Innergemeinschaftl. regionaler Produktschutz EU

Liebe/-r Experte/-in,
hoffe, dass ich auf meine Frage eine rechtlich fundierte Anwort bekomme. Wofür ich mich herzlichst bedanke.

Ist es rechtlich i. O., wenn in einem Online-shop angeboten wird : " Porzellanfigur nach delfter Art " .
2 Fotos. Ein Foto zeigt die Figur und ein Foto zeigt leserlich den Boden auf dem das Herstellerzeichen ist und " handarbeit " geschrieben steht.

Der Einsteller dieser Figur wurde bereits von 2 Seiten angeschrieben - Zitat-Copie:

Ich gehe davon aus, dass unten drunter grüner Filz klebt, und darunter ein kleiner goldenen Aufkleber: „Made in Taiwan“. Der Name „Delft“ ist durch die EU-Gesetze als regionale Herkunftsbezeichnung rechtlich geschützt für „in Delft hergestellte und dort handbemalte Keramik“. "nach delfter Art " gibt es nicht. Ihr Artikel kommt nicht aus der Stadt Delft, ist nicht echt! Er darf nicht unter Delft gehandelt werden, es ist eine Fälschung (Markenpiraterie…). Die Malermarken der autorisierten Delfter Fabriken finden Sie auf der website des Gemeentemuseum Den Haag unter delftsaardewerk.nl->Merken. Ihr Artikel dagegen ist im Verfahren delfts blauw hergestellt, und nur darunter darf er gehandelt werden. „Delfter Blau“ ist geschützt für die Erzeugnisse der Firma De Porceleyne Fles, den Begriff dürfen Sie nicht benutzen. Geben Sie den Namen einmal bei ebay als Suchbegriff ein, dann bekommen Sie echtes Delft angezeigt! Zitat Ende .

Neues Zitat:
Delfter Art gibt es nicht. Der Name „Delft“ ist durch die EU-Gesetze als regionale Herkunftsbezeichnung rechtlich geschützt für „in Delft hergestellte und dort handbemalte Keramik“. Ihr Artikel kommt nicht aus der Stadt Delft, ist nicht echt! Er darf nicht unter Delft gehandelt werden, es ist eine Fälschung (Markenpiraterie…). Die Malermarken der autorisierten Delfter Fabriken finden Sie auf der website des Gemeentemuseum Den Haag unter delftsaardewerk.nl->Merke Zitat Ende

Bin der Meinung, dass ein " Schnitzel Wiener Art "
noch lange kein " Wiener Schnitzel " ist.

Der Anbieter/Einsteller hat sich bereits mit dem online-Marktplatz in Verbindung gessetzt. Es verstößt nicht gegen die Grundsätze.
Verstößt es gegen das EU-Recht wenn ich diese Figur als Privatman anbiete/verkaufe.

Lieber Fragesteller,

da Sie in diesem Fall offensichtich eher eine „Rechtsberatung“, denn eine unverbindliche Auskunft benötigen, würde ich Ihnen empfehlen, eine solche einzuholen. Da ich kein Jurist bin, kann ich mit keiner auch nur annähernd „rechtlich fundierten“ Auskunft dienen.

Soviel sei dennoch angemerkt, dass Ihr Argument (ein „Schnitzel Wiener Art“ sei kein „Wiener Schnitzel“) m.E. nicht ganz zutreffend ist. Dabei handelt es sich meines Wissen nämlich nicht um eine geschützte Herkunftsbezeichnung (i.e. Schnitzel hergestellt in Wien), sondern um eine Produktbezeichnung, die nur dann verwendet werden darf, wenn der fragliche Schnitzel aus Kalbsfleisch hergestellt wird. Der Schutz der Herkunftsbezeichnung schließt m.E. alles ein, was in dem Betrachter den Eindruck erwecken könnte, dass ein bestimmtes Erzeugnis aus der durch die Herkunftsbezeichnung geschützten Region kommen könnte. Somit würde ich meinen, dass Sie die Bezeichnung „nach Delfter Art“ tatsächlich zu Unrecht verwenden.

Abschließend muss ich erneut daran erinnern, dass es sich bei meinen Ausführungen nur um die Meinung eines Laien handelt. Ein Gewähr für deren Richtigkeit kann ich nicht übernehmen.

MfG

Hans Wurst