Hallo,
angenommen ein Mieter müsste bei Auszug eine Wohnung nicht streichen, dürfte er um dem Vermieter eins auszuwischen die Innenwände beschmieren um den Vermieter zu ärgern oder müsste er in diesem Fall bei Auszug trotzdem streichen sofern die Innenwände bei Einzug nachweislich weiß waren.
Gruß
Darius