüber informiert, dass Du auch diese Frist verpasst hast. Nochmal der Tipp: Gehe unbedingt zum Psychologe!

Danke für eure Hilfe.
Gruß Dico

Bitte.

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo Erdbeerzunge,

hast du irgendeinen Vertrag mit einem Psychologen der keine Kundschaft hat oder wieso kommt der Hinweis auf einen Psychologen gefühlte hundert mal in deiner Antwort?

Beim Abschluß des Tarifs ging es darum die Hauptkommunikation per Mail durch zu führen, davon dass man nicht in der Lage wäre einen Brief zu schreiben war nie die Rede bei Vertragsabschluß. Wenn ich dies doch irgendwie erahnen können sollte mit meinem siebten achten oder neunten Sinn, dann müßte ich nicht zum Psychologen, sondern zum Parapsychologen.

Und nein ich habe nicht „die Sache“ bestellt und dann diesen Absender auf meine SPAM-Liste gesetzt. Habe ich das geschrieben? Nein. Ich habe das Mail nun auch wieder gefunden, genau der 08/15 Text der in jeder Virus-Mail ist, komplett mit einem ZIP-Anhang. Nun behaupte bitte nur noch, du würdest solche Mails in deinen Posteingang bekommen und auch den ZIP-Anhang öffnen … dann möchte ich bei dir nicht Computer sein.

Und ja ich habe danach den Energieversorger angeschrieben um zu versuchen das auf die schnelle noch im „kleinen Dienstweg“ zu retten. Manchmal gibt es sowas noch, aber manche Leute arbeiten halt Schema F ab und links und rechts wird nicht geschaut.

Ich habe mich übrigens nicht rein hier auf die tollen cleveren Antworten verlassen ala „selbst schuld und zahl lieber“ genau nach diesem Schema verdienen die Inkassos ihr Geld. Mal für Leute mit Textverständnis:
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10
Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig .

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können…Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
"Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).

Das ist die aktuell gültige Rechtssprechung, also nix mit die Kosten sind gerechtfertigt.

Vielen Dank für falsche Antworten!

Wie war es beim Psychologe?
Hallo,

hast du irgendeinen Vertrag mit einem Psychologen der keine Kundschaft hat oder wieso kommt der Hinweis auf einen Psychologen gefühlte hundert mal in deiner Antwort?

Weil ich Dir dringend empfehle, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nun behaupte bitte nur noch, du würdest solche Mails in deinen Posteingang bekommen

Bei mir sind bestimmte Absender, z.B. diejenigen die mir Rechnungen senden, als vertrauenswürdig gekennzeichnet (z.B. durch Aufnahme als Kontakt). Diese landen dann nicht im SPAM- Ordner.

Was hat der Psychologe eigentlich dazu gesagt?

Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Du glaubst also, dass der Energieversorger nicht genau weiß, wie er mahnen muss, damit er auf den Kosten nicht sitzenbleibt? Vielleicht, weil der Energieversorger noch nie Kunden mit Zahlungsstörungen und noch nie Gerichtsverfahren deshalb hatte?

Also: Ab zum Psychologe, noch heute!

Danach verstehst Du: Du hast den Fälligkeitstermin verstreichen lassen (Rücklastschrift durch Dein Verschulden), und die Fristen von zwei Mahnungen verstreichen lassen.
NACH Deinem Psychologentermin wirst Du die Gerichtsentscheide so lesen können, dass lediglich das sofortige Einschalten des Inkassobüros auf eigene Kosten erfolgt. Wer aber mindestens 2x erfolglos gemahnt hat, darf natürlich Hilfe in Anspruch nehmen.

Ganz abgesehen davon ist auch jede Mahnung durch den Lieferant, und jede Rücklastschrift erstattungsfähiger Aufwand.

Das ist die aktuell gültige Rechtssprechung

Genau so ist es!

Also: Krankenkarte einstecken und ab zum Doc!

Achtung für alle die auch so einen Fall haben und sich auf der Suche nach Hilfe so wie ich hier umsehen, offensichtlich ist das Thema entweder zu komplex oder bereits von Mietmäulern der Inkassos unterwandert.

Habe mich noch anderweitig bezüglich des gültigen Rechts informiert, Inkassokosten sind in der Form nicht rechtens, sehr gut zusammengefasst kann man das z.B. hier lesen: 
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtl…Die Inkassokosten werden von Gerichten zusammen gestrichen oder sogar komplett kassiert!

Hallo,

ein Vorschlag zur Güte, ich gehe an dem Tag zum Psychologen, an dem Sie Mietmaul ihren Kopf aus dem Arsch der Inkassounternehmer nehmen.

Deal?