Angesichts der größeren Diskussion über „alternative Therapien“ und den Sinn und Unsinn des Heilpraktikerwesens neulich, möchte ich nicht versäumen, auf ein interessantes Urteil hinzuweisen:
Schlangengift statt Chemo: Heilpraktikerin muss Waise entschädigen - n-tv.de
Kurz zusammengefasst: Es ging um den Abbruch einer wirksamen Krebs-Therapie, zu dem die Heilpraktikerin zwar nicht gedrängt hatte, gegen den sie aber auch nicht interveniert hat. Das Gericht sieht in einem solchen Fall die Pflicht eines Heilpraktikers einer sich abzeichnenden entsprechenden Entscheidung eines Kunden entgegenzutreten. Dies hat die beklagte Heilpraktikerin vorliegend unterlassen. Das Gericht führt dazu aus: „Dieses über Wochen hinweg fortgesetzte Unterlassen der Beklagten war unverantwortlich und aus Sicht eines verantwortungsbewussten Heilpraktikers schlechterdings unverständlich.“
Folgen sind nun Schmerzensgeld, Ersatz für entgangenen Kindesunterhalt, Ersatz der Anwaltskosten des Klägers und Ersatz weiterer materieller Schäden. Alles in allem angesichts fehlender Haftpflichtversicherung eine vermutlich existenzgefährdende Größenordnung von > € 70.000,–