Ein Hallo an alle:)
Folgender Sachverhalt: Der Insolvenzverwalter hat die Auszahlung an die Gläubiger für den Januar 2024 angekündigt. Es gab bisher keine Abschlagszahlungen, obwohl einiges an Masse vorhanden ist.
Es wurde dreimal bereits eine Abschlagszahlung angekündigt, welche aber auch nicht vorgenommen wurde. Der Grund ist, das bei Veräußerung der Gewerbeimmobilie vom Käufer Baumängel angemeldet wurden. Somit hat der Insolvenzverwalter die Auszahlung auf dieses Jahr verschoben um jeglichen Gewährleistungsansprüchen aus dem Weg zu gehen. Die Verjährung war also am 31.12.2023.
Folgender Sachverhalt: Der Insolvenzverwalter hat die Auszahlung an die Gläubiger für den Januar 2024 angekündigt. Es gab bisher keine Abschlagszahlungen, obwohl einiges an Masse vorhanden ist. Der Grund ist, das bei Veräußerung der Gewerbeimmobilie vom Käufer Baumängel angemeldet wurden. Somit hat der Insolvenzverwalter die Auszahlung auf dieses Jahr verschoben um jeglichen Gewährleistungsansprüchen aus dem Weg zu gehen. Die Verjährung war also am 31.12.2023.
Heute nun erreicht mich ein erneutes Schreiben des IV mit folgendem Inhalt:
teile ich mit, dass ich mit der Schlussverteilung bis zum 31.03.2024
abwarten werde.
Die Gläubiger wurden über die anstehende Schlussverteilung in-
formiert und um Aktualisierung der Daten gebeten. Bereits jetzt sind
zahlreiche Rückläufer eingegangen und ein Abwarten ist sinnvoll,
um eine Hinterlegung von Beträgen zu vermeiden.
Dr. XXXXX
Rechtsanwalt "
Gibt es eine rechtliche Handhabe den IV zur Auszahlung zu zwingen?
Er hat meine aktuellen Daten seit dem 5.1.24 vorliegen.
Was wäre denn, wenn ich eine große Anschaffung für den Februar geplant habe.
Was passiert eigentlich mit dem Massegeld in der Zwischenzeit. Legt der Insolvenzverwalter es „an“ um noch Zinsen zu erwirtschaften?
Oder wie oder was…
Ich hoffe es halbwegs verständlich geschildert zu haben und wäre froh über irgend einen hilfreichen Hinweis.
Vielen Dank im Voraus !