Hallo zusammen.
Ich bin Künstler und habe in einem Lokal mehrere Bilder hängen. Dem Lokal geht es nicht sonderlich gut,Insolvenz droht.
Meine Frage; Wenn die Insolvenz bestätigt wird und der Laden geschlossen wird,was ist dann mit meinen Bildern?
Kann ich die dann noch rausholen ?
Danke…
Hallo,
zunächst einmal kann der Insolvenzverwalter zur Sicherung der Masse alles beschlagnahmen, was in und um des insolventen Betrieb sich befindet.
Eigentümer von fremden Gut, das so zu Unrecht in die Masse gelangte, müssen sich dann melden und die AUSSONDERUNG beantragen. Das geht dann eigentlich alles problemlos.
Man muss sein Eigentum natürlich glaubhaft machen können. Für diesen betreffenden Fall sollte man einen Vertrag haben, der die Leihe der Bilder bestätigt.
Hoffe, das war hilfreich.
ja, es ist ja nicht Ihre Insolvenz. Sie haben die Bilder nur ausgestellt und bekommen Ihre Bilder wieder. Es sind Ihre, was sie ja auch beweisen können und haben mit der Insolvenz selber ja nichts zu tun.
Schönen Abend noch
Agnes
ja das war hilfreich,danke.hab mit denen geredet und einen Vertrag erstellt der beweist dass die Bilder mir sind.die sind zwar schon auf meiner Homepage zu sehen aber sicher ist sicher.
Danke !!!
Konnte sich zuerst nicht glauben dass die dann weg sind.das wäre ja wider jeglichen Rechtsempfindens…
habe den Vertrag erstellt als Beweis.
Danke für die Antwort.
Gruß Tuffi
Sehr gern geschehen.
Hallo tuffi,
Deine Bilder kannst Du noch rausholen - aber mach mit dem Ladeninhaber was schriftliches, dass die Bilder Dein Eigentum sind!
Gruß wacker
wenn es keine Inventarliste gibt, kann mann bestimmt das eine oder andere Bild noch verschwinden lassen.
GRUSS
Löwinger
Wenn die Bilder jemand anderen gehören würden:wink:…dann könnte der diese ja rausholen.
VOR der Inso kannst Du diese auch abhängen.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html
Um sicher zu sein sofort herausholen.
Wenn das nicht geht einen Leihvertrag mit dem Betreiber des Lokales schließen. In dem Vertrag müssen Sie ausdrücklich als Eigentümer der Bilder stehen. Dann müßten diese relativ sicher sein. Besser ist: RAUSHOLEN
Gruß
Gefühlsmäßig bekommst du die Bilder wieder, aber ich bin etwas überfragt ! k.A.
MTechnau
sehr gut… hier gibt es nämlich kein „Deutsches Recht“, zumindest habe ich es schon selber zig mal erlebt. Ohne was schrifttliches zu haben gibt es kaum eine Chance auf Recht, nur die Rechtsanwälte die verdienen immer, egal ob die gewinnen, oder verlieren. Machen Sie mal ein Erstgespräch bei einem, der rechnet sie um 20000 Euro reicher, wenn Sie gegen jemanden vorgehen (weil Ihnen das Geld auch rechtlich gesehen zusteht), nur sagt er Ihnen dann hinterher, er hat ja schon gesagt, dass wird schwierig??? Beweisen Sie ihm mal das Gegenteil, er bekommt aber immer sein volles Geld (gerechnet vom Streitwert), auch wenn er verliert. Schneller und leichter kann man sein Geld doch nicht verdienen. Dann heisst es immer, die Leute ennen wegen jeder Kleinigkeit Heute zum Gericht, dadurch sind diese total überlastet. Wenn Rechtsanwälte nur nach Erfolg bezahlt werden würden, dann würden die sich auch besser in die Sache rein arbeiten und einen vertreten. Die kommen doch Heute abgehetzt zum Gerichtstermin und wissen gar nicht mehr worum es wirklich geht, dass wird noch schnell vorher flüchtig durch gelesen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihren Bilden. Ist es eher modere Kunst, oder wo man auch was erkennen kann?
L.G.
Agnes
Hallo tuffi,
das kommt auf deinen Vertrag mit dem Lokal an.
Wer ist Eigentümer der Bilder?
Sind die Bilder dort nur für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, dann kannst du sie ja jederzeit abholen.
Hast du Geld für die Bilder erhalten, kommt es darauf an was auf der Quittung bzw. im Vertrag steht.
Gruß Lore
Die gehören dann zur Insolvenzmasse
Hallo,
natürlich können Sie Ihre Bilder rausholen, wenn Sie nachweisen können, dass es Ihr Eigentum ist.
Viel Glück.