Blöde Idee? Angenommen eine Reise wird wegen Insolvenz abgesagt Wohnmobil 2 Wochen. Der Reisepreis geht in die Insolventmasse. Der Reiseanbieter existiert aber noch und bietet Reisen an, wenn Jemand „dieselbe Reise“ also selbe Wohnmobilkategorie selber Zeitraum nochmal bucht und diese dann auch bekommt?- da alle Zahlungen nach der Insolvenz auf ein gesondertes Konto gehen ist damit kein Risiko verbunden. Könnte mann dann nach der Reise den Anbieter wegen Betrugs anzeigen? Denn derjenige hätte ja dann offensichtlich einen Gegenstand 2x gemietet einmal vor und einmal nach der Insolvenz und die erste Miete wäre ohne Gegenleistung einbehalten worden? oder gibt es da eine Insolvenz Hintertür ?
Nö.
„Derjenige“ hat zwei Verträge abgeschlossen. Seine Forderungen aus dem ersten sind in der Insolvenzmasse gelandet, und er hat mutmaßlich versäumt, diese bzw. seine Rückforderung adäquat zu verfolgen.
Der Vertrag, den er jetzt (ob blauäugig oder nicht, lässt sich wegen der spärlichen Informationen zum Sachverhalt nicht beurteilen) eingeht, ist ein anderer als der erste.
Was Betrug ist, kannst Du in § 263 StGB nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Inwiefern soll denn bei der Geschichte, die Du darlegst, der bzw. ein Tatbestand des Betrugs erfüllt sein?
Und vor allem: Was habt Ihr denn immer alle mit der Anzeigerey wegen irgendwelcher vermuteter Straftatbestände? Dein Geld, das Du im Inso-Verfahren versenkt hast, bekämst Du nicht in einem Strafverfahren, sondern allenfalls - wenn auch denkbar unwahrscheinlich - in einem zivilrechtlichen Verfahren wieder, und dafür ist es jetzt - Du schreibst nicht, wie das Insolvenzverfahren weiter gediehen ist, und auch nicht, was der Firmenname, der „noch existiert“, mit dem insolventen Unternehmen zu tun hat - sicher zu spät.
Schöne Grüße
MM
Vermutlich hält sich das so hartnäckig, weil es stimmt? Und umgekehrt hält sich doch genauso hartnäckig das Gerücht, im Strafverfahren könnte man kein Geld bekommen, nur im zivilrechtlichen 🤷
Den Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Adhäsionsverfahren im Rahmen eines Strafverfahrens (wenn es nicht eröffnet wird wie vorliegend, ist alle Adhäsioniererey vergebens) hättest Du dem @Ninchen_9d95a1 anompfirsich auch noch erklären können.
Wo ziehst du da die Grenze? Die Behauptung, „wenn überhaupt dann nur im Zivilverfahren“ könne man Geld bekommen, ist halt falsch. Und natürlich gibt es auch nicht nur das Adhäsionsverfahren. Warum sollte ich dazu also irgendwas erklären? Und dir natürlich schon gar nicht, du weißt ja schon alles Ich wollte bei dir nur kommentieren, wo du etwas Falsches geschrieben hast, und das habe ich erledigt.
Was gibt es denn noch, um im Zuge eines Strafverfahrens zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen?
Nein, hast Du nicht.
Das wirst Du erst haben, wenn Du nicht nur meinereinen, sondern auch @Ninchen_9d95a1 und alle anderen Mitleser am erschöpflichen Fundus Deiner Weisheit wirst teilhaben lassen.
Oder ging es Dir vielleicht gar nicht um die Offenbarung und Weitergabe von in der Sache nützlichen Kenntnissen?
Fragt sich - und Dich
MM
Leider kenne ich mich mit Insolvenzrecht kaum aus. Es sei mir nur der Hinweis gestattet, dass ein Schadensersatzanspruch, der darauf beruht, dass der oder die Anspruchsinhaber/-in Opfer einer vorsätzlich begangenen Straftat wurde, nach § 302 Abs. 1 InsO von einer etwaigen Restschuldbefreiung ausgenommen sein könnte.
Nein, mir ging es tatsächlich nur um deine Aussage, denn wie du selbst sagst, kann es ja sein, dass überhaupt kein Strafverfahren stattfinden wird. Das habe ich mir gar nicht genauer angesehen. Mir ist einfach nur in deiner Antwort aufgefallen, dass du dich losgelöst von der eigentlichen Frage zu dem jetzt diskutierten Punkt geäußert hast, also habe ich losgelöst von der eigentlichen Frage darauf Bezug genommen.
Und wir sind natürlich wie gewohnt schnell an einem Punkt angelangt, an dem ich selbstverständlich nicht nach deiner Pfeife tanzen und dir weitere Fragen beantworten werde Vielleicht klappt es ja irgendwann noch mal, dass du ganz ohne abfällige Bemerkungen eine Nachfrage stellst, wenn du etwas nicht weißt
Na dann -
und was lernt uns das?
Wonn Dir aaner ebbes gedoo hod wo Dir nid bassd - aazeiche, immä aazeiche!!
Na joa, ist halt billiger, wenn es klappt Ansonsten hindert eine nicht erstattete Anzeige dich aber auch nicht daran, auch später noch die Forderung von der Restschuldbefreiung ausnehmen zu lassen.
Also Erst Danke 2. Nein das Insolvenzverfahren läuft nehmen wir mal an und der Händler macht inzwischen auch weiter. Das Geld würde NICHT blauäugig versenkt werden, da weitere Buchungen über ein extra Insolventsbefreites Konto laufen. Unqualifizierte Personen bitte ich von Meldungen abzusehen als medizinische Fachkraft hasste ich „Googleärzte“