"Installateurkennwörter" bei gekauften Produkten

Moin,

ich stehe immer öfter vor PV-Anlagen und dazugehörigen Komponenten, die ich als Installateur umkonfigurieren soll (und darf).

Dabei stehe ich regelmäßig vor dem Problem, dass der damalige Installateur (der Verkäufer oder ein Beauftragter des Verkäufers) ein Installateurkennwort vergeben hat (meist auch vergeben musste) und dem Kunden nicht mitgeteilt hat.
Dies geschieht, damit der Kunde nicht die Möglichkeit hat, illegale Änderungen vorzunehmen (etwa durch Löschen der Drosselung der Einspeisung).

Es gibt nun drei Arten von Verkäufern / Installateuren, wenn man als Installateur um die Herausgabe des Kennworts bittet:

  1. Sag ich nicht. Ich benutze für alle Anlagen dasselbe Kennwort. Der Kunde soll mich beauftragen oder die Anlage bleibt so, wie sie ist.

  2. Klar, bitte per E-Mail anfragen und dann schicke ich Ihnen das.

  3. Keine Ahnung, sowas merke ich mir nicht / ich habe nie ein Kennwort vergeben.

Die Varianten 1 und 3 sind mir nun schon zweimal passiert. Ich habe meinem Kunden gesagt, er möge doch in den Kaufvertrag und die damaligen AGB schauen, ob dort etwas von „Anlage ist kennwortgeschützt, das Kennwort bekommt keiner“ (oder ähnlich) steht. Nein, in beiden Fällen wurde darauf nicht hingewiesen.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Bei einem bestehenden Wartungsvertrag würde ich die Weigerung der Herausgabe des Passwortes verstehen.
Bei Installation und Übergabe sind alle Daten zu dokumentieren.

würde ich mit Kosten der Wiederherstellung der Bedienbarkeit … argumentieren.

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Das darf nicht sein.
Ich würde es allenfalls bei einem bestehenden Wartungsvertrag akzeptieren. Aber spätestens bei dessen Auflösung gehören die Zugangsdaten dem Kunden.
Eigentlich sollte der Hersteller ein Masterpasswort für seine Anlagen vorgesehen haben, um das vom Monteur vergebene PW zu löschen.

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wäre denn für jeden Laien zu googlen… nicht sinnvoll

Korrekt, das landet früher oder später im Netz. Denkbar wäre aber auch ein Hersteller-Passwort für jedes einzelne Gerät, oder ein Kundenservice des Herstellers selbst, um sowas wieder gangbar zu machen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, macht das Kostal so ähnlich - aber es gibt für jeden Installateur sein persönliches Kennwort. Mein Kennwort lautet dann zum Beispiel RÖDEL1972, das von Solartechnik H. Wurst ÖCKEL2000 - und beide Kennwörter erlauben den Vollzugriff auf jeden Wechselrichter.

Wird eines dieser Kennwörter dann im Internet publik, kann Kostal erkennen, wer das weitergegeben hat.

Ich bin etwas unschlüssig, wie ich das zukünftig lösen soll. Bei Informationstechnik habe ich immer ein individuelles Kennwort vergeben und dem Kunden auch mitgeteilt - schriftlich. Aber da würde man sich bei Fehleinstellungen ja lediglich die Telefonie oder den Internetzugang zerschießen, während man bei PV-Anlagen gesetzliche Vorgaben umgehen könnte. Andererseits sehe ich mich nicht in der Verantwortung für illegale Veränderungen. Ich konfiguriere es den Vorgaben entsprechend und bestätige das mit meiner Unterschrift unter den Inbetriebsetzungsanträgen.

Wenn der Hersteller so doof ist und für alle das gleiche vergibt, dann hast du recht.
Es gibt aber intelligentere Lösungen dazu.

Wäre natürlich die beste Lösung. Freischaltung vom Hersteller über Internet nach vorheriger Legitimation.

und das steht genau wo?

Wem gehört denn das Gerät?
Ist das gleiche, als wenn ich beim Kunden einen Kopierer einrichte, mein eigenes Passwort setze und ihn damit verhungern lasse.

Allenfalls OK, wenn noch ein Wartungsvertrag besteht.

Das ist nicht das Problem des Installateurs. Für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften ist der Kunde zuständig.

Ich wüsste auch nicht, was eine solche Klausel rechtfertigen sollte bzw. wie diese AGB die Inhaltskontrolle überstehen sollte. Der Kunde erwirbt die Anlage ja und wird nicht Mieter oder Pächter oder so. Er muss daher in der Lage sein, über sie vollumfänglich in der Form zu herrschen, dass er sie uneingeschränkt nutzen, ändern oder beeinflussen kann.

Ein Urteil in diese Richtung gab es mal vom LG Bonn, wobei es da „nur“ um eine Telekommunikationsanlage ging, wobei im konkreten Fall nicht zu prüfen war, ob eine solche Klausel bestand hätte (lag nicht vor), sondern nur über den Herausgabeanspruch des Kunden ggü. dem Installateur in Bezug auf die Zugangsdaten.

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Die Frage ist ja, wie ich mich verhalten soll.

Bei Kostal bekommt jeder Elektrofachbetrieb ein persönliches Kennwort, um in den Installateureinstellungen Änderungen vornehmen zu können. In diesen Einstellungen hat der Anwender eigentlich nichts verloren, da sich dort die Sicherheit und Netzstabilität betreffende Einstellungen befinden. Ich sehe das ähnlich wie beim verplombten Bereich eines Zählerschranks. Zudem unterschreibt der Installateur bei der Beantragung des Kennwortes, dass er es nicht weitergeben wird.

Sollte kein Problem sein - ein für jeden Fachmann zugänglicher, aber sonst unter Verschluss zu haltender Bereich. Den Zählerschrank kauft der Kunde ja auch und darf dennoch nicht am verplombten Bereich arbeiten.

Wo ich selber ein individuelles Kennwort festlege, mit welchem man auch „böse“ Einstellungen vornehmen kann, werde ich es aufschreiben, den Zettel in einen Umschlag legen und versiegeln:
„Zugangskennwort Installateurbereich Wechselrichter - Änderungen nur unter Beachtung der jeweils geltenden Vorschriften durch Fachleute zulässig!“

Den Umschlag gibt es dann gegen Empfangsquittung, fertig. Als Abschreckung könnte man ja noch „Beim Öffnen entfällt die Garantie“ schreiben. (Absichtlich „Garantie“, denn Sachmängelhaftung darf ich nicht ausschließen und „Garantie fällt weg“ ist abschreckend genug - die Wenigsten kennen ja den Unterschied.)

Holt sich der Kunde einen anderen Installateur, gibt es keine Probleme. Reißt er den Umschlag auf und fuckelt an der Anlage herum und zerschießt sich das Gerät, gibt es ebenfalls für mich kein Problem.

Hat er da nur nichts verloren oder darf er da aus rechtlichen Gründen nicht dran (analog § 13 NAV)? Da sähe ich rechtlich wohl einen Unterschied. Das eine wäre dann so etwas:

Sofern er nur die Pfoten weglassen sollte, aber eben kein ausdrückliches Verbot besteht, würde ich den Sachverhalt mit dem Zugang zum Motor eines KFZ vergleichen. Davon sollte man auch besser die Pfoten lassen und so manches darf man da ja auch nicht verstellen, aber ein metaphorisches Vorhangschloss an der Motorhaube würden wohl auch die wenigsten akzeptieren.

Das halte ich für einen guten Weg.

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