Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe den Stromanbieter wegen Umzug gewechselt. Leider war das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt. Wegen nicht vorhandenem Internet konnte ich die Zahlung für Mai nicht überweisen. Da der ursprünglich erteilte Lastschrifteinzug damit erlosch, wurde auch die Zahlung für Juni nicht eingezogen, was ich aber nicht wusste. Für beide Zahlungsverzüge lagen nun mittlerweile jeweils die 2. Mahnung vor. Noch vor Ende der Frist für die Maizahlung hatte ich die Abschlagszahlung überwiesen und lag noch in der Frist für die Juni-Zahlung. 2 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist für Mai erhielt ich Post vom Inkassounternehmen, welches vom Stromanbieter beauftragt wurde. Begründung: Meine erste Zahlung hätte man für die offene Juni-Zahlung genommen und daher wäre die Maizahlung überfällig und im Inkasso gelandet.
Eigentlich ist es logisch, dass die erste Zahlung für die erste Forderung gilt. Im Prinzip hat sich der Stromanbieter das so schön zurecht gelegt, damit er das Inkassounternehmen beuaftragen kann. Die Juni-Zahlung wurde im Übrigen auch vor Ende der 2. Mahnfrist bezahlt. Nun meine Frage: Hat der Stromanbieter rechtlich einwandfrei gehandelt oder ist die Inkassoforderung unberechtigt? Im Internet liest man zum Stromanbieter (immergrün) in Verbindung Inkasso nichts positives. Scheint dann auch eher Masche zu sein. Die vom Inkassobüro meinte es wäre berechtigt die erste Zahlung für die jüngste Forderung zu nehmen, das stände so im Vertrag. In den AGB habe ich hierzu aber nichts gelesen.
Kann mich evtl. jemand aufklären?
Gruß
Stefanie