Inkassoforderung nach Zusendung der Mahnung per Mail

Meine Frau hat im Internet Druckerpatronen bestellt. Der Sendung lag keine Rechnung bei.
Einen Monat nach Lieferung erhalten wir ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei mit der Forderung EUR 103.-- zu bezahlen. Die Rechnung und Mahnung soll uns per Mail zugesandt worden sein.

Wir haben aber kein Mail erhalten. Das heisst es ist vielleicht im Spanordner gelandet. Meine Nachforschung im Internet ergab, dass es vielen Bestellern so ergangen ist. Ich musste aber leider auch feststellen, dass Rechnungen und Mahnungen per Mail rechtskräftig sind.

Soll ich diese Rechnung wirklich bezahlen oder einfach mal abwarten? Den Betrag der Druckerpatronen habe ich inzwischen ĂĽberwiesen. Besten Dank fĂĽr eure Hilfe und frohe Weihnachten.

Inkassokosten könnten in diesem Fall nur als sogenannter Verzugsschaden geltend gemacht werden. Voraussetzung wäre Verzug zum Zeitpunkt der Beauftragung der Kanzlei. Wie man in Verzug gerät, steht in § 286 BGB. Vorliegend kämen zwei Varianten in Betracht:

  1. § 286 Abs. 1 S. 1 BGB: Der Schuldner wird gemahnt und zahlt auf die Mahnung nicht.

  2. § 286 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 BGB: Der Schuldner zahlt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

Wenn deine Frau weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhalten hat, befand sie sich zum Zeitpunkt der Beauftragung der Kanzlei nicht im Verzug. Der Versand von Rechnung und Mahnung ist irrelevant. Maßgeblich ist der Zugang. Für diesen trägt der Händler die Beweislast.

Ist das In-Den-Spamordner-Schieben durch das Mailprogramm des Empfängers nicht sowas wie eine Zugangsvereitelung? Und befindet sich die Mail dabei nicht trotzdem im Machtbereich das Empfängers? Gäbe es hier nicht eine Pflicht des Empfängers, bei Ausbleiben einer erwarteten Rechnung per Mail mal selber nachzuforschen?

Gibt es andererseits eigentlich eine Pflicht des Händlers, einen Kontakt auf anderem Wege zu versuchen, wenn es mit einer Mail nicht funktioniert?

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Einfach so oder hattest du eine Rechnungsnummer o.ä.?
Hat denn der Versender nicht darauf hin gewiesen dass die Rechnung per Mail kommt? Auftragsbestätigung, Versandbenachrichtigung und Rechnung kommen i.d.R. ziemlich zeitnah. Da hätte man dann schonmal im Spamordner nachsehen können.
Ansonsten siehe Beitrag von Carpentier.

Komischer Versender.

Nein, denn:

Genau. Der Zugang ist da, wurde also nicht vereitelt.

Meines Erachtens nicht, nein. Wofür braucht man die von mir angeführten Vorschriften, wenn man ihren Regelungsgehalt aushöhlt?

Zumindest im Zusammenhang mit dem Verzug würde ich eher von einer Obliegenheit sprechen. Der Händler muss nichts versuchen, muss aber mit den aus seinem Verhalten resultierenden Folgen leben.

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Du hast doch auch die Ware erhalten.
Und damit ist doch auch klar, dass ein Gegenwert zu entrichten ist.
Den wĂĽrde ich zeitnah entrichten, dass ich es aus dem Kopf habe und keine Schuld meinerseits entsteht.

Man kann auch aus dem Geschäft gehen mit Waren und sagen, man hätte die Kasse nicht gefunden… dann hat man aber ebenso vergessen, den Gegenwert für die Ware zu entrichten…

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Herzlichen Dank für die Erläuterungen!

@anon45458312

Im Grunde warst du von der Lösung selbst nur noch wenige cm entfernt. Ich habe dich lediglich darauf hingewiesen.

Naja - selber kann ich mir das eine oder andere zusammensuchen. Aber erst, wenn ein Experte was dazu gesagt hat, kann ich mir auch sicher sein, dass ich es richtig war. Und ob ich es auch verstanden habe ist dann nochmal eine andere Geschichte.
Ich habe sowas ja nicht studiert und deshalb fehlt mir - wie vermutlich den meisten Laien - oft die dahinter stehende Logik.

Frohe Weihnachten!

Wenn Mails im Spamordner deines E-Mail-Programms landen, sind sie trotzdem zugegangen.
Wenn du ehrlich bleiben willst, schaue mal in diesem Ordner nach und zahle dann, wenn du die Mails dort findest, die berechtigten Forderungen (auch die vom Anwalt).
Der Zugang kann jedoch praktisch nicht bewiesen werden, so dass es durchaus möglich ist, dass weder Rechnung noch Mahnung jemals bei dir angekommen sind.

Das solltest du dann auch genau so schreiben. Gerade wenn man viel im Internet bestellt, verliert man als Privatmann schon mal den Ăśberblick, ob da noch eine Rechnung fehlt.

Es gibt da einen Online-Shop, der besonders häufig mit nicht zugestellten Rechnungen und Mahnungen auffällt. Er hat seinen Sitz in I******n.

Als Gewerbetreibender hättest du ganz andere Pflichten - da hat auch mal ein Gericht entschieden, dass man den Spam-Ordner täglich auf fälschlich aussortierte Mails prüfen muss.

Warum sollten das „ganz andere Pflichten“ sein? Willenserklärungen und geschäftsähnliche Handlungen (zum Beispiel Mahnungen) gelten unter Abwesenden als zugegangen, wenn

  1. sie in den Machtbereich des Empfängers (Mailbox) gelangt sind und

  2. unter gewöhnlichen Umständen mit ihrer Kenntnisnahme durch den Erklärungsempfänger zu rechnen ist.

Wer sein Postfach so organisiert, dass bestimmte Nachrichten in irgendeinen Ordner verschoben werden, kann doch nicht bessergestellt werden als jemand, der alles in der Inbox lässt. In aller Regel wird darum mit oder ohne Spam-Filter von einer täglichen Kontrolle der Mailbox auszugehen sein und von der Kenntnisnahme aller eingegangen E-Mails.

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Als erstes solltest du schauen, ob in deinem Spam-Ordner jetzt eine Mail drinnen ist oder nicht.
Wenn keine Mail drinnen ist, liegt auch kein Verzug vor - davor ist alles Reden wenig zielfĂĽhrend.