Institutionelle und persönliche Diskriminierung

Guten Tag,

ich muss für meine Soziologie-Hausarbeit mit dem Thema „Institutionelle Diskriminierung und Organisatorische Zwänge“ den klaren Unterschied zwischen persönlicher und institutioneller Diskriminierung erklären. Dazu habe ich 2 Beispiele, die ich den Diskriminerungsformen zuordnen muss.

Bsp1: Migrantenkinder oder Kinder aus niedrigeren sozialen Schichten werden wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse in niedrigere Schulformen eingestuft.

–> Soweit ich das verstanden habe, ist dieses Bsp in die institutionelle Form einzuordnen, weil die Diskriminierung in den Institutionen stattfindet. Allerdings wird doch hier auch auf der persönlichen Ebene in der Lehrer/Schüler Beziehung diskriminiert.

Bsp 2: Schulen, Universitäten etc. haben ausgefeilte Selektionsmechanismen um den Zulauf der Studenten zu reguieren (Bsp. Aufnahmeprüfungen, NC Werte etc.)

–> Auch hier finde ich, findet die Diskrimination auf institutioneller Ebene statt.

Nun weiss ich nicht, ob ich diese Beispiele richtig eingeordnet habe. Wenn beide Bsp für die Institutionen sprechen, was sind dann Bsp für persönliche D.?

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Rückmeldung.

Liebe Grüße,

Smith

Hallo Smith,

Deine beiden Beispiele hast Du meines Wissens nach richtig zugeordnet. Da Deine Hausarbeit nur die „institutionelle D.“ im Titel trägt, liegt dort ja auch der Schwerpunkt.

Ein Beispiel für persönliche (bzw. ich kenne diese Form unter dem Begriff „personale D.“) ist jegliche Diskriminierung, die auf direktem Wege von Person zu Person stattfindet.

Vgl. auch: http://sozialeswiki.de/wiki/index.php?title=Diskrimi…

Hoffe das hilft Dir weiter.
Lg

Hallo,

ich kann Dir diese Frage nicht ausreichend beantworten, weil für mein Verständnis die beiden Inhalte von „Institutioneller und persönlicher Diskriminierung“ ineinander fließen. Auch bei den aufgeführten Beispielen lassen sie sich nach meinem Verständnis nicht klar trennen.
Also - sorry !

Alles gute weiterhin.
Gruß
Bernhard

tut mir leid, aber dabei bin ich leider überfragt

Hallo Mr. Smith

meiner Meinung nach stehen diese o. a. Beispiele für
institutionelle Diskriminierungen. Die persönliche Ebene fehlt oder sie ist an die sogenannten Erfüllungsgehilfen delegiert. Bei Institutionen gibt es soweit ich weiß, die Möglichkeit mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen ( Klage )

Mir fällt derzeit nur ein recht einfaches Bsp. für persönliche D. ein : Vor einer Disco, deren Eingang von einem „Türsteher“ kontrolliert wird . . (Gesichtskontrolle)
Einlaß in die Disco einklagen ? Mhhm, gibts wohl nicht, die Möglichkeit . . . .
oder der Ladeninhaber der an bestimmte Kunden aus bestimmten Gründen nichts verkauft , die Bedienung im Restaurant, die einen Gast nicht bedient und auch der Wohnungseigentümer, der zB an Hartz 4 Empfänger nicht vermietet, handelt persönlich diskriminierend (meiner Meinung nach)

So, Mr. Smith ( warum ist mir eigentlich dieses originelle Pseudonym nicht eingefallen ? ) ich hoffe mit meiner Antwort konnte ich dir wenigstens ´ne Anregung geben, aber vielleicht sogar auf die Sprünge helfen.

Tschüß
Jaibie

Also, für mich liest sich das eher wie ein Beispiel für „gerechte“ und „ungerechte“ Diskriminierung…Aber um das ganze auf Institutionen zu beziehen:
Das 2. Bsp ist auf jeden Fall eine regulierter, institutionalisierte Form der Diskriminierung. Daran gibt es keinen Zweifel. Das Bsp 1 kann insofern persönlich sein, da die Beurteilung der Deutschkenntnisse nicht institutionalisiert ausfällt, sondern durch einen Leher persönlich stattfindet. Institutionalisiert wäre es dann, wenn es eine Art Test (oder anderes Regelwerk) geben würde, der speziell die Sprachkenntnisse abfragt und beurteilt. Nach dieser Beurteilung müssten die Schüler dann zugeteilt werden. Dann könnte man von institutioneller Diskriminierung sprechen. Solange die Beurteilung einer Person aber durch eine Person ohne „institutionalisierte“ Regeln stattfindet, ist sie persönlich.
Also: Bsp 1: persönliche Diskriminierung; Bsp 2: institutionalisierte Diskriminierung.

PS: Vielleicht für die Hausarbeit beachten: Diskriminierung bedeutet nicht, wie in der Alltagssprache oft gebraucht, eine negative Behandlung. Es bedeutet lediglich, dass Personen aufgrund bestimmter Merkmale ANDERS behandelt werden.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Grüße

Hallo!

„Institution“ und „Organisation“, in vielen Bereichen der Soziologie zentrale Begriffe, werden in verschiedenen Zusammenhängen und von verschiedenen Autoren / „Schulen“ sehr unterschiedlich definiert. Es gibt also nicht die „Institution“ bzw. „Organisation“ im soziologischen Sinne, sondern nur den „Begriff der Institution nach XY“; man muß also im Rahmen einer jeden soziologischen Untersuchung (theoretisch oder empirisch, Hausarbeit oder Habilitationsschrift) erst klar machen, in welchem Sinne (bzw. gemäß welcher Definition) man die Begriffe verwenden möchte.
Im konkreten Fall müssen die Begriffe „Institutionelle Diskriminierung“ und „Organisatorische Zwänge“ auf der abstrakt-theoretischen Ebene definiert werden, damit man konkrete Beispiele unter einen der Begriffe subsumieren kann.

Grüße!