Hallo, ich war letzes Jahr bei einem Fitnessstudio angemeldet die mittels einer von mir genehmigten Einzugsermächtigung meinen Mitgliedsbeitrag eingezogen haben. Am 1.6 2012 konnte der Beitrag nicht abgebucht werden weil mein Arbeitgeber meinen Lohn zu spät überwiesen hat, dementsprechend war das Konto nicht gedeckt. Als ich dann das nächste mal im Studio war wurde mir der Zugang nicht gestattet weil ich nicht bezahlt habe und somit mein Vertrag gekündigt wurde, laut dem Mitarbeiter im Studio wäre das ganz normal. Jetzt fast ein Jahr später bekomme ich Post vom Inkassobüro, mit einer Forderung von 411€ (ohne die die Zusatzkosten vom Inkassobüro) was laut meiner Rechnung (01.06.2012-01.04.2012= 10 Monate *19,90€ + einer halbjährlichen Gebühr von ca. 25€ für die Kundendatenverwaltung = 224€). Jetzt meine Frage. Ist das alles rechtens? Trotz Einzugsermächtigung? Trotz Sperrung? Ohne Mahnung und so einen hohen Betrag? Würde mich sehr darüber freuen wen mir jemand dabei helfen könnte da mir die Sache echt Bauchschmerzen verursacht.
Hallo,
also, so wie ich das verstehe, wurde Ihnen gekündigt aufgrund der unterbliebenen Zahlung. Haben Sie dafür einen schriftlichen Nachweis? Das wäre von Vorteil, aber ich vermute mal, dass Ihnen die Kündigung mündlich ausgesprochen wurde.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Fitnessstudio im Vertrag mit Ihnen eine Klausel vereinbart hat, nach welcher Lastschriftverfahren beendet werden wenn eine Zahlung aufgrund unzureichender Deckung des Kontos wieder rücküberwiesen wird, was Sie somit zu einer manuellen Zahlung der verbleibenden Kosten verpflichten würde.
Grundsätzlich hat aber der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht , so dass er auch spätestens nach der zweiten unterbliebenen Zahlung hätte eine Mahnung schicken müssen.
Wenn Sie also beweisen können, dass Ihnen von einem Mitarbeiter gekündigt wurde, sehe ich gar keine Probleme für Sie und denke, dass Sie einer Zahlungspflicht locker entkommen könnten. Aber leider kenne ich den Wortlaut Ihres Vertrages mit dem Fitnessstudio nicht welcher für die Beurteilung bestimmt von Vorteil wäre.
Ich denke, dass Sie zur Zahlung der von der Bank zurückgeforderten Zahlung an das Fitnessstudio inkl. Rückforderungskosten verpflichtet sind. Evtl. könnten Sie meiner vorläufigen Ansicht nach noch zu einer Zahlung der zweiten nicht gezahlten Monatsrate verpflichtet sein.
Dies ist aber keine Rechtsberatung, sondern eine Meinungsäußerung anhand des genannten Sachverhalts.
Ohne Kenntnis von weiteren Internas erstmal Grundsätzliches :
Ohne Mahnung und damit ohne Verzugsetzung kann man praktisch nichts verlangen.
Man muß erst jemanden in Verzug setzen.
Wie es genau mit der dargelegten „Kündigung“ ist, das weiß ich so nicht.
Mal angenommen in den Verträgen steht drin, dass nach Rücklastschrift der Zugang untersagt wird usw…hmm naja, natürlich bleibt man für die Vertragslaufzeit verpflichtet…aber so wie Du schreibst, hast Du jetzt die gesammelten Werke auf einmal kassiert.
Das wirft große Zweifel auf, ob das so machbar ist, wenn tatsächlich zwischendurch nichts anderes passiert ist.
Man sollte schon nachfragen weshalb jetzt alles aufeinmal kommt usw. und erstmal ggfls. dem Anspruch widersprechen.
Gruß AK
Ich habe schon mal so einen Fall gehabt!
Der springende Punkt ist der Vertrag mit dem Fitness-Studio. Besser gesagt die kleingedruckten AGB.
Wenn das da so drin steht ist das rechtmäßig un du hast beim Abschluss halt das Kleingedruckte nicht gelesen.
Da ich weder deinen Vertrag noch diese AGB kenne, kann ich dir bei dieser Summe nur raten - schnell zum Anwalt. So teuer ist der nicht, da sich sein Honorar nach dem Streitwert richtet.
Viel Glück !!
Hallo,
zuerst einmal kommt es mir komisch vor, dass dein Vertrag gekündigt wurde, weil ein Monatsbeitrag nicht abgebucht werden konnte. Sowas ist eigentlich nicht normal. Ein Fitnessstudio kündigt den Vertrag eigentlich nie „von sich aus“, sondern versucht dann einfach, den Betrag ein paar Tage später noch einmal abzubuchen.
