Guten Tag. Bei mir liegt folgender Sachverhalt vor. Ich habe vor drei Jahren die Insolvenz beantragt, und befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensperiode.Mein Konto gibt es schon lange vor der Insolvenz, und ist ein P Konto. Nun habe ich eine größere Strom Rückzahlung erhalten, und die Bank hat einen Teil des Geldes auf das P Konto überwiesen. Sie zahlt es mir nicht aus, da die Pfändung die schon vor der Insolvenz eingegangen ist noch vorliegt. Darf die Bank das, oder muss die Bank das Geld auszahlen ?Ich würde mich natürlich mehr über ernst gemeinte Aussagen und wissen, als über Vermutungen und Spekulationen freuen.
Guten Tag. Bei mir liegt folgender Sachverhalt vor. Ich habe
vor drei Jahren die Insolvenz beantragt, und befinde mich
jetzt in der Wohlverhaltensperiode.Mein Konto gibt es schon
lange vor der Insolvenz, und ist ein P Konto. Nun habe ich
eine größere Strom Rückzahlung erhalten,
und die Bank hat
einen Teil des Geldes auf das P Konto überwiesen.
Welche Bank hat auf das Konto überwiesen und wieso nur einen Teil des Geldes?
Sie zahlt es
mir nicht aus, da die Pfändung die schon vor der Insolvenz
eingegangen ist noch vorliegt. Darf die Bank das, oder muss
die Bank das Geld auszahlen ?Ich würde mich natürlich mehr
über ernst gemeinte Aussagen und wissen, als über Vermutungen
und Spekulationen freuen.
Hallo
Nun habe ich
eine größere Strom Rückzahlung erhalten,
Erstaunlich. Aktuell wird der Winter 2012/2013 abgerechnet.
Dieser war ausgesprochen kalt und langwierig.
Also ich habe schmerzhaft nachzahlen müssen.
MfG Frank
Hallo Frank
Dann will ich das mal etwas genauer erklären. Überwiesen hat das Geld die EWE. Das sind keine Heizkosten, sondern eine Strom Rückzahlung da eine Person aus meinem Haushalt ausgezogen ist.Das war einmal seit 1000 € Abgerechnet für das Jahr 2014.zusammen mit meinem Hartz IV beträgt das Einkommen in diesem Monat ebend gut 1600 €, wobei ich die Miete selbst überweisen muss. Selbst mein Insolvenzverwalter sagt das dies ja kein Einkommen ist, sondern eine Art Ersparnis. Dies darf die Bank normalerweise nicht einbehalten. Er hat jedoch keine Möglichkeit etwas gegen diese Situation zu unternehmen. Weiter meinte er, er würde erst aktiv werden wenn die Bank das Geld tatsächlich auch an den Gläubiger überweisen sollte. Das ist während der Insolvenz verboten, und darf nur durch den Insolvenzverwalter geschehen.