Moin,
ich stehe immer öfter vor PV-Anlagen und dazugehörigen Komponenten, die ich als Installateur umkonfigurieren soll (und darf).
Dabei stehe ich regelmäßig vor dem Problem, dass der damalige Installateur (der Verkäufer oder ein Beauftragter des Verkäufers) ein Installateurkennwort vergeben hat (meist auch vergeben musste) und dem Kunden nicht mitgeteilt hat.
Dies geschieht, damit der Kunde nicht die Möglichkeit hat, illegale Änderungen vorzunehmen (etwa durch Löschen der Drosselung der Einspeisung).
Es gibt nun drei Arten von Verkäufern / Installateuren, wenn man als Installateur um die Herausgabe des Kennworts bittet:
-
Sag ich nicht. Ich benutze für alle Anlagen dasselbe Kennwort. Der Kunde soll mich beauftragen oder die Anlage bleibt so, wie sie ist.
-
Klar, bitte per E-Mail anfragen und dann schicke ich Ihnen das.
-
Keine Ahnung, sowas merke ich mir nicht / ich habe nie ein Kennwort vergeben.
Die Varianten 1 und 3 sind mir nun schon zweimal passiert. Ich habe meinem Kunden gesagt, er möge doch in den Kaufvertrag und die damaligen AGB schauen, ob dort etwas von „Anlage ist kennwortgeschützt, das Kennwort bekommt keiner“ (oder ähnlich) steht. Nein, in beiden Fällen wurde darauf nicht hingewiesen.
Wie ist Eure Meinung dazu?