Hallo Rolf,
es kommt mitunter evtl. auf deinen Schuldenbetrag an, und auch darauf, wie Du dein Verfahren durchlaufen hast - ob außergerichtliche Einigung oder über Treuhänder und Amtsgericht.
Hast Du keine halbe Million an Schulden (so wie ich z. B. durch Hausbauschulden) sondern „nur“ Kreditschulden z. B. von einigen Tausendern angenommen, und durchläufst außergerichtlich über eine Schuldenberatung deine Inso, so kannst Du bei der Schufa nach Erhalt deiner Restschuldbefreiung und der Beendigung deines Verfahrens einen Antrag auf Löschung der Eintragung schufa-mäßig stellen.
Ansonsten bleiben deine Schufa-Eintragungen noch für zwei Jahre stehen.
Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Ausführungen helfen.
Lieben Gruß,
die Frau des Busfahrers