Internationales Recht

Hallo

Ich wollte im Brett Politik schreiben, fand es aber nicht.
Darum hier.

Wie sieht die Zukunft eines Landes aus, das internationales Recht nicht gelten lassen will und sich wehement dagegen wehrt?
Meiner Meinung nach aussichtslos.
Cayman Inseln, Monaco, Lichtenstein und Luxenburg sind die Ersten, die den Kampf verlieren werden.
Dann auch die Schweiz und alle anderen.
Warum wehren sich diese Länder bis zuletzt?
Weil der Kampf noch eine Zeit lang dauert und die Hoffnung zuletzt stirbt.
Diese Länder verlieren immerhin sehr viel von dem sie, sie profitierten.
Die Schweiz ist nur deswegen nicht EU-Mitglied. Das verlängert den Kampf erheblich.

Nur wer im Reinen ist mit dem internationalem Recht, kann gut  in die Zukunft schauen.
Nur wer fremde Richter zulässt, hat reinen Tisch gemacht und wird ein anerkanntes Mitglied der Zukunft sein, ohne Dreck am Stecken zu haben und als Schurke am Tisch ohnehin nicht zu Wort kommen zu lassen werden wird, wenn ohnehin über die Länder etwas ausgeübt werden muss.

Die zu einfache Formel lautet:
Ohne EU-Beitritt = keine fremde Richter

Auf lange Sicht gesehen ist das eher nur dumm. Das wollen nur die, die die dunkle Seite der heutigen Zeit gar nicht mehr erleben werden und wollen.

Gruss
Beat

Hallo,

hast Du auch irgendeine konkrete Frage?
Ich hätte welche:

  1. In welcher Form lässt z.B. Luxemburg kein „internationales Recht“ zu?
  2. Was ist für Dich „internationales Recht“ überhaupt?

[Es beschleicht mich der Verdacht, dass Du Finanzpolitik und internationales Recht durcheinanderbringst. Ich kann mich aber irren.]

vdmaster

  1. In welcher Form lässt z.B. Luxemburg kein „internationales
    Recht“ zu?
  2. Was ist für Dich „internationales Recht“ überhaupt?

vdmaster

Hallo vdmaster

Luxenburg ist ein EU- Mitglied und muss momentan unangenehme Fragen bezüglich Finanzpolitik klären.
Finanzpolitik ist international geregelt und wer ein eigenes Züglein fahren will oder das getan hat, wird Probleme bekommen.
Internationales Recht ist keine Erfindung der USA, sondern schon von den Römern proklamiert worden zur Zeit Christi geburt, aber damals noch zu Recht nicht überall akzeptiert worden.

Eine globalisierte Welt darf verlangen, dass alle mit gleich langen Spiessen sich an die gleiche Regeln halten. Das höchste Lob kommt vom Gegner. (sagte Erwin Rommel)
Und er hatte Recht.

Nun habe ich einen weiteren Aspekt hineingebracht, der die Sache noch komplizierter macht. Das trifft aber in der Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik auch zu. (tuts aber nie)

Gruss

Hallo,

ich rate Dir an, Deine Frage erneut (und bitte etwas konkreter) zu stellen. L steht in der Kritik bzgl. seiner Finanzpolitik. Es verstösst IMHO jedoch nicht gegen die Regeln der EU. Das Recht der EU nennt sich supranationales Recht.

Zum internationalen Recht kannst Du Dich hier informieren.

Gruß
vdmaster

Hi Beat,

du vergisst da etwas. Denn internationales Recht gilt nur insoweit, als dass wirklich internationale Angelegenheiten betroffen sind. Das heißt, die Staaten verpflichten sich durch Verträge, bestimmte Regeln einzuhalten und bestimmte Gerichte zu akzeptieren. Man braucht bestimmte Grundlagen, beispielsweise für den Handel. Mehr aber auch nicht.

Du dehnst diesen Aspekt zu weit aus. In allen sonstigen Rechtsfragen sind die Nationalstaaten selbst gefragt. Sie bieten - egal, ob Deutschland, die Schweiz oder Norwegen - jedem den Anspruch auf gerichtliches Gehör. Man kann auch in höhere Instanzen, bis hin etwa zum Verfassungsgericht gehen. Es ist äußerst schädlich, wenn sich daneben eine überstaatliche Paralleljustiz entwickelt. Das sehen wir derzeit etwa in der EU. Die entsprechenden Richter langweilen sich oft. Wenn dann doch jemand klagt, spielen sie sich als die großen Helden auf und fällen teils spektakuläre Urteile, obwohl die Dinge in den Mitgliedsstaaten längst ausgeurteilt sind.

