Innenwände beschmieren zulässig wenn bei Auszug Streichen nicht nötig?

Hallo,

angenommen ein Mieter müsste bei Auszug eine Wohnung nicht streichen, dürfte er um dem Vermieter eins auszuwischen die Innenwände beschmieren um den Vermieter zu ärgern oder müsste er in diesem Fall bei Auszug trotzdem streichen sofern die Innenwände bei Einzug nachweislich weiß waren.

Gruß

Darius

Das nennt man dann Sachbeschädigung. Und das ist dementsprechend ein Schaden, der vom Mieter zu beseitigen ist. Genauso wie alle anderen Schäden, die nicht schon beim Einzug vorhanden waren.

Das beschmieren den Wände hat ncihts mit Schönheitsreperaturen zu tun (Verschlechterung durch übliche Nutzung) sondern geht in den Bereich der Sachbeschädigung.

§ 303
Sachbeschädigung

1 Wer rechtswidrig eine
fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich
und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Quelle klick mich

Werde Vermieter und lass DEINE Waende beschmieren - denk - was dann?

vielleicht ist er das ja auch? :smiley:

Ansonsten: ORDENTLICH verschmieren - so richtig mit reichlich Farbe auf die Wand schütten und so…
Beim Auszug erklärst du dies dann als Kunstwerk. Aufgrund dieses Kunstwerkes ergibt sich eine Wertsteigerung des Mietobjektes und verlangst eine dementsprechende Vergütung für diesen Aufwand :wink: :smile:
Abschließend noch die Waschbecken zertrümmern und es als „moderne Kunst“ bezeichnen - wie zerrissenen Jeans… ist ja auch modern :wink:

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Wobei er mit der Wertsteigerung des Mietobjekts dem Vermieter keinen auswischen kann…:joy:

Mal ganz deutlich zwei Dinge trennen: Schönheitsreparaturen, die ggf. nicht geschuldet sind, und Schäden an der Mietsache, die so rein gar nichts mit „muss bei Auszug nicht streichen“ zu tun haben, und selbstverständlich zu unterlassen/beseitigen sind.