Inlandseinsaetze fuer die Bundeswehr

Hallo

ABER: Das ist ein Thema für die Polizei und ggf. den
Verfassungsschutz. Nie nicht für die BW. Diese hat sich mit
den durchaus realen Bedrohungen von außen zu befassen, das
können auch Szenarien sein, die direkt deutschen Boden
bedrohen. Zum Beispiel durch Raketen aus Nahost oder
Nordafrika.

Du gehst fälschlicherweise von der Handlungsfreiheit der Polizei und des Verfassungsschutzes aus. Nach Jahrzehnten hemmungsloser Einwanderung und verweigerter Ausreise gibt es starke Einflussnahmen aus außereuropäischen Kulturkreisen.

Sollte eine Beherrschung der Staaten durch den Drogenhandel
drohen, so muss bei energischen Gegenmassnahmen im Inneren
eines Landes eine flächendeckende Objektsicherung und eine
Angriffskapazität gegen meuternde Behörden geschaffen werden.

Meuternde Behörden? Was faselst Du für einen Schwachsinn?
Willst Du das Finanzamt Kleinbüdelsdorf Süd von PanzGren´s
stürmen lassen?

Nur als ein Beispiel will ich die sogenannte „Volkspetition“ der Hamburger Polizei nennen, die z.B. am 13.12.2004 in Stärke zweier Hundertschaften eine uniformierte Mahnwache vor dem Rathaus bildete. Krasser Hochverrat und Illoyalität werden als lachhafte Kleinigkeiten abgetan, während Kritiker an solchem Handeln nur noch im Knast ein Zuhause finden. Es ist sogar eine Selbstverständlichkeit, dass Anordnungen der politischen Führung durchgesetzt werden.

Der Konflikt zwischen dem fundamentalistischen Islam und den
westlichen Staaten ist nicht vom Tisch.

Richtig. Und wie toll sich das lösen läßt beweisen uns gerade
die Amis in Bagdad…

Und die Alternative dazu, wäre dann die Weltherrschaft irgendwelcher Despoten. Da sind mir die Amis noch lieber.

Bei einer Kriegsbeteiligung im Ausland, die auch erzwungen sein kann,
muss mit kräftigen inneren Spannungen gerechnet werden, die wiederum ::nur unter Einsatz aller bewaffneten Kräfte kontrolliert werden ::können.

AAAArggghhhhh…Herr wirf HIRN und ziel er gut.

Tja, das sind grundlegende Konflikte bereits hier im Thread.

Wer will uns zum Kriegseinsatz im Ausland zwingen?

Die BRD gehört der Nato an, d.h. es sind Automatismen, dass die Bundeswehr in einen Konflikt hineingezogen werden kann. Da wirst du gar nicht gefragt.

Und wenn dann das deutsche Volk dagegen ist, dann muß man es „unter
Einsatz aller bewaffneten Kräfte“ kontrollieren?

Das sind immer deine Einlassungen, dass alle für Einwanderung und Drogen sind, aber gegen einen Konflikt zur Unterbindung desgleichen. Wie die Mehrheitsentscheidungen aussehen werden, kann man so nicht sagen.

So á la „Himmlischer Frieden“ am Alexanderplatz? Ich muß kotzen…

Da gibt es viele Beispiele - nimm doch den Wenzelsplatz. Ich weiß nicht welche Vorstellung du vom Militär hast - ungedient?

Klar, alles heimliche Elitesoldaten die uns unterwandern und
von innen heraus überfallen - dagegen helfen dann Tornados,
Leopardpanzer und Artllierie…

Widerleg’ es einmal, dass es sich nicht um Truppen handelt - die kämpfen allerdings nur immer mit dem Bajonett - sprich Dolch - und, wo sie einmal sind, kriegt man sie nie wieder raus. Wenn konkrete Maßnahmen erfolgen, um die von der Mehrheit der Bevölkerung beschlossenen Gesetze durchzusetzen, dann braucht man Truppen um Straßensperren, Objektschutz und Arbeitsfähigkeit von Firmen und Behörden zu gewährleisten.

Jede friedliche Kuhherde hat ihren Wert, jeder Mensch als
Sklave auch.

Ach so, wir sollen versklavt werden, jetzt ist mir alles klar

Wir sind teilweise bereits versklavt und entwürdigt: Denk’ an Entmündigungen, Betreuer, 1-Euro pro Stunde, Zwangsprostitution, Knast, Closed-Stations, Massenunterkünfte. Arbeitsstätten dürfen viele Deutsche nur noch von außen betrachten. Und in die Fresse gibt es pro Monat was.

Diese Kräfte haben wir bereits. Sie heißen Verfassungsschutz
und Polizei. Unterstützt werden sie von jedem halbwegs
intelligenten Menschen der unsere Verfassung achtet. Davon
bist Du weit entfernt.

Du gibst hier die veröffentlichte Meinung wieder, das Volk denkt anders (besser). Die Verfassung wird ja gerade durch größere Teile der Bevölkerung nicht geachtet - sonst gäbe es überhaupt keine Drogenprobleme. Also wird umgekehrt etwas Sinnvolles draus: Ich achte die Verfassung und das Strafrecht. Es geht um das Recht - auch der NPD in Göttingen - unbehelligt zu demonstrieren, es geht um die Unterbindung des Drogenhandels, es geht um die Rückführung von illegalen Ausländern in ihre Drogenanbauländer.

