Hallo, guten Tag,
jemand ist zahlungsunfähig und sein Rechtsanwalt schickt den Gläugigern einen Vorschlag, wie man ohne Insolvenz die Sache erledigen könnte.
Diesem Schreiben liegt eine Liste der Gläubiger bei mit den jeweiligen Forderungen.
Dieser Vorschlag kommt mehrmals in einem Zeitraum von vielleicht 3 Jahren.
Bei einer folgenden Liste von Gläubigern steht ein Gläubiger weniger drauf. Der ist also bedient worden, muss ja wohl.
Wenn nun das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollte man den Insolvenzverwalter auf diesen Umstand aufmerksam machen? Ich meine, dass da etwas nicht richtig gelaufen wäre, oder liege ich da falsch mit meiner Annahme?
Schöne Grüße und danke fürs Lesen
Alfons