Daher ist es auch verständlich, wenn bestimmte Staaten wie die Schweiz den EU-Beitritt scheuen. Auch Deutschland sollte sich in Anbetracht der ausufernden Einflussnahme durch EU-Gerichte und andere EU-Institutionen die weitere Zugehörigkeit zu dieser EU überlegen.

Gruß
Ultra

Hallo Ultra,

du vergisst da etwas. Denn internationales Recht gilt nur
insoweit, als dass wirklich internationale Angelegenheiten
betroffen sind.

Da irrst Du. Vgl. UN-Charta (->Völkerrecht). Du verwechselst es mit ggf. multinationalem (bzw. supranationalem) Recht.

Gruß
vdmaster

Hallo vdmaster,

inwieweit greift denn die UN-Charta in innerstaatliches Recht ein? Das ist sogar ein gutes Beispiel. Die UN-Charta regelt zum Beispiel das Verbot von Angriffshandlungen. Das ist eine gute Sache. Indes benötigen wir kein europäisches Gericht, das sich zum Beispiel mit Grund- oder Menschenrechtsfragen innerhalb Deutschlands befasst. Denn irgendwelche Eurokraten und Zentralisten können in diesen Punkten keine besseren Beurteilungen treffen als - ggf. höhere - nationale Gerichte („Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche…“).

Gruß
Ultra

Hallo Ultra,

die UN-Charta regelt z.B. auch die Eingriffsmöglichkeiten bei „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ (vgl. Kapitel VII der Charta) .

Die Bedrohung oder der Bruch des Friedens können sehr wohl bei innerstaatlichen Angelegenheiten für die UN relevant werden. Exemplarisch nenne ich Lybien 2011 oder Somalia.

Auch die Strafgerichtsbarkeit bei (innerstaatlichem) Völkermord wurde bereits auf der Ebene des internationalen Rechts abgehandelt (vgl. ICTR).

Internationales Recht ist eben nicht nur die Rechtssprechung (u.a.) zwischen den Staaten, sonder geht darüber hinaus.

Gruß
vdmaster

Das hilft alles nichts. Was du ansprichst, sind wahrliche Sonderfälle. Du redest von Völkermord usw. Das hat alles nichts mit dem Drang bestimmter internationaler Gerichtsbarkeiten und anderer Institutionen zu tun, sich angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit in nationale Themen einzumischen.

Oder siehst du irgendeinen Grund darin, dass sich europäische Richter wegen einer deutschen Beamtin, die meint, sie müsse zwei Tage Urlaub im Jahr mehr haben, mit dem deutschen Beamtenrecht auseinandersetzen müssen? Das ganze natürlich von Richtern entschieden, die vom europäischen Steuerzahler (unter anderem von den Deutschen oder den Briten) bezahlt werden und immer fetter werden.

Das hilft alles nichts. Was du ansprichst, sind wahrliche
Sonderfälle. Du redest von Völkermord usw. Das hat alles
nichts mit dem Drang bestimmter internationaler
Gerichtsbarkeiten und anderer Institutionen zu tun, sich
angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit in nationale Themen
einzumischen.

Du verwendest den Begriff „internationales Recht“ einfach falsch und interpretierst ihn auf die Ebene des bilateralen, mulitnationalen oder supranationalen Rechts. Und kommst somit zu einem Deiner Lieblingsthemen EU.

Internationales Recht (Wiki leitet automatisch zum Völkerrecht weiter)
International law

Gruß
vdmaster

Vdmaster, ich diskutiere hier auf Basis der Ausgangsfrage. Und in dieser Frage war suggeriert worden, durch die Nichtteilnahme am internationalen Recht, du darfst gerne deinen passenderen Begriff einsetzen, käme eine Art Verweigerungshaltung zum Ausdruck. Und es wurde auf den ausbleibende EU-Beitritt mancher Staaten Bezug genommen.

Da liegt es doch nahe, mal das Für und Wider der Unterwerfung eines Nationalstaats unter internationales Recht, gerne darfst du erneut den Begriff ersetzen, zu erörtern. Und diese Erörterung beinhaltet zwangsläufig - da die Entwicklung der letzten Jahre nun mal in diese Richtung geht - den Aspekt des Eingriffs durch die staatenübergreifenden Institutionen in die nationale Souveränität.