Wäre der Vertrag gekündigt worden, könnte das Fintessstudio keine (Inkasso) Forderungen an dich stellen. Die Beiträge wurden ja bis zu dem Tag X immer pünktlich eingezogen, mit Kündigung des Vertrages enden die Vertragsbeziehungen und du solltest im Normalfall dem Studio nichts mehr zahlen müssen.
Daher kommt mir das alles sehr merkwürdig vor.
Mein Tip; Nimm dir den Vertrag, geh zu einem Anwalt, lass dich beraten. Optional, setzte dich mit anderen Menschen, die dieses Studio auch besuchen, auseinander. Ist so etwas schon mal vorgekommen? Gibt es für dich noch einen Ansprechpartner im Studio, an den du dich wenden kannst?
Inwieweit eine Kündigung berechtigt ist und welche Forderungen danach noch erhoben werden können, richtet sich zunächst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessstudios.
Ob diese rechtmäßig sind und hier richtig angewendet wurden, kann nur ein Anwalt klären. Ggf. kann man sich auch bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Auf alle Fälle würde ich mir die Kosten und deren Berechtigung durch Nachfrage beim Fitnessstudio erläutern lassen.
Hallo,
meiner Ansicht nach ist das nicht rechtens.
Lies Dir mal den Vertrag durch. Meist wird das Entgelt fällig für die Möglichkeit, ins Studio zu gehen.
Das bedeutet, dass man z.B. auch zahlen muss, wenn man mal krank ist, da ja die Möglichkeit von Seiten des Studios trotzdem besteht.
Wenn Dir der Zutritt verweigert wird, besteht die Möglichkeit zum Training nicht, es wird also die vereinbarte Gegenleistung nicht erbracht.
Meines Erachtens besteht die Forderung - wie auch immer sie sich zusammensetzt - nicht. Im Zweifel würde ich raten, zum Anwalt zu gehen.
Gruß
Lui160165
Hallo, ich war letzes Jahr bei einem Fitnessstudio angemeldet
Hallo, ich war letzes Jahr bei einem Fitnessstudio angemeldet
die mittels einer von mir genehmigten Einzugsermächtigung
meinen Mitgliedsbeitrag eingezogen haben. Am 1.6 2012 konnte
der Beitrag nicht abgebucht werden weil mein Arbeitgeber
meinen Lohn zu spät überwiesen hat, dementsprechend war das
Konto nicht gedeckt. Als ich dann das nächste mal im Studio
war wurde mir der Zugang nicht gestattet weil ich nicht
bezahlt habe und somit mein Vertrag gekündigt wurde, laut dem
Mitarbeiter im Studio wäre das ganz normal. Jetzt fast ein
Jahr später bekomme ich Post vom Inkassobüro, mit einer
Forderung von 411€ (ohne die die Zusatzkosten vom Inkassobüro)
was laut meiner Rechnung (01.06.2012-01.04.2012= 10 Monate
*19,90€ + einer halbjährlichen Gebühr von ca. 25€ für die
Kundendatenverwaltung = 224€). Jetzt meine Frage. Ist das
alles rechtens? Trotz Einzugsermächtigung? Trotz Sperrung?
Ohne Mahnung und so einen hohen Betrag? Würde mich sehr
darüber freuen wen mir jemand dabei helfen könnte da mir die
Sache echt Bauchschmerzen verursacht.
Hallo
zunächst mal die „schriftlichen Vereinbarungen“ (Verträge etc.)klären.
Enerseits hast Du formell (per Formular)eine Einzugsermächtigung gegeben, aber wenn das praktisch faktisch nichts nutzt, dann greift sicher
die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung) welche Deinem „Vertrag beim Fitnessstudio“ zugrundeliegt. Dort steht sicher irgendwo, dass bei Nichtbezahlen oder fehlgeschlagener Abbuchung automatisch der Zutritt und damit die Benutzung des Studios verwehrt und der bestehende Vertrag sofort gekündigt werden kann.
So einen Vertrag hast Du eigenhändig seinerzeit unterschrieben, also warst Du einverstanden.
Spreche doch mal mit dem Studio-Inhaber bzw. dem Vertragsgeber genau und ruhig darüber. Wahrscheinlich bleibt der stur, muß aber nicht.
Es gäbe noch die Möglichkeit der kostenlosen anwaltlichen Rechtsberatung beim Amtsgericht, i.d.R. 1 x im Monat.
Etwas hart ist es schon, wenn all die Maßnahmen sofort reifen, ohne Chance zur Sachlichen Bereinigung der Situation, wozu auch eine Mahnung gehört hätte m.E. - aber es kommt auf die Vereinbarungen im Vertrag an !
Viel Erfolg und Glück
Hi,
schau ma mal
- Es ist wohl eine Fitnesskette wegen der 19,90?
