Insolvenz GmbH Finanzamt

Hallo,
ich habe am Montag leider Insolvenz anmelden müssen. Ich habe (hatte) eine UG (sowas wie eine GmbH) und war alleinige Gesellschafterin / Geschäftsführerin.

Ich weis, dass die „normalen“ Gläubiger mit der Einlage der UG befriedigt werden (habe Schulden von 10000 €, sind Zulieferer und Krankenkasse).

Ich habe gehört, dass ich wegen der Umsatzsteuer auch persönlich haftbar bin, das sind bei mir 4000 €.

Es ist noch ein Firmenwagen und Werkzeug da, Wert ca. 3000 €.

Frage: Wird das Finanzamt bevorzugt behandelt. Heisst, wird zuerst diese Schuld getilgt ? dann die anderen ?

Lieben Dank für Anworten

eine gerade verzweifelte

Worf123

normal ja, denn alles was staatlich ist, die bekommen immer als erster. Die verzichten nicht.

Hallo Worf123
Ich empfehle Dir dringend, einen Inso-Anwalt zu kontaktieren oder einen Termin bei einer Schuldnerberatung zu nehmen. Die wissen in so einem Fall Bescheid.
Gruß wacker

Hallo, wenn noch Vermögen in Höhe von 3000 € da ist, würde ich einen Kredit über 7000 € aufnehmen oder beim FA / der Krankenkasse um Stundung bitten und die Insolvenz zurückziehen (wenn Kredit möglich). Geht das nicht, wäre Privatinsolvenz anzumelden- bei dem Betrag eigentlich blöd…

Guten Morgen,

es kommt leider noch viel schlimmer - wenn das Verfahren eröffnet wird, dann werden die Vermögenswerte erst einmal verwertet und Gerichtskosten um Insolvenzverwalter zu bezahlen.

Wenn da nichts mehr übrig bleibt (davon gehe ich aus), haften Sie noch zu alledem persönlich.

Insolvenz anmelden ist sicherlich eine Verpflichtung. Aber ich denke mit einem vernünftigen professionellen Berater (ich meine einen wirklich professionellen Berater) hätte man andere Lösungen gefunden.

Viel Glück.

Guten Morgen,

vor dem Insolvenzrecht sind ALLE gleich! Auch das FA.
Bedient wird nach Quote, d.h., wer mehr Außenstände bei Ihnen hat und diese zur Tabelle anmeldet, bekäme bei auseichender Insolvenzmasse auch mehr.

Hier am besten mit dem bestellten Insolvenzverwalter zusammentun (müssen Sie eh´) und sich erklären lassen wie es weiter geht.

Ob das FA wegen der USt-Schulden unter Umständen noch eine Haftung gegen Sie als GF prüft hängt einfach von den ´fähigen´ Leuten selber ab.

Grüße, majowi

Hallo Worf123,

wer und wie bedient wird,entscheidet nachher der Insolvenzverwalter, soweit ich das weis. Am besten gleich mal Kontakt mit Ihm aufnehmen.

Gruss
Löwinger

Hallo,

kein Gläubiger wird oder darf bevorzugt behandelt werden, denn das wäre ja dann Gläubigerbevorzugung und strafbar.

Grüsse
http://www.schuldnerakuthilfe.com/schulden.html