Hallo zusammen.
In meiner WG hat es der Vormieter nicht geschafft den viel zu teuren Internet Anschluss zu kündigen.
Der Vormieter drängt jetzt darauf dass wir die Kosten für ein weiteres 3/4 Jahr übernehmen. Es ging sogar schon so weit, dass er sich mit dem Vermieter der Wohnung kurzgeschlossen hat, worauf der Vermieter und jetzt damit gedroht hat den Kabel Anschluss abzuklemmen (KabelBW).
Sind wir verpflichtet die Kosten zu übernehemen?
Vielen Dank
Hallo,
haben Sie etwas darüber im Mietvertrag stehen z.B. das Sie zusätzlich zu den Nebenkosten den bestehenden Internet Vertrag übernehmen müssen? Wenn nein und Sie den Vertrag nicht Abgeschlossen haben ist es nicht Ihr Problem.
Hallo,
meines Erachtens ist der Vertrag über den Internetanschluß personen- und nicht wohnungsgebunden.
Vertragspartner dürfte daher weiterhin der Vormieter sein. Dann trägt dieser auch die Kosten.
Mal nachsehen im Vertrag oder - wenn dieser nicht vorhanden - bei KabelBW nachfragen.
Wenn der Vertrag wohnungsbezogen sein sollte, müssten Sie gegenüber KabelBW wohl die Kosten tragen. Im Innenverhältnis könnte ein Schadensersatzanspruch in Höhe dieser Kosten gegenüber dem Vormieter bestehen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gab, dass der Vormieter den Vertrag rechtzeitig kündigt.
Der Vermieter ist doch außen vor, wenn er nicht selbst den Kabelvertrag abgeschlossen hat und darf daher nicht einfach irgendwas abklemmen.
Ich hoffe dies hilft ein wenig.
Klare Antwort ,nein .Allerdings solltet Ihr auch auf keinen Fall den Internetanschluss nutzen . Heute gibt es ja genügent Möglichkeiten günstig ins Internet zu gelangen auch ohne Kabel .der Vermieter darf das Kabel auch nicht so mir nichts dir nichts kappen das ist Sachbeschädigung ,das Kabel gehöhrt ja nicht ihm sondern , KabelBW .Wer einen Vertrag abschließt muss ihn bis zum Ende auch einhalten und bezahlen .
Nein, seid Ihr nicht. Der Vormieter muss seinen Vertrag erfüllen. Ein Umzug allein begründet keinen Grund zur Vertragskündigung. Und Ihr habt keinen Vertrag unterschrieben. Der Vermieter ist nicht betroffen.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Nein, jeder zahlt für das was er verbraucht! Nutzen Sie den Vertrag des vormieters müssen Sie natürlich die kosten tragen. Wer sonst?
Dein Problem besteht aus 2 Fragen. a) es liegt Kabelanschluß, den ihr nutzt- dann müßt ihr den auch bezahlen
b) der Vormieter kann dem kabelbetreiber mitteilen, dass er umgezogen ist- wenn Ihr das wißt, könnt ihr die Adresse wißt könnt es auch ihr dem kabelbetreiber melden, und der Kabelbetreiber stellt dem Vormieter also in seiner neuen Wohnung einen Kabelnschluß zur Verfügung. Umzug berechtigt nämlich nicht zur Kündigung des Kabelvertrages, außer der Kabelbetreiber kann am neuen Umzugsort nicht lifern, also muß der Vormieter seinen Vertrag mitnehmen. Allerdings kann er dann von Euch für den Zeitraum in dem ihr den alten Anschluß genutzt habrt und er noch keinen neuen Anschluß von Kabel BW hat, die Ksoten von Euch fordern. Ihr könnt natürlich jederzeit einen neuen Anbieter beauftragen und dem kabelbetreiber melden, dass ihr nicht der Vormieter seid, die Rechnung müßte der Kabelbetreiber ihm ja zuschicken oder per Nachsendeauftrag an ihn gehen?
Hallo!
Nach meiner Auffassung kommt es auf die Vereinbarung an. Wenn verbindlich vereinbart war, dass er den Anschluss zu dem Termin kündigt und dies versäumt hat gehen Nachteile zu seinen Lasten, weil er sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat.
Fraglich, ob sich das beweisen läßt. Ansonsten wird wohl irgend jemand bezahlen müssen, weil der Anschluss sonst abgeklemmt wird.
Also in keinster Weise müssen Sie die Kosten übernehmen - sie haben doch mit der Kabelfirma keinen Vertrag abgeschlossen. Das ist ja schon dreist, dass sie für die Dummheit des vormieters gerade stehen sollen. Auch der Vermieter hat keinerlei Handhabe gegen sie, da ein Internetanschluss frei zur Verfügung steht und auch der Vermieter mit den Kosten doch nichts zu tun hat. Wehren sie sich strikt dagegen,am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Hallo! Der Vormieter ist der Vertragspartner. Er wird zur Zahlungen verpflichtet. Wenn er den Anschluß nicht gekündigt hat, kann er Ihn mitnehmen in die neue Wohnung. Er kann den Anschluß frißtloß kündigen wenn es keine Möglichkeit gibt ihn mitzunehmen. Z.b keine Leitung da. Ich würde mich da nicht einschüchtern lassen Und der Vermieter soll doch die Glotze abschalten, da läuft doch eh nur…Der hat nähmlich auch einen Vertrag.Die Kosten kann er auf Mieter umlegen aber nur wenn die Mieter den Anschluß wirklich haben. In der Miete sind die Kosten wahrscheinlich für Fernseher enthalten so um die 6 euro oder 12 monatlich. Das ist in der Nebenkostenabrechnung zu sehen. Dann kürzen Sie eben die Miete um den Betrag. Viel Erfolg
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass ihr erst einmal die freie Wahl habt, wie und wo ihr Euren Internetanschluss machen könnt oder wollt. Das kann euch keiner Vorschreiben. Und schon garnicht kann euch jemand „zwingen“, einen Vertrag eurer Vormieter zu übernehmen, wenn ihr das nicht wollt.
Allerdings kann es sein, dass es bei den Nutzungsmöglichkeiten in eurer Wohnung einschränken seitens des Vermieters gibt. Bei Kabel ist es so, das meistens von Seiten der Vermieter in dem Moment Schüsseln am Haus verboten sind. Somit ist man entweder auf den Kabelzugang angewiesen oder man muss es über DVBT nutzen. Allerdings würde das I-Net über Kabel nicht zwingend genutzt werden müssen. Dazu gibt es im allgemeinen die Möglichkeit, das über die Telekom oder andere Anbieter wie z.B. Vodafone etc. zu nutzen.Dann würde für das Fernsehen nur die Grundgebühr für KbalBW anfallen, die in aller regel bei ca. 8-10 Euro im Monat liegt.
Gruss Daylighter
Hallo,
ihr habt keinen Vertag mit dem Internetanbieter abgeschlossen also müßt ihr auch nichts bezahlen!
Die Drohung des Vermieters, dass Kabel für Fernsehempfang abzuklemmen ist sogar ein Tatbestand.
Also auf nichts einlassen und vor allem nicht zahlen.
MfG
Sabine Kruse