Hallo zusammen,
folgendes Fallbeispiel:
Der Arbeitgeber meldete im November 2011 Insolvenz an, den Arbeitnehmern wurde von Nov 2011 - Jan 2012 Insolvenzgeld ausbezahlt.
=> Das muss in der Steuererklärung als Lohnersatzleistung (Nov+Dez) angegeben werden und führt gfs. zu einer saftigen Steuernachzahlung, richtig?
Dazu kommt aber, dass Lohnforderungen wie Urlaubgeld, Gleitzeitstunden und Lohnbestandteile (Schichtzulage, Überstundenzuschläge, etc) aus früheren Monaten (vor der Insolvenzanmeldung) nicht mehr bezahlt wurden. Vom Arbeitgeber wurde das schriftlich bestätigt, eine andere Stelle (z. B. Insolvenzverwalter, Arbeitsamt) kam nicht für die Forderungen auf.
=> können diese Ausfälle in der Steuer angegeben werden? z.B. als Werbungskosten? Oder wo kann der Betrag (mehrere tausend Euro) aufgeführt werden?
Ich habe dazu leider nichts im Netz gefunden, aber das kann doch nicht sein, dass der Betrag nirgends angesetzt werden kann… :o(
Alternativ - könnte so ein Posten, wenn man sich nicht sicher ist, einfach als Werbungskosten angegeben werden, das FA prüft das und packt es gfs. in den richtigen Teil der Steuererklärung? Oder könnte das zu Schwierigkeiten führen zwecks „Falschangabe“?
Herzlichen Dank für Eure Antworten!!!
Viele Grüße
Steffi