Interessengemeinschaft gründen

Hallo,
Muss man eine Interessengemeinschaft irgendwo anmelden? Und darf diese Ig einfach so ein Konto besitzen (z.B. für Sammelbestellungen) - und wenn ja, wer darf/muss Vollmacht über dieses Konto haben?

Vielen Dank,

Melchior

Hallo,
Muss man eine Interessengemeinschaft irgendwo anmelden? Und
darf diese Ig einfach so ein Konto besitzen (z.B. für
Sammelbestellungen) - und wenn ja, wer darf/muss Vollmacht
über dieses Konto haben?

Hallo Melchior,

was genau wollt Ihr denn anstellen. Eine Interessengemeinschaft oder bessei ein Interessenverband ist eher ein Begriff aus der allgemeinen Sozialkunde und beschreibt ganz allgemein mehrerer Person mit einer in irgendeiner Form gleichgerichteten interessenlage.

Anmelden muss man z.B. einen Verein. Wenn keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden könnte z.B. eine GbR vorliegen welche grundsätzlich nicht angemeldet wird.

Das Konto wird wohl in der Regel dann eine einzelne Person verwalten, wenn keine rechtsfähige Gesellschaft vorliegt. Ich kenn das haltcin der Form, dass einer für alle bestellt und auch jeweils abkassiert.

Gruss

Akkon

Interessengemeinschaft oder bessei ein Interessenverband ist
eher ein Begriff aus der allgemeinen Sozialkunde

Laut Brockhaus sind nur vertragliche Beziehungen gemeint; also Rechtskunde.

Anmelden muss man z.B. einen Verein.

Nein, muss man nicht. Kann man.

Wenn keine
wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden könnte z.B. eine
GbR vorliegen welche grundsätzlich nicht angemeldet wird.

Was hat denn nun auch ein Verein mit einer GbR zu tun?

Levay

Hallo!

Anmelden muss man z.B. einen Verein. Wenn keine
wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden könnte z.B. eine
GbR vorliegen welche grundsätzlich nicht angemeldet wird.

Das ist so nicht ganz richtig. Man muss einen Verein natürlich nicht anmelden oder dergleichen, ohne Eintragung ins Vereinsregister ist ein Verein allerdings nicht rechtsfähig. Das ist aber Voraussetzung, um zum Beispiel ein Konto zu eröffnen. Wenn ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, ist die Rechtsfähigkeit nicht von der Eintragung anbhängig, sondern die Rechtsfähigkeit wird dann verliehen. Wie und ob diese Verleihung nun stattfindet kann ich leider mangels Erfahrung nun nicht wirklich sagen.
Was die GbR angeht, so ist das natürlich keine Frage, ob ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird oder nicht. Die Aussage, eine GbR könne insbesondere dann vorliegen, wenn kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann aber so nicht stehenbleiben. Die Verfolgung eines wirtschaftlichen Zweckes ist bei der GbR wohl die Regel. Gesellschaftszweck kann natürlich alles sein, aber es wird wohl in den allermeisten Fällen um Gewinnerzielung gehen.
Mit dem Verein und der Gesellschaft sind aber natürlich die beiden Organisationsformen genannt, die grundsätzlich zur Verfügung stehen. Wenn ich den Begriff Interessenvereinigung höre denke ich ohen genaueres zu wissen ersteinmal an einen Verein. Wenn der rechtsfähig ist, als eV zum Beispiel, dann kann auch der Verein ein Konto eröffnen und so weiter.

Gruß,

Florian.

Danke - gehen wir davon aus, dass keine Gewinnabsicht vorliegt. Sehe ich es richtig, dass man dann ganz ohne rechtliche Vorgaben ein Konto aufmacht, sich beliebig einen Namen gibt, Sammelbestellungen durchführt usw - so, wie es Freunde, Schulklassen etc. überall machen?

Ich glaube, du solltest es einfach tun. Es gibt hier überhaupt keine rechtlichen Schwierigkeiten. Natürlich muss man das nirgendwo anmelden, wir leben doch hier nicht in einer Superdiktatur oder so was.

Levay

Kleine Klarstellung
Hallo!

Danke - gehen wir davon aus, dass keine Gewinnabsicht
vorliegt. Sehe ich es richtig, dass man dann ganz ohne
rechtliche Vorgaben ein Konto aufmacht

Klar, das heißt es. Aber wenn Herr Meyer, Müller und Schulze sich dafür entscheiden, können sie natürlich nicht einfach so als Interessenvereinigung XY ein Konto eröffnen, das kann nur Herr Meyer, Herr Schulze oder Herr Müller, weil die Interessenvereinigung als solche nicht rechtsfähig ist.

Gruß,

Florian.

Klar, das heißt es. Aber wenn Herr Meyer, Müller und Schulze
sich dafür entscheiden, können sie natürlich nicht einfach so
als Interessenvereinigung XY ein Konto eröffnen, das kann nur
Herr Meyer, Herr Schulze oder Herr Müller, weil die
Interessenvereinigung als solche nicht rechtsfähig ist.

Das finde sogar ich pedantisch; denn wenn wir schon dabei sind, Fragen danach auszulegen, was denn wohl GEMEINT ist vom Fragesteller, dann bezieht sich die Frage hier wohl auf die Möglichkeit, dass man ein gemeinsames Konto eröffnet. Und das ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Bankwesens.

Levay

Hallo!

Möglichkeit, dass man ein gemeinsames Konto eröffnet. Und das
ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Bankwesens.

Wenn aber doch jemand danach fragt, ob eine solche „Interessengemeinschaft“ ein Konto besitzen kann und wer dafür eine Vollmacht haben kann oder muss, dann finde ich es nicht pedantisch, zu sagen, dass diese Interessengemeinschaft, sofern sie nicht rechtsfähig ist, als solche eben kein Konto „besitzen“ kann, weil ich den Eindruck habe, dass es dem Fragesteller eben genau darum geht, dass eben diese Personengemeinschaft als solche ein Konto eröffnet.

Florian.

Danke!
Danke euch allen! Jetzt bin ich beruhigt und werde mal loslegen :smile: