Zuerst einmal macht es nur dann Sinn eine Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben wenn dieser in Deutschlands nichts entgegen steht.
Wer also hier eine Sperrfrist bekommen hat oder sogar eine MPU absolvieren soll kann diesen Gedanken schnell vergessen, denn das schafft man durch eine EU-Fahrerlaubnis nicht aus der Welt und die neu erworbene Fahrerlaubnis wird ganz schnell wieder entzogen. Wer trotzdem damit in Deutschland fährt begeht eine Straftat, nämlich „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Das nächste Problem ist das des Wohnsitzes. Denn nach dem Wohnsitzprinzip darf nur derjenige im Ausland eine Fahrerlaubnis machen der auch dort 185Tage ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt hat. Wenn das nicht eingehalten wird kann auch in diesem Fall die Fahrerlaubnis sofort wieder entzogen werden.
Eine EU-Fahrerlaubnis muss nicht umgeschrieben werden, aber auch hier nochmals der Hinweis: Wurde die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen oder stehen andere Gründe ihr entgegen dann fährt man ohne Fahrerlaubnis!
Eine Teilung der Ausbildung zur Fahrerlaubnis ist länderübergreifend nicht möglich.
Gruß Crack