Ich bin in der Privazinsolvenz. Würde ich jetzt einen größeren Betrag erben als die Imsolvenzmasse zählt, geht dann der Anteil des Erbes in Höhe der Insolvenzmasse an den Verwalter, oder das komplette/halbe Erbe?
Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des § 35 Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).
das bedeutet m.E. nach es fließt alles in die Masse ein und wird an die Gläubiger anteilig ausgezahlt. Kann sein es wäre eine große Erbschaft, dann bleibt noch was übrig.
Übrigens, trotzdem darf man noch das Erbe ausschlagen. Dieses Recht darf einem auch der Insolvenzverwalter oder ein Gläubiger nicht nehmen. Das ist ein persönliches Recht, was nur dem Erben zusteht ob er es annehmen will oder nicht.
MfG
duck313
Ah also bei einer Insolvenz von 20.000 Euro habe ich das Recht den Rest des 6stelligen Erbes zu erhalten, verstehe ich doch richtig?!
Liebe Grüße und Danke
Du scheinst da zwei Werte durcheinander zu bringen.
Die Insolvenzmasse ist das gesamte Vermögen eines insolventen Schuldners, beim Eröffnen des Inso-Verfahrenz.
Der zweite Wert ist die Gesamtschuld.
Ein „Neuerwerb“ an Vermögen durch z.B. eine Erbschaft oder einen Lottogewinn fällt in die Insolvenzmasse.
Ist die Insolvenzmasse größer als die Gesamtschuld, kann die Schuld beglichen werden und der Rest bleibt beim nicht-mehr-Schuldner. Ist nach der Erbschaft die Insolvenzmasse kleiner als die Gesamtschuld, vermindert sich die Schuld nur.
Vielleicht kann man aber mit der Erbschaft seine Schulden so weit begleichen, dass man um die Insolvenz herum kommt und sich die Gläubiger wieder auf eine reguläre Rückzahlung einlassen.
Grüße
Pierre
P.S.: im Grunde genommen, ist das von mir geschriebene, exakt das selbe wie von @duck313, nur anders formuliert.
ich glaube Du verwendest die Begriffe nicht richtig.
Was meinst Du mit Insolvenzmasse ? Sind das die Schulden oder ist es das was noch an Vermögen da ist (Geld und Sachwerte) ?
Wenn man nur 20.000 € Schulden hat und dann 100.000 € erbt, so wird vom Erbe doch nur ein Teil „verbraucht“ um die Schulden und Gebühren zu bezahlen. da bleibt doch was übrig, hier im Beispiel reichlich !
Es kann doch nicht mehr Geld verteilt werden als den Gläubigern zusteht. Die sind ja froh dass sie hier mal alles zurückbekommen. Meist erhalten sie ja nur Bruchteile der summen weil kein Vermögen da ist !
Wie der Insolvenzverwalter das im Einzelfall handhaben wird weiß ich nicht. Ich nehme an er sichert sich erst einmal den Zugriff auf das gesamte Erbe.