2.Du mußt einen Vertrag mit denen haben. dieser beinhaltet auch Allg. Geschäftsbedingungen. Achtung. Nur weil diese dort so stehen wie Sie stehen muß es nicht heißen das dieses Rechtens sind. - Viele FS locken mit scheinbar billigen Tarifen. Da werden 2 jahresveträge abgeschlossen und die 19,90 sind dann quasi die Ratenzahlung
4.Lies in den AGBs nach was dort zum Thema Zahlungsverzug steht. Das das FS dir sofort kündigt und den Zutritt verwehrt und dann noch auf die Zahlung besteht scheint mir mehr als Grenzwertig.Sofortige Kündigung: Normal ist das bei Zahlungsverzug nicht.
5.Hast du die Kündigung schriftlich? - Was steht im Vertrag zum Thema Kündigung?
- Hast du schon eine Mahnung,Zahlungsaufforderung des Unternehmens bekommen?- Wenn nein ist es nach überwiegender Rechtssprechung so, da du das Schreiben des Inkassos ignorieren kannst. Das Unternehmen ist dein Ansprechpartner und nicht daß Inkasso. Das must du denen aber auch schreiben-am besten per Einschreiben.Schau mal hier:
http://www.inkassoportal.de/lexikon/inkasso-ohne-mah…
mit dem verweis, das du die Rechtmäßigkeit der Zahlung anwaltlich prüfen läßt und du um Geduld bittest. meist hast du eh 14 Tage Zahlungsziel. - Nimm Kontakt zu dieser Mukki Bude auf-schriftlich- und schreib denen das du die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen läßt.Das verschafft dir Zeit
- Nimm deine ganzen Unterlagen und geh damit zu einer Verbraucherzentrale-SOFORT!Das kostet zwar ein paar Euro-aber nur die können dir hier zu überschaubaren Kosten helfen-oder du hast eine Rechtsschutzversicherung? Anwalt-teuer
10: Wenn alle Stricken reißen zahl die offenen gebühren direkt an das Mucki Unternehmen und sehs als Lehrgeld. Informier das Inkasso das du die Zahlung zwischenzeitlich getätigt hast und die Gebührenforderung daher unbegründet ist-Formulierungsschreiben dazu kannst du dir einiges aus dem Internet zusammensuchen
VG
MO
Formhalber. Dies ist keine Rechtsberatung
Guten Tag,
die Details Ihres Vertrages sind mir unbekannt.
Deshalb ist es ratsam einen Anwalt oder
eine Verbraucherschutzzentale anzusprechen.
Der Anwalt kostet Geld.
Die Verbraucherschutzzentrale nicht.
Schildern Sie Ihr Anliegen dort.
Viel Glück.
mfg
Heumond
Hallo,
müsste eigentlich genau im Vertrag stehen was passiert, wenn du mit der Zahlung in Verzug gerätst.
Würd ich erst mal Widerspruch einlegen (Erklärung wie sich dieser Betrag zusammensetzt) und Kontakt mit dem Fitnessstudio aufnehmen (aufpassen mit evtl. Zahlung ans Fitnessst., falls die Ihre Forderung ans Inkassob. abgetreten haben)
Viel Glück
LG aus Bayern
Inkassoforderung trotz Sperrung
Hallo,
eine Beurteilung ist nicht ganz leicht, weil konkretere Datums- und Vertragsangaben fehlen.
Grundsätzlich erst einmal NICHT zahlen UND der Zahlung schriftlich widersprechen (ich mache so was als Fax, damit ich einen Sendebelg habe).
Wenn der Vertrag gekündigt wurde, kann natürlich das Studio auch keine Gebühren mehr verlangen. Hast Du einen Nachweis der Kündigung o.ä. Wie gesagt, kann hier nix sagen, eine genaue Schilderung wäre notwendig:
- Wann Vertrag abgeschlossen mit welcher Laufzeit und Verlängerungsklausel?
- Wann und in welcher Form gekündigt?
- Wiel lange hast Du noch Beiträge bezahlt?
Es sind leider zu viele Fragen offen.
VG
nch
Hallo Sergej,
auch wenn ich den Vertrag nicht kenne, den Sie unterschrieben haben, so ist eine nachträgliche Verrechnung grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie in dem Vertrag auch genau bezeichnet ist. Da in diesem Fall der Zugang zum Studio verweigert wurde mit dem Hinweis auf eine Auflösung des Vertrages (ich hoffe doch schriftlich an Sie selbst), kann eine Nachverrechnung in diesem Umfang nicht geltend gemacht werden.
Also erst bitte den Vertragstext prüfen,
dann die Kündigung genau prüfen und nicht automatisch zahlen. Inkassobüros drohen sehr gerne, ohne das sie eine rechtliche Handhabe vorweisen können.
Mit besten Grüssen
Jörg Esser