Guten Abend,
vielleicht könnt ihr bei dem folgenden, etwas ungewöhnlichen und verworrenen Fall weiterhelfen: X ist bei einer Rechtsschutzversicherung versichert. Diese übernimmt in einem Schadensfall Gerichts- und Anwaltskosten. Eine letzte Rechnung des Gerichts landet aber überraschenderweise direkt bei X. Dieser zahlt an die Gerichtskasse und bittet seine Rechtsschutzversicherung um Erstattung an sich (X). Die Versicherung leistet jedoch wider Erwarten selbst eine etwas verspätete Zahlung an das Gericht, so dass ungewollt eine Doppelzahlung für diese Rechnung entstanden ist. X wendet sich daraufhin an die Gerichtskasse und beantragt unter Vorlage von Nachweisen eine Erstattung auf sein Konto. Einige Wochen später erfährt X, dass die Gerichtskasse die doppelte Zahlung erstattet hat, jedoch ohne Rücksprache abweichend von dem von X gestellten Antrag an den letzten Einzahler, in diesem Falle den Zahlungsdienstleister, der von der Versicherung beauftragt wurde. Die Rücküberweisung erfolgte dabei wenige Tage nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen die Rechtsschutzversicherung, die der Gerichtskasse offenbar nicht bekannt war. Frage: Hat X Aussicht auf Erstattung außerhalb einer Anmeldung zur Insolvenztabelle, da die Zahlung der Gerichtskasse nachweislich fehlgeleitet war und das vorläufige Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Rücküberweisung durch die Gerichtskasse bereits eröffnet war? Oder hat X quasi mehrfach Pech gehabt und muss sich wie andere Gläubiger mit einer Abwicklung im regulären Insolvenzverfahren und einer voraussichtlich allenfalls anteiligen (quotalen) Bedienung seiner Forderungen zufrieden geben? Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.