Inkontinenz Zuzahlungen

Hallo,
eine Bekannte istr seit 2 Jahren in einer stationären Pflegeinrichtung. Sie ist privat krankenversichert und wegen Demenz in Pflegestufe II.
Windeln werden monatlich verordnet und von dere Krankenkasse bezahlt.
Jetzt erstmals für Jan.-März 2015 bekommt sie vom Heim eine gesonderte Rechnung:
RG-Vorschau; jeweils für Jan bis März wird ein Eigenanteil Inkontinenz i.H.v. 3,40 € mtl.
in Rechnung gestellt
Was RG-Vorschau heißen soll, weiß ich nicht.
Wer hat ähnliche Rechnungen, Eigenanteil Inkontinenz,  erhalten  ??
Sollte die Rechnung seine Richtigkeit haben, was sind die Voraussetzungen für eine
Befreiung der Zuzahlung ??
Schon mal Dank im voraus
Gruß HuPra

Hi,

Informationen kann letztendlich nur der Rechungssteller geben.

RG-Vorschau kann ein „Hinweis“ sein, was im ersten Quartal in Rechnung gestellt wird. Das wäre im Mai aber ein bissl spät

Der gesetzl Eigenanteil für Inkontinenz-Hilfsmittel beträgt 10% des Festbetrages. Dieser ist zu entrichten, sofern keine Befreiung (Härtefallregelung) von der Zuzahlung besteht bzw. für das lfd Jahr nicht beantragt wurde.

Eine weitere Möglichkeit für die Rechnungsstellung kann darin liegen, dass die Kosten der gewählten Windeln über dem Festbetrag der Krankenkasse liegen. In diesem Fall muss auf  inkontinezeinlagen, die zum Fesbetragsbetrag abgegeben werden, gewechselt werden oder die Differenz zum Festbetrag bezahlt werden.

Also im Pflegeheim nachfragen!!

Gruß Georg

Hallo Georg,
Danke für Deine Antwort.
Habe die Heim-Rechnung bzgl.Eigenanteil Inkontinenz mal meiner hiesigen
Krankenkassen-Geschäftsstelle vorgelegt, die eine solche Rechnung noch nicht kannten, somit auch überfordert waren.
Man legt die Rechnung jetzt der Hauptverwaltung zur Prüfung vor, die mich dann ent-
sprechend unterrichten wird.
Sollte die Prüfung der Hauptverwaltung einen eklatanten Verstoß feststellen, werde ich
entsprechend berichten.
MfG HuPra