Insolvenzgeld Minijob Steuererklärung

Hallo,
muss das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt einer Aushilfe (unter € 400,–/Monat), die sonst keine Einkünfte hat, in der gemeinsamen Steuererklärung mit dem Ehemann aufgeführt werden?
Die normalen Einkünfte aus dem Minijob (vor der Insolvenz des Betriebes) mussten nicht eingetragen werden.

hallo,

ja das insolv geld muss mit angegeben werden, da es sich um lohnersatzleistungen handelt. diese sind zwar steuerfrei, verschlechtern aber den persönlichen Steuersatz, so das uU doch eine höhere Steuer anfällt, eizutragen in Anlage N.

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Hallo,
meines Wissen ja, da das Insolvenzgeld von der Gemeinschaft bezahlt wird und nicht vom einzelnen arbeitgeber!
Gruss Hermann

http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thr…

Ihr Mini-Job war zwar „steuerfrei“, aber Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung und unterliegt der Progression - muß somit in Ihrer ESt-Erklärung angegeben werden.

siehe auch

http://www.finanzfrage.net/frage/insolvenzgeld-minij…

Das Insolvenzgeld wird vom Arbeitsamt automatisch an das Finanzamt gemeldet.
Ein Weglassen des Insolvenzgeldes in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ist daher schädlich, da es Verdacht erregt.

Darüber hinaus sollte die Ehefrau in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung alle ihre Einkünfte angeben.

Durch die Belege kann ja nachgewiese werden, dass die Einkünfte aus gerigfügiger Beschäftigung nicht von ihr versteuert werden mussten bzw. müssen.

Hallo,

ja angegeben muss es werden. spielt aber nur eine zweitrangige Rolle.

Viele Grüsse

Wolfgang

muss das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt einer Aushilfe (unter €
400,–/Monat), die sonst keine Einkünfte hat, in der
gemeinsamen Steuererklärung mit dem Ehemann aufgeführt werden?
Die normalen Einkünfte aus dem Minijob (vor der Insolvenz des
Betriebes) mussten nicht eingetragen werden.

ja, in Zeile 26 der Anlage N

hallo,

lohnersatzleistungen sind immer anzugeben, sie verändern das zu versteuernde einkommen.

sie werden in der gemeinsamen steuererklärung angegeben, sofern das ehepaar eine gemeinsame erklärung abgibt. wenn nicht, dann eben nicht :wink:

saludos, borito

Hallo,

ich denke schon, da Insolvenzgeld eine Lohnersatzleistung ist. Sicher bin ich mir aber nicht.

Viele Grüße

Paola