Interessantes Urteil gegen Heilpraktikerin

Hallo,
das würde dann aber auch bedeuten, dass auch Kosten für Heilpraktiker von diesem System übernommen würden. Akupunktur ist übrigens heute schon im Leistungskatalog der GKV.
Gruss
Czauderna

Ja, richtig. Ausübung der Heilkunde muss studierten Ärzten vorbehalten bleiben, aber m.E. bedürfen nur die Wenigsten der 553 Millionen Behandlungsfälle p.a. wirklich eines Arztes,
Man stelle sich vor, wieviel Zeit ein Allgemeinarzt seinem Patienten widmen kann, wenn ihm der ganze Popelskram von der Backe bleibt. Ob Telemedizin oder Krankenversorgung durch „VERAHs“…man benötigt nicht für jedes Kinkerlitzchen den persönlichen Kontakt zum Arzt.
Wie fundiert die Ausbildung eines Heilpraktikers/einer Hebamme/eines Optikers etc. für seine Zulassung zu sein hat, steht dabei noch auf einem weiteren Blatt. Dass man z.B. dem Optiker die einst zum Kompetenzumfang zählende Ermittlung der zentralen Sehschärfe für LKW-Führerscheine wegnimmt und diese Leute in die Wartezimmer der Ärzte verdammt, ist ein Witz. Und solche Witze gibt es zuhauf, sind aber leider nicht lustig

Ah. Dann habe ich Dich falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass ich mir keine Implantate machen lassen darf, sondern darum, dass mir der Allgemeinmediziner Behandlungen „aufschwatzt“, die vor allem seinem Geldbeutel nützen aber bei der Heilung und Gesunderhaltung keinen bis einen fragwürdigen Nutzen haben.

Da bin ich dann ganz bei Dir.

Womit wir wieder halbwegs den Bogen zum Eingangsposting gespannt haben. An anderer Stelle habe ich meine Vorstellung eines vernünftigen Heilberufes schon geschildert: ähnlich wie beim Physiotherapeuten halte ich eine mindestens drei Jahre dauernde Ausbildung in echter Medizin für angebracht. Anschließend gibt es eine Prüfung - und zwar nicht nur eine Multiple Choice Abfrage, was man darf und was nicht, sondern eine echte fachliche Prüfung, mindestens auf dem Niveau eines Facharbeiters.

Besser ist natürlich ein Studium auf Master-Basis oder ein Meister - ähnlich wie ihn selbständige Personen des Friseurhandwerkes brauchen.

Dann hätte man zumindest abgesichert, dass eine gewisse fachliche Grundlage vorhanden ist.

Wenn dann auch noch die Hilfsmittel einer fachlichen Prüfung auf Wirkung und Nutzen unterworfen werden ist einiges getan gegen Schamanen- und Quacksalbertum. Denn dem wollte man eigentlich schon in den 1930er Jahren mit dem Heilpraktikergesetz einen Riegel vorschieben.

Grüße
Pierre

Off-Topic Erklärung

Es gibt einen Fehler, den man sich einbauen kann, wenn man die Zitate nachbearbeitet. Der „Eingangs-Quote“ und der „Ausgangs-Quote“ müssen jeweils eine eigene Zeile bilden.

[quote="Morgan_le_Fay, post:61, topic:9484277"]
OT: Bitte erläutere bei Gelegenheit, wie ich Zitate richtig formatiere. Danke
[/quote]

So sieht das aus, wenn man einfach einen Text markiert und dann auf das aufploppende „Zitat“ klickt. Wenn man nun Text nachträglich entfernt, kann es passieren, dass der Text und eines der Quotes in eine Zeile rutschen:

[quote="Morgan_le_Fay, post:61, topic:9484277"]OT: Bitte erläutere bei Gelegenheit, wie ich Zitate richtig formatiere. Danke
[/quote]

Dann erkennt die Forensoftware das nicht richtig und macht einfach nur Text aus der Formatierung:

[quote=„Morgan_le_Fay, post:61, topic:9484277“]OT: Bitte erläutere bei Gelegenheit, wie ich Zitate richtig formatiere. Danke
[/quote]

Falls Du mal „Fremdtext“ als Zitat einfügen möchtest, kannst Du das über das Gänsefüßchen-Symbol über dem Textfeld machen oder Deinem Text ein > (Größer als) voransetzen.

> Beispiel

Beispiel

Das musst Du dann für jeden Absatz einzeln machen.

Grüße
Pierre

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Hallo,
wenn man weiß, dass heute wirklich jeder Heilpraktiker/in werden kann, dann ist allein der Gedanke, dass eine gesetzliche Krankenkasse all diese „Leistungen“ auch bezahlen soll, ziemlich abwegig.
Nicht umsonst gibt es zu diesem Thema bereits ein Bundessozialgerichtsurteil dazu, dass den Krankenkassen verbietet solche „Leistungen“ zu übernehmen.
Bei Ärzte/innen, die sich mit dem Thema Naturheilverfahren beschäftigen und erbringen ist es,
je nach Fallkonstellation schon anders.
Gruss
Czauderna

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Ja, das ist richtig und gilt auch für „Experten“, „Psychologen“ und ähnliche Blender. Die Begriffe sind halt nicht geschützt.
Der Erfolg der Heilpraktiker liegt hauptsächlich in der Verfügbarkeit und der Zuwendungsmöglichkeit zum Patienten. Mehr niedergelassene Ärzte will man nicht, kann man sich auch nicht leisten, ergo muss man den Bestand entlasten.
Nichtsdestotrotz muss dem Missbrauch der Berufsbezeichnung ein Riegel vorgeschoben werden. Mindestens den Standards von VERAHs zzgl. Kenntnis möglicher alternativer Therapiemethoden müssten Heilpraktikern genügen.

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Hallo @Morgan_le_Fay.

„Experten“, „Psychologen“ und ähnliche Blender
Die Begriffe sind halt nicht geschützt.

Die Psychologie ist doch ein Hochschulstudiengang.
https://www.psy.ruhr-uni-bochum.de/index.html.de
Wie meinst du denn das mit dem nicht geschützten Begriff?

Liebe Grüße
vom Namenlosen

Hallo,

„Psychologe“ allein ist kein geschützter Berufsbegriff - im Übrigen genausowenig wie „Therapeut“. Jeder Depp kann sich so nennen.
Und im allgemeinen Sprachgebrauch wird „Psychologe“ sehr oft synomyn im Sinne von „Psychiater“/Facharzt für Psychiatrie oder aber für Psychotherapeuten genutzt.
Bei beiden Begriffen braucht es Zusätze, um eine geschützte Berufsbezeichnung zu generieren - zB Diplompsychologe, zB psychologischer Psychotherapeut.

&tschüß
Wolfgang

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 1985 AZ: I ZR 147/83) darf sich nur „Psychologe“ nennen, wer einen Diplom- bzw. Master-Abschluss im Hauptfach Psychologie absolviert hat. Selbst ein Bachelorstudium in Psychologie erlaubt nicht, die Bezeichnung „Psychologe“ zu führen.
PF

Hallo,

da geht um prozentuale Ursachen bei Sterbefällen, also von denjenigen, die Gestorben sind, nicht des ganzen Volkes.
10 % aller in einem Jahr Gestorbenen ist etwas ganz anderes, als 10% des Volkes.

Gruß,
Paran

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