Hallo !
Gibt es eine Möglichkeit,Kosten für eine Privatinsolvenz zu errechnen,bzw. eine Tabelle,wo bestimmte Mindestsätze/Höchstsätze festgelegt sind.Hintergrund ist,das ein Insolvenzbetreuer seine Hilfe anbieten würde,aber als erste Zahlung 100 Euro fällig werden würden und 12 weitere über 50 Euro. Welche Schulden (aus welchem Zeitraum) kommen überhaupt mit in die Insolvenz ? In einem Zeitung stand,das Schulden,die nach spätestens 3 Jahren nicht gerichtlich geltend gemacht werden, verjährt sind !?! Was ist mit Schulden die beide Partner betrefen,wenn aber nur der eine PArtner in die Privat Insolvenz geht.
Hallo,
die Kosten (Beratung und Vorbereitung) hängt von den Konditionen von demjenigen an, der diese für Sie vorbereitet und durchführt.
Hier gibt es keine einheitlichen Listen oder Gebührenordnung.
Alle Schulden und Forderungen müssen mit in der Insolvenz angemeldet werden. Wenn nicht werden sie nicht Restschuldbefreit.
Also alle Schulden und Forderungen aus jeglichem möglichen Zeitraum.
Lieber eine Forderung mehr anmelden als eine zu vergessen. Aber dies muss derjenige machen und wissen, der die Insolvenz für Sie durchführt.
Wenn Sie in die Insolvenz gehen, die Schulden aber beide Partner betreffen, dann holen sich die Gläubiger die Gesamtsumme von demjenigen der nicht in die Insolvenz gegangen ist.
Derjenige der nicht in die Insolvenz geht haftet dann Gesamtschuldnerisch für die Gesamtsumme (und nicht nur für die Hälfte wie oft angenommen.
also erstens kann man nicht in die Privatinsolvenz gehen, man muss erst den Gläubigern bitten in kleinen Raten zahlen zu können. Es muss immer erst ein ausser gerichtlicher Einigungs Versuch werden, sonst kann keine gerichtliche statt finden.
Wird man nicht einig mit den Gläubigern, so kann eine gerichtliche Insolvenz sogar erzwungen werden. Diese kostet Ihnen zwischen 1000 Euro und 3000 und wird vom Gericht festgelegt.
Den Anwalt müssen Sie selber zahlen, da ist es besser eine Schuldnerberatungsstelle auf zu suchen. Bei der gerichtlichen Insolvenz wird das Gericht Ihnen einen Insolvenzverwalter zu ordnen. Dieser wird die Insolvenz überwachen. Es wäre also raus geschmissenes Geld jetzt einen Anwalt ein zu schalten.
In Ihrem Fall ist es sehr schwierig, da Sie von einem Partner sprechen. Der würde die Schulden aus den mit unterschriebenen Schulden in voller Höhe alleine weiter zahlen müssen. Die werden nicht weniger und da muss der andere komplett alleine für auf kommen. Schulden sind nicht nach drei Jahren weg, es reicht wenn man nur eine Mahnung erhalten hat. Diese Schulden müssen Sie alle mit angeben, aber vorher müssen alle angeschrieben werden, ob man eine Einigung erzielen kann, was bei Ihnen in jedem Fall besser wäre.
Vielleicht kann man ja die Schulden alle zusammen fassen und dann so kleinere Raten erreichen? Ich kann Ihnen so ohne jegliche Zahlen (Verdienst, Schulden in welchen Höhe und bei wem ) gar nichts sagen. Nur die Schulden wo jemand mit unterschrieben hat und sei es nur als Bürge, die wird die Person alleine dann zahlen müssen. Ihre Hälfte wird natürlich nicht abgezogen!
Ich kann Ihnen leider keine andere Auskunft geben, da ich auch null weiss wie die Schulden gestrickt sind.
Hallo Lordikon30,
suchen sie sich einen anderen Betreuer. Das ist ja Wucher!!!
Alle Schulden die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung bekannt sind. Es gibt Schulden die können verjähren, wenn man sie nicht (regelmäßig) geltend macht. Das gilt aber nicht für alle.
Schulden die beide Partner betreffen werden geteilt. Wobei es sowas nur selten gibt!
Allein werden sie nur schwierig ein Verfahren eröffnen können.
Bei der Caritas oder Diakonie erhalten sie eine Beratung und Betreuung kostenlos!!
Es gibt auch ehrenamtliche Beratungsstellen. Informieren sie sich einfach in ihrer Region oder über Goggle.
Alles Gute
Gruß Lore
leider kann ich da nicht weiterhelfen
Guten Abend,
zunächst muss man sich darüber klar sein, ob man sich wirklich freiwillig entmündigen will, wenn man mit dem Gedanken spielt, in die Insolvenz zu gehen.
Möchten Sie wirklich, dass Ihr wirtschaftliches Schicksal von jemanden Fremden gesteuert wird, den Ssie weder kennen, noch Vertrauen können?
Was erwarten Sie von Ihrer Insolvenz? Sicherlich nicht, dass der Insolvenzverwalter Ihre Schulden bezahlt.
Und man Hand aufs Herz - ob Sie möglicherweise die Restschuldbefreiung am Schluss der sogenannten Wohlverhaltensphas erhalten, wissen Sie heute nicht.
Denken Sie mal drüber nach!
Vielleicht wäre es wirklich sinnvoll, dass Sie sich mal an einen Profi wenden, der Ihr wirtschaftliche Schicksal wirklich auf die Reihe bringen kann. Dazu gehört in der Regel nicht der Insolvenzverwalter.
Viel Glück.
Solche Fragen beantwortet z.B. ein entsprechend fachlich geschulter Mitarbeiter bei Ihrer Kreisverwaltung. Dort sind für solche Fälle extra Hilfestellen eingerichtet.
Oder bei der CARITAS fragen.