Sorry, Deine Auffassung von innerer Sicherheit und
Militäreinsatz im Inneren ist zuletzt von einem vertreten
worden, der sich ´45 in einem berliner Bunker erschossen hat.
Leider 15 Jahre zu spät.

Du machst es dir leicht. Ich plädiere nicht für den Einsatz der BW im Inneren, sondern ich nenne das hohe Konfliktpotential, welches auch durch jeden Diskurs über solche Problematiken offengelegt wird. Irgendwie zweifel ich an deiner fundierten militärischen Bildung. Permanent wird nach Szenarien geübt, die einen Gegner im Inneren annehmen. Hast du schon mal etwas von Territorial-Streitkräften gehört?

Wenn wie von Dir umrissen die Bundeswehr im Innneren gegen die
deutsche Bevölkerung oder eine an den Haaren herbeigezogene
„Infiltration“ eingesetzt werden soll, dann wird das mit sehr
großer Wahrscheinlichkeit daran scheitern, daß die zuständigen
Offiziere den Befehl zu Recht verweigern werden.

Ein BW-Offizier schreibt dir gerade. Die Offiziere tun im In- und Ausland ihre Pflicht. Sie sind darauf vereidigt worden „Recht und Freiheit des Deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“. Recht ist: Kein Drogenimport, Keine Polizeidemonstration in Uniform, Keine illegale Einreise und unberechtigter Aufenthalt, Entmündigung ist Unfreiheit, [b)Ein-Euro pro Stunde Entwürdigung[/b], Messerangriffe sind Folter, Obdachlosigkeit ebenfalls

Geschieht das wider alles Erwarten nicht, so werden große Teile der
Bevölkerung ihr verfassungsmäßiges Recht auf Widerstand gemäß
GG Art. 20(4) ausüben - und ich wäre dabei.

Wir wollen hier ja nicht schwarzmalen. Aber in einem solchen Fall wäre es eine Frage der Bewaffnung - siehe „17. Juni 1953“, „Prager Frühling“, „Ungarnaufstand“.

Ansonsten empfehle ich Dir mal im GG die Artikel 26, 87a, 91
und 115a.

Hoffentlich kennst du auch die entsprechenden Verschlussachen in den Tresoren. Das Widerstandsrecht gilt bereits als Berechtigung eines Truppeneinsatzes im Inneren - was ich allerdings nicht befürworte.
MfG Gerhard Kemme

Für was haben wir eigentlich die Polizei.
Und jetzt will ich mal einen Aktion wissen wo die das Ding nicht schaukeln
können.
Ok Sandsäcke voll machen und Schnee schaufeln…
An was dachtet Ihr denn ???
Für Angela Merkel Flugzeuge über den Reichstag abschiesen?

… mit einem zu diskutieren der an Verfolgungswahn leidet.
Schließ´ Dich den Chemtrailern und anderen Deppen an.

*PLONK*

Guten Abend!

Nun, die anderen sind immer die Deppen - wenn sie einen Hauch von Widerspruch formulieren. Dieses Verhalten stützt die Notwendigkeit von Streitkräften, da Klärungen von Streitfragen per Diskurs weder zwischen Saddam und Bush noch - wie hier - innerdeutsch möglich sind.
MfG Gerhard Kemme

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich denke, sollte das Luftsicherheitsgesetz gekippt werden, wird der Bundestag eines Verfassungeänderung einleiten, mit der das Gesetz wieder zu Kräften kommt. Eine solche Verfassungsänderung würde recht eindeutig auch den Einsatz der Bw im Innern zulassen. Ich denke, davon kann man mal ausgehen, das wird schon so kommen. Ob ich das gut fände, steht auf einem anderen Blatt.

Gruss
tigger

Hallo,

ich denke, sollte das Luftsicherheitsgesetz gekippt werden,
wird der Bundestag eines Verfassungeänderung einleiten, mit
der das Gesetz wieder zu Kräften kommt.

Das hängt ganz davon ab, warum das Gesetz gekippt wird. Wenn es nur aus kompetenzrechtlichen Gründen für nichtig erklärt wird, kann man das mit einer Änderung beheben.
Es gibt aber auch nicht wenige Beschwerdeführer und Juristen, die das Gesetz wegen Verstoßes gegen Artikel 1 des GG für rechtswidrig halten. Und daran lässt sich nichts kitten.

Frank

Hallo zusammen,
hatte gerade ein paar sehr lebhafte Diskussionen bzgl der
Frage, ob Inlandseinsaetze der Bundeswehr zu verantworten
sind. Meiner Ansicht nach widerspricht das ja dem Grundsatz
der Gewaltenteilung, oder? Da die Bundeswehr direkt der
Legislative untersteht, selbst aber dann Aufgaben im
Exekutivbereich uebernimmt, waere das doch quasi schon
verfassungswidrig, oder? Vielleicht irre ich mich da auch,
dann klaert mich auf :smile:

Die Länderpolizeien, als auch die Bundespolizei unterstehen auch direkt dem Innenminister! Dementsprechend ist die Gewaltenteilung nicht das Problem. WIchtig ist, dass Judikative, Legislative und Exekutive sich gegenseitig kontrollieren (wobei Richter natürlich frei in ihren Entscheidungen sind).

Das Problem ist das Grundgesetz, das einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren einer starken Reglementierung unterwirft und an strenge Bedingungen bindet.

Gruß Andreas