Hallo,
ich habe am Montag leider Insolvenz anmelden müssen. Ich habe (hatte) eine UG (sowas wie eine GmbH) und war alleinige Gesellschafterin / Geschäftsführerin.
Ich weis, dass die „normalen“ Gläubiger mit der Einlage der UG befriedigt werden (habe Schulden von 10000 €, sind Zulieferer und Krankenkasse).
Ich habe gehört, dass ich wegen der Umsatzsteuer auch persönlich haftbar bin, das sind bei mir 4000 €.
Es ist noch ein Firmenwagen und Werkzeug da, Wert ca. 3000 €.
Frage: Wird das Finanzamt bevorzugt behandelt. Heisst, wird zuerst diese Schuld getilgt ? dann die anderen ?
Lieben Dank für Anworten
eine gerade verzweifelte
Worf123