Hallo!
Fallen bei der Umsatzsteuererklärung in der Anlage UR in die obige Kategorie die von einem literarisch tätigen Menschen erworbenen Bleistifte und Schreibblöcke - theoretisch natürlich?
Gruß,
Eva
Heute ist bei mir Brett-vor-dem-Kopf-Tag, tut mir leid.
Google hat mir meine vorschnell hier gestellte Frage beantwortet und jetzt bin ich zu dusselig, um sie zu löschen.
Gruß,
Eva
Servus,
innergemeinschaftlicher Erwerb ist nur das, was von einem Unternehmer aus anderen Ländern des Gemeinschaftsgebiets für sein Unternehmen erworben wird.
Also z.B. die berühmten CFC-Bleistifte oder der wundervolle Coccoina-Klebestift aus Kartoffelstärke mit Bittermandelduft, aber nur, wenn man ihn direkt aus Italien bezieht.
Wenn Du Dir eine USt-Identifikationsnummer besorgst und diese den jeweiligen Anbietern im EU-Ausland vorlegst, bekommst Du diese Sachen aus dem EU-Ausland um die VAT, TVA, IVA, BTW usw. billiger.
Noch ein Argument für die Option zur Regelbesteuerung.
Schöne Grüße
MM
Danke Dir! Bin ein bissl spät mit meiner Antwort - ein Sickergrubenproblem (im Roman) hatte Vorrang.
Fürs erste ist das Steuerproblem wohl erledigt, wie es weitergeht, muss warten. Ich habe hier 500 Seiten Text liegen, zu dem ich einfach keinen Zugang finde, daneben hat kaum was anderes Platz. Vielleicht doch ein Steuerberater, dem man den ganzen Sums einfach hinschieben kann. Werde mich mal umhören …
Gruß,
Eva