mein früherer AG wurde insolvent. Zuletzt konnte er nicht nur die Gehälter nicht zahlen, es gab auch keine Abrechnungen mehr (Schulden beim Steuerbüro). Nun bin ich zur Arbeitsagentur. Ich habe nur den Vorschuss bekommen, da das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde. Ab da wird es problematisch. Mein AG war für die deutsche Justiz nicht aufzufinden. Solange er die Vermögensauskunft nicht ausgefüllt hat, kann das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden und es gibt kein Restgeld von der Arbeitsagentur. Nach 2 Jahren hieß es, der AG hat die Schulden bezahlt und das (nicht eröffnete) Insolvenzverfahren wird eingestellt.
Was heißt das jetzt für mich? Wer zahlt mir den Rest? Oder kommt es noch schlimmer, die Arbeitsagentur wird den Vorschuss zurück verlangen? Durch die Insolvenz dachte ich, meine Forderung ist sicher, aber jetzt habe ich noch nicht mal den Titel.
Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Sie erhalten einmalig
Insolvenzgeld für den Lohn, der für die letzten 3 Monate Ihres
Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht.
In der Regel erhalten Sie Insolvenzgeld in der Höhe des Nettoverdienstes.
Ich bin mir nicht sicher, dass das richtig war, denn weiter oben auf der verlinkten Seite steht:
Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers
eröffnet, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt (auch „Insolvenzereignis“ genannt) Anspruch auf Insolvenzgeld.
Ein Insolvenzereignis liegt auch vor, wenn:
festgestellt wurde, dass die offenen Schulden Ihres Arbeitgebers nicht mehr beglichen werden können oder
Ihr Arbeitgeber nichts mehr unternimmt, um den Betrieb weiterzuführen.
Das Insolvenzgeld ist nicht mit dem Insolvenzverfahren verknüpft. Mein Mann hat damals das Insolvenzgeld bekommen, obwohl das Insolvenzverfahren mangels Masse abgeleht wurde.
Ich weiß nicht, wie hoch der Restbetrag ist, und ob du eine Rechtschutzversicherung hast (die zudem auch Arbeitsrecht umfasst), aber evtl. wäre eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht hilfreich.
Welche Schulden denn, die beim Steuerbüro, oder auch die ausstehenden Gehälter? Mit dem Begleichen der Schulden beim Steuerbüro ist er ja noch lange nicht schuldenfrei!
Allerdings schreibst du etwas von über zwei Jahren, das könnte kritisch sein, je nachdem, wann die zwei Jahre nun abgelaufen sind:
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach neuem Recht in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres,
in dem der Anspruch entstanden ist und
der Arbeitnehmer von den den Anspruch begründenden Umständen
und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen müßte (§ 195 BGB in Verbindung mit § 199 Abs.1 BGB)
Also ab wann genau wurden keine Gehälter mehr gezahlt? Solltest du dich noch in diesem Zeitraum befinden und deine Ansprüche gegenüber dem AG nicht geltend gemacht haben, musst du das schleunigst nachholen. Auch hier wäre ein Anwalt hilfreich.