Insolvenzverwalter zahlt nicht aus, obwohl alles da ist

Ein Hallo an alle:)

Folgender Sachverhalt: Der Insolvenzverwalter hat die Auszahlung an die Gläubiger für den Januar 2024 angekündigt. Es gab bisher keine Abschlagszahlungen, obwohl einiges an Masse vorhanden ist.
Es wurde dreimal bereits eine Abschlagszahlung angekündigt, welche aber auch nicht vorgenommen wurde. Der Grund ist, das bei Veräußerung der Gewerbeimmobilie vom Käufer Baumängel angemeldet wurden. Somit hat der Insolvenzverwalter die Auszahlung auf dieses Jahr verschoben um jeglichen Gewährleistungsansprüchen aus dem Weg zu gehen. Die Verjährung war also am 31.12.2023.
Folgender Sachverhalt: Der Insolvenzverwalter hat die Auszahlung an die Gläubiger für den Januar 2024 angekündigt. Es gab bisher keine Abschlagszahlungen, obwohl einiges an Masse vorhanden ist. Der Grund ist, das bei Veräußerung der Gewerbeimmobilie vom Käufer Baumängel angemeldet wurden. Somit hat der Insolvenzverwalter die Auszahlung auf dieses Jahr verschoben um jeglichen Gewährleistungsansprüchen aus dem Weg zu gehen. Die Verjährung war also am 31.12.2023.

Heute nun erreicht mich ein erneutes Schreiben des IV mit folgendem Inhalt:
teile ich mit, dass ich mit der Schlussverteilung bis zum 31.03.2024

abwarten werde.

Die Gläubiger wurden über die anstehende Schlussverteilung in-

formiert und um Aktualisierung der Daten gebeten. Bereits jetzt sind

zahlreiche Rückläufer eingegangen und ein Abwarten ist sinnvoll,

um eine Hinterlegung von Beträgen zu vermeiden.

Dr. XXXXX

Rechtsanwalt "

Gibt es eine rechtliche Handhabe den IV zur Auszahlung zu zwingen?
Er hat meine aktuellen Daten seit dem 5.1.24 vorliegen.
Was wäre denn, wenn ich eine große Anschaffung für den Februar geplant habe.
Was passiert eigentlich mit dem Massegeld in der Zwischenzeit. Legt der Insolvenzverwalter es „an“ um noch Zinsen zu erwirtschaften?
Oder wie oder was…

Ich hoffe es halbwegs verständlich geschildert zu haben und wäre froh über irgend einen hilfreichen Hinweis.

Vielen Dank im Voraus !

Das ist dein Problem nicht das des IV.

:blush:

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:frowning:

Aber wie oft darf er denn eine Auszahlung noch verschieben?
Ist das wirklich so möglich von einem IV?

Schließlich trifft es diese Aussagen immer schriftlich. Was kann man da denn überhaupt glauben?

Hallo Claudia,

bei dem Sachverhalt sicher nicht. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es das Vermögen des Schuldners

  • das Vermögen des Schuldners zu sichern
  • Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten geltend zu machen und ggf. zur Masse des Verfahrens einzunehmen
  • Forderungen der Gläubiger zu prüfen und ggf. zum Verfahren anzuerkennen

und

  • beizeiten das gesicherte Vermögen des Schuldners anteilig an seine Gläubiger auszukehren.

Um eine gerechte Auszahlung an alle Gläubiger zu gewährleisten muss er erst die Angaben aller Gläubiger erhalten.
Sollten einzelne Angaben fehlen, könnte er deren Zahlung zwar bei Gericht hinterlegen, was aber wieder zusätzliche Kosten produziert und damit die Quote aller Gläubiger schmälert.

Somit dient das Verhalten des Verwalters dazu die Kosten des Verfahrens zu minimieren und Eure Quote möglichst froh zu halten.

Sei froh wenn Du überhaupt eine nennenswerte Zahlung bekommst. In den meisten Verfahren die ich betreut habe, lag die Quote unter 5% der angemeldeten Forderung. Oftmals gingen wir auch komplett leer aus. Rein finanziell gesehen hat sich da der Aufwand der Anmeldung und die Begleitung des Verfahrens überhaupt nicht gelohnt.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein,
Ebenezer

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Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. :slight_smile:

Es ist einfach nur mehr als ärgerlich das Verhalten des IV.
Fragen werden nicht beantwortet.
Alle Ankündigungen von Zahlungen (Teilzahlung) sowie auch jetzt die Gesamtzahlung verlaufen im Sande.
Er hätte doch auch bspw. im Dezember die Gläubiger anschreiben können um dann, wie von ihm schriftlich zugesagt, im Januar 2024 auszuzahlen.
Ich verstehe dieses Verhalten null.
Auch mir geht doch noch mehr Geld verloren.
Würde ich die Auszahlungsumme, welche mir zusteht anlegen, wären das schöne Zinsen fürs nichts tun. Zumal ich jetzt insgesamt 7 Jahre drauf warte.

Wieso kann ich nichts tun, wenn er doch schriftlich über das Gericht die Auszahlung für den Januar 2024 zugesagt hat.

Erst auf mein Nachfragen am 22.1.24 per email, bekam ich 4 Stunden später die Antwort in Form einer erneuten Erstellung eines Zwischenberichts.
Ich wette, hätte ich nicht nachgefragt, wäre noch mehr Zeit ins Land gegangen.

Datenabgleich: Die deutliche Mehrzahl der Gläubiger sind Institutionen. Also öffentlich einsehbar.

Gibt es keine Möglichkeit ihm „Untätigkeit“ oder ähnliches vorzuwerfen?

Im übrigen liegt die Quote bei 42,9 Prozent in diesem Fall.

Über eine nochmalige Antwort wäre ich sehr erfreut.

Vielen Dank im Voraus :slight_smile:

Hi Claudia,

Erstmal Glückwunsch zu der hohen Quote. Wie ich bereits geschrieben habe, bekommt man soviel normalerweise mit.

Nochmal:
Der IV braucht die Angaben aller Gläubiger. Da sich Bankverbindungen, Altenzeichen, u.ä. auch mal ändern können, wird er sich da nicht auf Jahrealte Angaben in Schreiben oder auf Internetseiten verlassen, sondern fragt diese kurz vor der Auszahlung nochmal ab. Wenn sich dann Gläubiger nicht melden oder vielleicht sogar noch Angaben machen die es noch zu prüfen (z.B. Reduzierung der angemeldeten Forderungen) gilt, kann das die Auszahlung der Quote zurecht verzögern. Das ist dem IV aber nicht vorzuwerfen, sondern ein Zeichen für eine gründliche Verwaltung.

Im übrigen plant der gute Kaufmann / Verbraucher nicht mit Geld was er noch nicht sicher in Händen hält.
Deshalb ist es ihm auch nicht vorzuwerfen, dass Du das Geld welches zu heute erwartet hast, morgen schon ausgeben willst.

Wie ein weiser Trapper mal sagte:

Dein,
Ebenezer

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Vielen Dank noch einmal.
Und ja…der Spruch ist mir bekannt. Und nein, ich habe es „noch“ nicht ausgegeben…:slight_smile:

Ich werde mich einfach in Geduld über. Auch wenn es schwer fällt. :wink: