Interne stellenausschreibung und Privatleben

Kann ich mich auf eine interne stelle bewerben auch wenn mein freund in der Einrichtung tätig ist und mir, sofern ich dort anfangen würde, höher gestellt ist? Darf ich abgelehnt werden? Welche Chancen hab ich überhaupt berücksichtigt zu werden? Was sagt das antidiskriminierungsgesetz?

Sehr geehrte schneggi765

Da ich keine Ahnung habe, ob sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sind, kann ich auf rechtliche aspekte Ihrer Anfrage nicht eingehen. Diese Seite lassen Sie besser von einem Rechtsanwalt prüfen oder Sie fragen bei der Gewerkschaft nach.

Somit bleibt noch die Frage, wie Sie damit umgehen würden, in der gleichen Firma zu arbeiten wie Ihr Freund. Persönlich bin ich der Meinung, dass dabei die Nachteile überwiegen. Oftmals gibt es bei der Arbeit Leute mit denen man sich gut versteht. Das kann zu Eifersucht beim Partner oder der Partnerin führen. Wenn Sie ihrem Freund direkt unterstellt sind, so können unter Umständen geschäftliche Entscheidungen sehr direkt ins Privatleben abstrahlen, was sehr oft das Ende einer Beziehung (oder des Arbeitsverhältnisses) bedeuten kann.

Überlegen Sie es sich also gut, ob Sie in der gleichen Firma wie Ihr Freund arbeiten wollen. Die geschilderten negativen Aspekte hängen auch von der Firmengrösse ab. Je grösser die Firma ist und je weiter weg (organisatorisch) Sie von Ihrem Freund angestellt sind, desto besser…

Freundliche Grüsse
Markus Bruderer

Hi Schneggi, heißt „interne Stellenausschreibung“, dass Du dort noch gar nicht arbeitest, sondern nur Dein Freund ? Und dass die Stelle nur intern ausgeschrieben wurde, aber nicht z.B. bei der Arbeitsagentur oder einer Jobbörse ?

Dann habe ich schon mal den Verdacht, dass die Stellenausschreibung ein Fake sein könnte, d.h. sie ist eigentlich schon vergeben, musste aber wegen des Betriebs- oder Personalrats ausgeschrieben werden. Kann sein, muss aber nicht.

Dann würde ich Deinen Freund mal losschicken, entweder in die Personalabteilung oder zu dem künftigen Vorgesetzten (je nachdem, wer in der Ausschreibung als Ansprechpartner genannt ist) und dort vorfühlen, ob eine externe Bewerbung seiner Freundin erwünscht ist und er die interne Ausschreibung weitergeben darf. An der Reaktion sollte er dann gut zwischen den Zeilen lesen, was der Gesprächspartner davon hält.

Wenn Dein Freund Dein direkter Vorgesetzter werden würde, solltest Du es ein lassen. Auch so solltest Du Dir gut überlegen, wie es sein wird, wenn Ihr im selben Bereich arbeitet … und wie das Klima dort ist: Freuen sich die Leute über Dich, oder tuscheln sie dann die ganze Zeit, so nach dem Motto „die hat ja den Job nur bekommen, weil … der ihr Freund ist“, insbesondere wenn es mal schlecht läuft und Du Dich schwer tust.

Und wenn es zwischen Deinem Freund und Dir mal schlecht läuft, oder gar endet, dann wird es vielleicht schwierig am Arbeitsplatz; muss nicht, aber gut überlegen solltet Ihr Euch das schon.

Das Antidiskriminierungsgesetz brauchen wir hier, glaube ich, noch nicht, und es soll auch vor anderen Arten von Diskriminierung schützen. Es ist ein Gesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“.

Fassen wir noch einmal zusammen:
Du kannst Dich natürlich bewerben, die Höherstellung Deines Freundes spielt formal keine Rolle. Natürlich darfst Du auch abgelehnt werden - wir wissen ja hier gar nichts über die Anforderungen der Stelle und wie Du diesen gewachsen bist. Daran hängen auch Deine Chancen. Aber das sind eben nur die harten Fakten, und ich halte die weichen Faktoren hier für wichtiger. So oder so: viel Erfolg und herzliche Grüße, Bernd.