Insolvenzforderungen bei Steuer absetzbar?!

Hallo zusammen,

folgendes Fallbeispiel:

Der Arbeitgeber meldete im November 2011 Insolvenz an, den Arbeitnehmern wurde von Nov 2011 - Jan 2012 Insolvenzgeld ausbezahlt.
=> Das muss in der Steuererklärung als Lohnersatzleistung (Nov+Dez) angegeben werden und führt gfs. zu einer saftigen Steuernachzahlung, richtig?

Dazu kommt aber, dass Lohnforderungen wie Urlaubgeld, Gleitzeitstunden und Lohnbestandteile (Schichtzulage, Überstundenzuschläge, etc) aus früheren Monaten (vor der Insolvenzanmeldung) nicht mehr bezahlt wurden. Vom Arbeitgeber wurde das schriftlich bestätigt, eine andere Stelle (z. B. Insolvenzverwalter, Arbeitsamt) kam nicht für die Forderungen auf.
=> können diese Ausfälle in der Steuer angegeben werden? z.B. als Werbungskosten? Oder wo kann der Betrag (mehrere tausend Euro) aufgeführt werden?

Ich habe dazu leider nichts im Netz gefunden, aber das kann doch nicht sein, dass der Betrag nirgends angesetzt werden kann… :o(

Alternativ - könnte so ein Posten, wenn man sich nicht sicher ist, einfach als Werbungskosten angegeben werden, das FA prüft das und packt es gfs. in den richtigen Teil der Steuererklärung? Oder könnte das zu Schwierigkeiten führen zwecks „Falschangabe“?

Herzlichen Dank für Eure Antworten!!!

Viele Grüße
Steffi

Klar vermindert das die Steuerlast, weil du nämlich weniger Einkommen hast!
Nochmal absetzen geht logischerweise nicht…

Hallo Granini,

danke für Deine Antwort.

Klar besteht aufgrund der nichtbezahlten Forderungen ein geringeres Einkommen und dementsprechend wurde auch weniger Lohnsteuer bezahlt. Aber bei den Forderungen handelt es sich ja um Arbeitsleistungen, die zwar erbracht aber nicht bezahlt wurden. Letztendlich wie ne Firma, die ihr Geld wegen der Insolvenz eines Geschäftspartners nicht mehr erhalten, die Leistung aber erbracht hat. Soweit ich weiß, wirkt sich das doch auch negativ auf die Einnahmen aus, oder? Ist das nicht vergleichbar?

Danke und Gruß
Steffi

Hi!

Das wirkt sich hier wie da nicht so aus, wie Du da denkst.

Bei einer Firma wäre der Zahlungsanspruch erst mal als Forderung einzustellen, das heißt es erhöht in diesem Moment das Einkommen, die Firma zahlt die Steuern davon. Geht jetzt der Zahlungsverpflichtete pleite, dann kann man die Forderung abschreiben, das heißt da Einkommen wird um den Betrag vermindert, der nicht gezahlt wurde. Also einmal +x€ und einmal -x € gibt per Saldo 0.

Bei einer Privatperson funktioniert das anders. Dort gibt es keine Forderungen also kann man auch nichts abschreiben.

Das „verlorene“ Urlaubsgeld ist definitiv nicht absetzbar.

Gruß

derschwede77

Hallo ihr zwei,

erst nochmal danke für Eure Antworten und die Erkärungen. Ich habs verstanden, auch wenn ich mir natürlich etwas anderes erhofft hatte. Grundsätzlich ist es ja schlüssig, aber trotzdem nicht zufriedenstellend für uns :o( Zumindest kann ich die Steuererklärung jetzt aber abschließen. Danke!

Danke und Gruß
Steffi

Wieso wolltest du was anderes hören? Und welche Steuererklärung?
Ist doch nur eine rein FIKTIVE Frage gewesen, nicht wahr? :wink:

Trotzdem gern geschehen.

ach so - klar. Für meine fiktive Steuererklärung natürlich!!! :o)