Inkasso Zahlungsaufforderung

Hallo
SV:
vor ca. 10 Monaten habe ich mit einem Gutschein eine Lieferung bezahlt (Wert ca.90-€) Die Lieferung wurde geliefert, aber keine Rechnung (da wohl mit Gutschein bezahlt)

Nun nach 10 Monaten meldet sich ein InkassoU. und fordert von mir noch 5,-€ Versandgebühren von damals zzüg. Zinsen und Gebühren macht zusammen ca. 70-,€ !!!

Da ich von dem Lieferanten aber bis heute keine Rechnung über die Versandkosten erhalten habe, wusste ich auch nicht dass hier Versandkosten angefallen sind.

Tel. habe ich bereits die Rechnung von dem InkassoU. angefordert und erhalten.

Nun bin ich nicht bereit die Inkassogebühren von 65,-€ zubezahlen, da ich NIE eine Rechnung bekommen habe.
Wie soll ich mich nun verhalten ?
Gruß
Icke

Schreib den Sachverhalt und dass Du das Inkassobüro nicht bezahlt per einschreiben Rückschein ans Inkassobüro und den Lieferanten

Nicht bezahlen und warten bis die eine Klage einreichen. Nicht auf deren Schreiben reagieren und nicht einschüchtern lassen . Wenn ein MB kommt, dem sofort widersprechen. Mach dir keoíne Sorgen die werden nicht klagen

Hallo, ich würde mich mit der Lieferfirma in Verbindung setzen und um Aufklärung bitten.

Hallo ickeor,

das hört sich alles etwas dubios an. Schauen Sie sich bitte noch einmal genau die Bestellung über den Gutschein an. Stand da nirgendwo, dass Sie die Versandkosten zu tragen haben? Auch nicht kleingedruckt? Falls nämlich doch, sind Sie nach 30 Tagen Nichtzahlung automatisch im Verzug und die Firma steht im Recht.

Trotzdem ist die jetzig gestellte Rechnung unverhältnimäßig hoch. Wieviel Zinsen und Gebühren sind denn da in Einzelposten berechnet worden? Ich würde das anfechten. In der Regel kommen auch mehrere Mahnungen, bevor eine Firma eine so hohe Rechnung stellt.

Begeben Sie sich nochmals in Kontakt mit der Firma und sagen Sie, dass Sie die Versandkosten tragen werden, event. die angefallen Zinsen; mehr jedoch nicht. Auch Sie können Druck ausüben, wenn Sie keine Rechnung erhalten haben, dann hat nämlich das Inkassoinstitut nichts in der Hand wogegen sie einen Titel gegen Sie erstellen kann.

VG
Katzenpfote

Moin - schriftl. Widerspruch einlegen weil d. Lieferant nachweisen muss über Versandkosten eine RE gestellt zu haben.
Zweitens kann d. Ink.Unt. (IU) Dir nicht die RE geben u. dann fordern. Und schon garnicht 65 €. Das IU ist gesetzl. verpflichtet, nicht unnötig Kosten zu stellen. Dem IU würde ich ein Verfahren anhängen. Lasse Dich v. einen Rechtspfleger bei Gericht beraten - kostet nix.

Grüsse

Danke für die Antworten,
da ich keine Rechtversicherung habe, habe ich etwas Bedenken was passiert wenn doch ein MB von dem IU kommt ?
Ob es sich lohnt wg 60,-€ ein Verfahren anzuhängen ?
Fakt ist dass ich die Versandkosten-Rechnung nie erhalten habe (erst jetzt auf Anforderung)
Kann ich die Zahlungsaufforderung von IU ignorieren und dem Lieferanten direkt die Versandkosten überweisen, oder soll ich besser richtung IU einen Widerspruch einlegen und IU deutlich machen dass die IU-Gebühren nicht bezahlt werden (nur die Versandkosten +Zinsen)

LG

Hallo, in jeden Falle Widerspruch erheben, dann ist sogar das IU raus, denn sie dürfen dann nicht mehr tätig werden. Das IU ist meines Erachtens jetzt erst mal Dein Gläubiger dann kannst Du nicht einfach an d. Versender zahlen. Daher VORSICHT. Besser Widerspruch. Grüsse

Bei diesem Sachverhalt ist die Vorgehensweise, die Versandgebühren ohne vorheriges Erinnerungsschreiben durch ein Inkassobüro einziehen zu lassen, nicht nachvollziehbar und sehr kundenunfreundlich!!
Zinsen und Inkassogebühren sind in diesem Falle ungerechtfertigt. Schadensminderungspflicht!!

Ich habe den Betrag von 5 € direkt an den Lieferanten bezahlt und Widerspruch ggü. dem IU erhoben.
Die Bestätigung von der Bezahlung an IU habe ich zusammen mit dem Widerspruch gesendet und noch hinzugefügt dass ich bis dato nie eine Rechnung erhalten habe.
Nun kommt das IU mit der Begründung das ein Teil (nähmich die 5€) verbucht wurden und es stehen immer noch die Gebühren von 60 € offen —> bezahlen bis XX sond Mahnlauf.
Nun kann ich wieder Widerspruch erheben, was passiert dann ?