Interessenkonflikt mit dem Arbeitgeber

Hallo liebe Community,

ich möchte mich nebenberuflich selbstständig machen, dass
bedeutet dass ich hauptberuflich als Angestellter in einem Unternehmen tätig
bin.

Das Unternehmen wird eine Dienstleistung / Beratung anbieten die online bzw.
Telefonisch durchgeführt wird.

Dummerweise möchte ich mich in demselben Bereich
selbstständig machen in dem auch mein Arbeitgeben tätig ist. Wir würden also
konkurrieren.

Frage: wenn ich mein Unternehmen auf den Namen meiner Frau
anmelden würde, die allerdings beruflich aus einem ganz anderen Bereich kommt,
könnte ich einen Konflikt bzw. Klage von meinen jetzigen Arbeitgeber umgehen?

Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus?

Meine Frau hat ihren Geburtsnamen behalten, da bedeutet dass
mein Arbeitgeber eventuell nie erfahren würde dass der Gründer dieses Unternehmens
meine Frau ist.

Im Impressum der Webseite würde aber unsere gemeinsame
Adresse zu sehen sein.

Frage: muss die Adresse des Unternehmens immer aufgeführte
werden? Gibt es einen Weg das zu umgehen?

Ich würde ja gerne mein Arbeitgeber fragen ob ich das machen
„darf“ aber im Falle einer Ablehnung wäre mein Vorhaben bereits gescheitert,
deswegen möchte ich keine „schlafende Hunde“ wecken.

Kennt jemand Tipps und Tricks wie man in so einen Fall
vorgehen kann um sein Vorhaben zu realisieren ohne Probleme mit dem Arbeitgeben
zu bekommen?

mfG
Benonymous

Hallo,

grundsätzlich kann der AG gegen jede Konkurrenztätigkeit seiner AN vorgehen.
Eine Nebenbeschäftigung als AN kann er untersagen, eine selbstständige Tätigkeit kann er als Verletzung der Treuepflicht des AN sanktionieren - ggfs. mit Abmahnung und letztendlich durch (fristlose) Kündigung.

Ach ja, für wie blöd

hältst du deine Mitmenschen eigentlich ? Ein „Vertuschungsversuch“ ggü dem AG würde die Sache noch schlimmer machen. Da kann dann die fristlose Kündigung evtl. als schwerer Pflichtverstoß auch schon ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

Und für eine gewerbsmäßige Website ist die Adresse (ladungsfähige Anschrift) absolute Pflicht gem. § 5 TMG. Andernfalls könntest du darauf warten, daß sich alle möglichen Abmahnkanzleien an Dir gesund stossen.

Wenn es bei Deiner Selbstständigkeit bereits an derart elementaren Grundkenntnissen fehlt, solltest Du Dich mal ausführlich rechtlich beraten lassen. Kammern bieten sowas an.

&Tschüß
Wolfgang

Moin,

glaubst du wirklich, dass einen großen Unterschied macht, ob man nebenberuflich ein konkurrierendes Gewerbe eröffnet oder ob man für einen Konkurrenten nebenberuflich arbeitet?

Ja. Und zwar die ladungsfähige Anschrift.

Hallo,

Du fragst uns jetzt nicht ernsthaft nach Hilfe bei illegalem Verhalten, oder?! Wenn Du doch schon weisst, das das Ärger geben könnte dann läßt man das am besten! Ganz einfach.
Du kannst IMHO nur was aus Deinem Unternehmen machen wenn Du das dann Hauptberuflich machen würdest. Alternativ einfach was anderes nebenberuflich machen und DAS dann natürlich vom AG absegnen lassen. Alles andere gibt nur Ärger.