Insolvente Rechtsschutzversicherung

Guten Abend,

vielleicht könnt ihr bei dem folgenden, etwas ungewöhnlichen und verworrenen Fall weiterhelfen: X ist bei einer Rechtsschutzversicherung versichert. Diese übernimmt in einem Schadensfall Gerichts- und Anwaltskosten. Eine letzte Rechnung des Gerichts landet aber überraschenderweise direkt bei X. Dieser zahlt an die Gerichtskasse und bittet seine Rechtsschutzversicherung um Erstattung an sich (X). Die Versicherung leistet jedoch wider Erwarten selbst eine etwas verspätete Zahlung an das Gericht, so dass ungewollt eine Doppelzahlung für diese Rechnung entstanden ist. X wendet sich daraufhin an die Gerichtskasse und beantragt unter Vorlage von Nachweisen eine Erstattung auf sein Konto. Einige Wochen später erfährt X, dass die Gerichtskasse die doppelte Zahlung erstattet hat, jedoch ohne Rücksprache abweichend von dem von X gestellten Antrag an den letzten Einzahler, in diesem Falle den Zahlungsdienstleister, der von der Versicherung beauftragt wurde. Die Rücküberweisung erfolgte dabei wenige Tage nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen die Rechtsschutzversicherung, die der Gerichtskasse offenbar nicht bekannt war. Frage: Hat X Aussicht auf Erstattung außerhalb einer Anmeldung zur Insolvenztabelle, da die Zahlung der Gerichtskasse nachweislich fehlgeleitet war und das vorläufige Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Rücküberweisung durch die Gerichtskasse bereits eröffnet war? Oder hat X quasi mehrfach Pech gehabt und muss sich wie andere Gläubiger mit einer Abwicklung im regulären Insolvenzverfahren und einer voraussichtlich allenfalls anteiligen (quotalen) Bedienung seiner Forderungen zufrieden geben? Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.

Hi SK,

Nach meiner Einschätzung hast Du Dir die Frage schon selbst beantwortet: Sofern aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren ein regulär eröffnetes Verfahren wird, bleibt Dir nichts anderes übrig als Deine Forderung mit allen Belegen zum Verfahren anzumelden und auf eibe möglichst hohe Quote zu hoffe.

Allerdings bin ich kein Experte für Versicherungen und weiß nicht ob es da Sonderregeln wie z.B. bei den Reiseveranstaltern gibt.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

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dies ist von einer KI generiert:

Das ist in der Tat ein komplexer Fall. Hier sind einige Überlegungen, die X weiterhelfen könnten:

  1. Fehlgeleitete Zahlung : Da die Zahlung der Gerichtskasse nachweislich fehlgeleitet wurde, könnte X einen Anspruch auf Rückerstattung haben. Es gibt Fälle, in denen die Gerichtskasse verpflichtet ist, eine Doppelzahlung zu erstatten2.
  2. Insolvenzverfahren : Da das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Rechtsschutzversicherung bereits eröffnet war, könnte dies die Situation komplizieren. Normalerweise müssen Forderungen im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Es gibt jedoch auch spezielle Regelungen und Ausnahmen, die je nach den Umständen des Falls gelten könnten4.
  3. Rechtsberatung : Es wäre ratsam, dass X sich an einen Anwalt wendet, der auf Insolvenzrecht spezialisiert ist. Dieser könnte die spezifischen Details des Falls prüfen und eine fundierte Einschätzung geben, ob eine Rückerstattung außerhalb der Insolvenztabelle möglich ist.

Es ist wichtig, dass X alle relevanten Dokumente und Nachweise bereithält, um den Anspruch zu untermauern. Eine rechtliche Beratung könnte hier den entscheidenden Unterschied machen.


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Die Frage ist, an wen man als Behörde zu viel gezahltes Geld zurückerstatten muss: an denjenigen, der die Kohle gerne zurückhaben möchte oder an denjenigen, der bezahlt, obwohl die zugrundeliegende Forderung schon beglichen wurde.

Ich tendiere sehr zur zweiten Variante. Davon abgesehen, ist es ja durchaus denkbar (=sehr wahrscheinlich), dass (unabhängig vom Schreiben des X ans Gericht) einem Mitarbeiter bei Gericht (oder wer auch immer das Forderungsmanagement für das Gericht erledigt) aufgefallen ist, dass unter dem gleichen Kassenzeichen zweimal Geld eingegangen ist. Es ist für meine Begriffe nicht Aufgabe des Gerichtes, herauszufinden, wer jetzt am liebsten das Geld zurückhaben möchte, sondern da wird stumpf an den zurückerstattet, der etwas bezahlt, das schon bezahlt wurde.

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Ist das so?

Die erste Zahlung hat die Schuld getilgt. Die zweite Zahlung wurde ohne bestehenden Rechtsgrund geleistet und dementsprechend an den Zahler zurück überwiesen.

Was hat den die Gerichtskasse mit dem Schuldverhältnis zwischen Versicherung und Versichertem zu tun? Soll sie dann beim nächsten Mal die von irgendwem vorgenommenen Überweisungen vielleicht an den Autohändler weiterleiten, weil der Versicherte sich grad ein Fahrzeug gekauft hat und das gern so hätte?

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Ausdrücklich danke für alle Rückmeldungen. Ich sehe mal an dieser Stelle über vereinzelte polemische Einsprengsel hinweg, da diese bekanntlich zur Verstärkung der jeweiligen Botschaft beitragen.