Interne Daten

Hallo,
mal angenommen eine Person hat keine Vorstrafen und ist auch nie sonstewie strafrechtlich aufgefallen. Die Person leidet jedoch unter einer Erkrankung, die zwar selten auftritt, aber schleichend auftreten könnte - ohne jedoch durch die Erkrankung selbst andern gegenüber böswillig zu werden usw. Im Gegenteil sie fühlt sich eher selbst bedroht und ängstlich, sprich die Person leidet in dem Moment unter Verfolgungswahn. Natürlich dürfte die Person in dem Zustand auch kein Auto fahren usw. Die Polizei wurde lediglich früher mal innerhalb einer Psychose von den Verwandten unterrichtet, das die kranke Person innerhalb einer Psychose meinte sich wo verstecken zu müssen und als vermisst gelte. Sie tauchte später aber wieder auch von alleine wieder auf. Es geht um eine volljährige Person, also kein Kind.
Steht so eine Erkrankung dann als Vermerk intern in einem Polizeicomputer. ?
Danke im voraus