Hallo,
ich habe eine Rechnung verspätet gezahlt, allerdings bevor ich einen Brief von der Inkassogesellschaft bekam. Nach Erhalt des Briefes wies ich auf die bereits getätigte Zahlung hin.
Als ich im Urlaub war, schrieb die Inkassogesellschaft, dass meine Zahlung nach deren Auftragserhalt war und ich auch deren entstandene Kosten zu zahlen habe. Die Zahlung hätte bis zum 21.07.2015 erfolgen müssen, sonst müsste ich mit weiteren Kosten rechnen.
Meine Fragen: Müssen nach getätigter Zahlung der Hauptschuld UND vor Erhalt eines Inkassobriefes die Schulden der Inkassogesellschaft getragen werden?
Und müssen trotz Urlaubsabwesenheit evtl. weitere entstandene Kosten von mir beglichen werden, oder kann man diese ablehnen, weil man den Brief nachweislich nach Frist zu lesen bekam?
Vielen Dank im Voraus.