Insolvenz, Liste der Gläubiger

Hallo, guten Tag,
jemand ist zahlungsunfähig und sein Rechtsanwalt schickt den Gläugigern einen Vorschlag, wie man ohne Insolvenz die Sache erledigen könnte.
Diesem Schreiben liegt eine Liste der Gläubiger bei mit den jeweiligen Forderungen.

Dieser Vorschlag kommt mehrmals in einem Zeitraum von vielleicht 3 Jahren.

Bei einer folgenden Liste von Gläubigern steht ein Gläubiger weniger drauf. Der ist also bedient worden, muss ja wohl.

Wenn nun das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollte man den Insolvenzverwalter auf diesen Umstand aufmerksam machen? Ich meine, dass da etwas nicht richtig gelaufen wäre, oder liege ich da falsch mit meiner Annahme?

Schöne Grüße und danke fürs Lesen
Alfons

Hallo,

da liegst du wohl falsch.

Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, kann der Schuldner die Gläubiger frei priorisieren, Vergleiche schließen, etc.

Gruß,
Steve

1 Like

Hallo Alfons,

möglich das hier was falsch gelaufen ist. Es muss aber nicht.
Es gibt ja durchaus nachvollziehbare Gründe warum die Forderung des Gläubigers in der Aufstellung nicht mehr auftaucht. Die Forderung könnte verjährt oder durch einen Dritten beglichen worden sein oder der Gläubiger hat endgültig auf den Betrag verzichtet.

Sollte hier aber tatsächlich ein einzelner Gläubiger durch den Schuldner befriedigt worden sein, stimmt erstmal die Angabe von @steve_m, dass ein Schuldner außerhalb des Insolvenzverfahrens seine Gläubiger befriedigen kann wie er möchte. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass diese Zahlungen im Rahmen des Verfahrens beim Gläubiger durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Hier hat der Verwalter die Möglichkeit bis zu zehn Jahre alte Zahlungen zurück zu verfolgen und notfalls die Rückzahlung einzuklagen.
In einem solchem Fall würde der so eingenommene Betrag der Masse des Verfahrens zugute kommen und anteilig auf alle angemeldeten Forderungen verteilt werden.
Ob ein solcher Sachverhalt hier vorliegt ist aufgrund der Angaben natürlich abzuschätzen.

Ich an Deiner Stelle würde den Insolvenzverwalter drauf hinweisen. Er wird den Sachverhalt dann prüfen.
Ob Dein Hinweis aber tatsächlich dazu führt, dass der Verwalter daraus Geld für das Verfahren einnehmen kann, wirst Du wahrscheinlich nie erfahren.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

2 Like