Instant Messenger in Lotus Notes

Hallo,
wir arbeiten in der Arbeit mit Lotus Notes System. Da gibt es auch den Instand Messenger, womit die Mitarbeiter untereinander Chatten und sich austauschen können. Das passiert eher sporadisch u. gelegentlich, Arbeit geht vor.
Nun meine Fragen dazu:

  1. Wo kan man einsehen wer Zugriff auf diesen Instant Messenger hat, also wer genau mitlesen kann (Chef, etc.) was die Kollegen untereinander so alles schreiben?
  2. und, darf der Vorgesetzte mitlesen? Verstößt das nicht -ähnlich wie zzt. bei Plus und Lidl- gegen das Persöhnlichkeitsrecht/Würde des Menschen? Über den Instant Messenger lässt es sich ja kaum völlig vermeiden das Kollegen untereinander auch mal Privates austauschen.
    Danke im Voraus.
    Gruß

Hallo petro,

soweit ich weiß verschlüsselt Sametime die Chats, so dass mitlesen und logging nur an den jeweiligen Clients funktionieren dürfte.

Ob das Mitlesen bzw Nachlesen erlaubt ist, hängt von den Datenschutzbestimmungen des Unternehmens ab, da es sich dabei um ein dienstliches Kommunikationsmedium wie Emails handelt. EMails dürfen, sofern die private Nutzung nicht gestattet ist, durch den Arbeitgeber eingesehen werden.
Die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens müssen für Mitarbeiter zugängig sein.

  1. Wo kan man einsehen wer Zugriff auf diesen Instant
    Messenger hat, also wer genau mitlesen kann (Chef, etc.) was
    die Kollegen untereinander so alles schreiben?

Ich glaube, es hängt auch noch ein bißchen davon ab, welcher Sametime-Server installiert ist. Meines Wissens kann man den „richtigen“ Sametime-Server nämlich so einstellen, dass er Chats protokolliert. Ich weiß nicht, ob der in der Notes-Lizenz eingeschlossene „Limited Use“-Server das auch kann.

HTH
Thomas
http://www.assono.de/blog

Man kann beim eröffnen eines Chats bei Sametime einstellen ob dieser „geschützt“ ist, oder nicht. 1:1 Unterhaltungen werden bei Sametime meines Wissens immer im „geschützt“ Modus gestartet.
Datenschutz, Plus/Lidl und Persönlichkeitsrecht sind drei völlig unterschiedliche Dinge. Im Zweifel den Datenschutzbeauftragten des Betriebes fragen.

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