Hallo,
gibt es hinsichtlich Inkassounternehmen eine Regelung, wieviel bzw. in welcher Höhe die Gebühren brechnen dürfen ?
Ab wann darf ein Inkassounternehmen beautragt werden, gibt es hier eine Regelung ??
Nach Zahlungsverzug, darf ja gleich die Summe eingefordert werden ohne zu mahnen, aber wie sieht es aus wenn „Teilzahlungen“ getätgit worden sind - darf dann ein Inkasso beauftragt werden ?
Danke