Hallo zclb,
ich wäre vorsichtig, jemanden unberechtigt zu bezichtigen. Und ganz bestimmt, jemanden einer Straftat zu bezichtigen.
„Insolvenzverschleppung“ gibt es als Straftat gar nicht OHNE Insolvenz.
Da also offensichtlich noch keine Insolvenz angemeldet und eröffnet wurde, gibt es auch keine Insolvenzverschleppung. Zu Deutsch: Polizei und Staatsanwaltschaft hören Dich ohnehin nicht an, weil sich noch gar niemand strafbar gemacht haben kann.
Ferner gibt es auch bei Insolvenzeröffnung (oder Abweisung mangels Masse) Insolvenzverschleppung nur bei Kapitalgesellschaften (also GmbHs, UGs, AGs). Nicht aber bei Personengesellschaften (also GBRs, KGs etc.).
Ich hoffe, Du nimmst erst mal etwas Dampf aus der Sache ehe Du Deine Mitmenschen bezichtigst und analysierst erst einmal in Ruhe um was es geht und was Du warum wirklich willst…