Internet Auktionen

Hallo liebe ebenso-Erstaunte,

gehört eigentlich ins Ebay-Brett, da es aber keine Frage ist, erlaube ich mir, es hier zu posten. Folgendes habe ich soeben im „Stadt Spiegel Krefeld“ (Ausgabe von heute 27/07/2005 Seite 2) entdeckt:

„Gewerbliche Händler, die ihre Ware bei Internet-Auktionen anbieten, müssen sich nicht als solche zu erkennen geben. Internetauktionen sind nicht mit Zeitungsannoncen vergleichbar, in denen gewerbliche Händler verpflichtet sind, auf diese Eigenschaft hinzuweisen. Grund: Online wird regelmäßig mit niedrigen Anfangspreisen gearbeitet, um Bieter zu locken und durch Überbieten gute Preise zu erlangen. Eine Irreführung des Verbrauchers ist so nicht gegeben.“

Ich kann es einfach nicht glauben.

Irritierte Grüße
Sticky

Hallo,

ich würde mal sagen der Artikel beruht schlichtweg auf falschen Informationen. Bei Ebay sind Händler dazu verdonnert den Firmennamen mit Firmensitz, Kontaktadressen und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingen zu veröffentlichen. Sie sind also durchaus als Händler zu erkennen, es sei denn sie beachten die Ebay AGBs nicht.

Wie es bei anderen Online-Auktionshäusern aussieht weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass es dort ähnlich geregelt ist, wahrscheinlich ist dies sogar gesetzlich verankert. Falls ich mich irre, bitte ich um Berichtigung.

Gruß

Phoebe

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