Insolvenzfall - ist mein Geld weg?

Hallo,

mein früherer AG wurde insolvent. Zuletzt konnte er nicht nur die Gehälter nicht zahlen, es gab auch keine Abrechnungen mehr (Schulden beim Steuerbüro). Nun bin ich zur Arbeitsagentur. Ich habe nur den Vorschuss bekommen, da das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde. Ab da wird es problematisch. Mein AG war für die deutsche Justiz nicht aufzufinden. Solange er die Vermögensauskunft nicht ausgefüllt hat, kann das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden und es gibt kein Restgeld von der Arbeitsagentur. Nach 2 Jahren hieß es, der AG hat die Schulden bezahlt und das (nicht eröffnete) Insolvenzverfahren wird eingestellt.

Was heißt das jetzt für mich? Wer zahlt mir den Rest? Oder kommt es noch schlimmer, die Arbeitsagentur wird den Vorschuss zurück verlangen? Durch die Insolvenz dachte ich, meine Forderung ist sicher, aber jetzt habe ich noch nicht mal den Titel.

LG

Im Prinzip hat dich der AG verar***t.

Warten, ob eine Forderung kommt, Widerspruch, Pflichtverteidiger.

Viel Glück!

Ja klar. Im Zivilprozess.

Prozesskostenhilfe wäre die richtige Antwort gewesen, es ging also nur um die Begrifflichkeit.

Beitrag editiert / OT gelöscht - MOD:X_Strom

Hallo,

um die Frage aus dem Titel aufzugreifen, welches „dein“ Geld meinst du? Geht es um das Insolvenzgeld?

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/insolvenzgeld-arbeitnehmer

Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Sie erhalten einmalig
Insolvenzgeld für den Lohn, der für die letzten 3 Monate Ihres
Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht.

In der Regel erhalten Sie Insolvenzgeld in der Höhe des Nettoverdienstes.

Ich bin mir nicht sicher, dass das richtig war, denn weiter oben auf der verlinkten Seite steht:

Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers
eröffnet, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt (auch „Insolvenzereignis“ genannt) Anspruch auf Insolvenzgeld.

Ein Insolvenzereignis liegt auch vor, wenn:
festgestellt wurde, dass die offenen Schulden Ihres Arbeitgebers nicht mehr beglichen werden können
oder
Ihr Arbeitgeber nichts mehr unternimmt, um den Betrieb weiterzuführen.

Das Insolvenzgeld ist nicht mit dem Insolvenzverfahren verknüpft. Mein Mann hat damals das Insolvenzgeld bekommen, obwohl das Insolvenzverfahren mangels Masse abgeleht wurde.

Ich weiß nicht, wie hoch der Restbetrag ist, und ob du eine Rechtschutzversicherung hast (die zudem auch Arbeitsrecht umfasst), aber evtl. wäre eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht hilfreich.

Welche Schulden denn, die beim Steuerbüro, oder auch die ausstehenden Gehälter? Mit dem Begleichen der Schulden beim Steuerbüro ist er ja noch lange nicht schuldenfrei!

Allerdings schreibst du etwas von über zwei Jahren, das könnte kritisch sein, je nachdem, wann die zwei Jahre nun abgelaufen sind:

Ansprüche aus dem Ar­beits­verhält­nis verjähren nach neu­em Recht in drei Jah­ren ab dem Schluss des Jah­res,
in dem der An­spruch ent­stan­den ist
und
der Ar­beit­neh­mer von den den An­spruch be­gründen­den Umständen
und der Per­son des Schuld­ners Kennt­nis er­langt oder oh­ne gro­be
Fahrlässig­keit er­lan­gen müßte (§ 195 BGB in Ver­bin­dung mit § 199 Abs.1 BGB)

Also ab wann genau wurden keine Gehälter mehr gezahlt? Solltest du dich noch in diesem Zeitraum befinden und deine Ansprüche gegenüber dem AG nicht geltend gemacht haben, musst du das schleunigst nachholen. Auch hier wäre ein Anwalt hilfreich.

Vielen Dank für die Antwort.

Danke für die Antwort.