Hallo,
ich möchte gerne wissen wie die Objektivierung o. a. Verdinglichung im o. genannten Werk (von Berger, Peter L. & Luckmann, Thomas), in der Kategorie Institution, gemeint ist:
Unverständlich für mich ist in erster Linie ob die Verdinglichung nur das Problemlösemodell betrifft oder auch die dahinter stehende Norm beziehungsweise den Sinnzusammenhang?
Im konkreten Fall geht es um das nukleare Tabu. Ich möchte wissen ob die Institutionen die mit diesem Tabu zusammenhängen wie zum Beispiel Demonstrationen (jährliche Friedensdemonstration), internationale Institutionen (IAEA), Anti-proliferationsregime oder internationale Verträge (Non-Proliferation-Treaty) eine verdinglichende Wirkung bezüglich des Nuklearen Tabus herstellen oder ob die Verdinglichung lediglich für die einzelnen Mechanismen gilt. Zum Beispiel Ratifizierung von internationalen Verträgen durch Parlament oder Regierung mit den entsprechenden Typen von Handelnden und Handlungen. Ein anderes Beispiel ist die japanische Friedensdemonstration, an der am Tag des Atombombemabwurfs Kinder Papierkraniche in den Friedenspark legen.
Gilt die Verdinglichung nur für die „Problemlösemodelle“ oder auch für den übergeordneten Sinnzusammenhang nukleares Tabu? Und wird dies von den Autoren überhaupt definiert?
Herzlichen Dank im voraus
j