Internet für Nixwisser

Sorry, is bestimmt ne doofe Frage. Aber bin nicht ganz „into-net“ :smile:

Ein Kumpel hat folgende Situation: Er wohnt in der Pampa - jedoch Möglichkeit an DSL zu gehen. Er hat jedoch keinen Festnetzanschluss und möchte den eigentlich auch nicht. Unter ihm wohnt ein älterer Herr, der (wahrscheinlich) ein Telefon besitzt, ergo auch einen Festnetzanschluss hat. Wäre es möglich diesen Anschluss mitzunutzen? Der ältere Herr hat mit Sicherheit nix mit Internet am Hut. Vielleicht könnte er sich mit ihm arrangieren? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Internetstick is nix, den hat er im Moment - jedoch kein guter Empfang… ca. 50 kbps :frowning: im download.
Er ist halt jemand, der nicht viel Geld ausgeben möchte für Internet, da er es nicht täglich nutzt, also wären ihm 35€ für Anschluss und DSL zu viel…

hallo
Dein Kumpel kann mit dem Nachbar doch einen DSL Anschluß mit Festnetztelefonie nehmen,evtl. Vodafone oder 1und1,Internet für deinen Kollegen und das Telefon für den Nachbar,wenn jeder 15 € im Monat bezahlt sind doch beide glücklich,oder ?

…die Frage, die da heißt, ob der ältere Herr unter ihm tatsächlich einen Festnetzanschluss hat, können wir nicht beantworten. Da muss der Herr schon selber nachfragen. Wenn er in der sprichwörtlichen Pampa wohnt, dann ist zunächst einmal nicht davon auszugehen, dass er DSL bekommt, es sei denn, er lässt - z B bei der Telekom - die Buchung eines Festnetzanschlusses durch eine „Scheinbuchung“ prüfen. Im Übrigen haben auch „ältere Herren“ mit dem Internet etwas am Hut…ich spreche da aus Erfahrung.
Und ob es möglich wäre, einen anderen Anschluss mitzubenutzen, können wir auch nicht beantworten. Auch da muss der Herr den Nachbarn fragen. Allerdings würde ich als Nachbarn einem solchen Ansinnen nicht zustimmen, selbst wenn ich DSL zur Verfügung hätte.
Wer lässt sich schon gerne auf das Versprechen ein, sich mit der Hälfte an den Kosten zu beteiligen, mit der Voraussisicht, dass es selbst bei der Hälfte der Kosteneinforderung zum Streit kommt, nur weil der Mitbenutzer behauptet, nicht oft im Internet gewesen zu sein.
Wer teilt schon gerne seinen Festnetzanschluss mit einem ander Mieter und stellt dann am Ende des Monats fest, dass sich die Rechnung evtl verdoppelt hat.

Grüßle
Bernd Stephanny

Wer teilt schon gerne seinen Festnetzanschluss mit einem ander
Mieter und stellt dann am Ende des Monats fest, dass sich die
Rechnung evtl verdoppelt hat.

Ich schätze, daß die Abmahnkosten die Höhe der unbezahlten Rechnung in den Schatten stellen. Von der ärgerlichen Hausdurchsuchung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ganz abgesehen. :wink:

osmodius

Ich schätze, daß die Abmahnkosten die Höhe der unbezahlten
Rechnung in den Schatten stellen. Von der ärgerlichen
Hausdurchsuchung wegen Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung ganz abgesehen. :wink:

Das schätze ich aber ganz anders ein.

Grüßle
Bernd Stephanny

Ich schätze, daß die Abmahnkosten die Höhe der unbezahlten
Rechnung in den Schatten stellen. Von der ärgerlichen
Hausdurchsuchung wegen Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung ganz abgesehen. :wink:

Das schätze ich aber ganz anders ein.

Nur ist das, was Du schätzt, nicht maßgeblich. In Haftung wird grundsätzlich der Anschlussinhaber genommen.

Gruß

osmodius

Hallo,

Nur ist das, was Du schätzt, nicht maßgeblich. In Haftung wird
grundsätzlich der Anschlussinhaber genommen.

Interessant, den Paragraphen möchte ich aber gern mal lesen, das ist nämlich kompletter Murks.

Anton

Die Höhe der Abmahnkosten betragen (bei verschiedenen Anbietern mögl weise unterschiedlich) bis zu 3 €. Höhere Abmahnkosten stehen erst dann zur Debatte, wenn es um die Kündigung eines Anschlusses geht. Und dieser Anschluss gehört dem alten Mann. Somit ist es richtig, dass der alte Mann in Regress genommen wird.
In unserem Szenario könnte ein Nachbar bei einem anderen Nachbarn zu erhöhten Kosten telefonieren und sich kostenpflichtig im Internet über den Anschluss des Nachbarn etwas herunter lädt. Der Anschlussinhaber bekommt die Rechnung und geg falls auch das Mahnverfahren angehängt. Muss sich also mit dem eventuellen Verursacher darüber auseinandersetzen, welcher u U seine Person als Verursacher abstreitet. Solche Szenarien gibt es tatsächlich - wie ich aus eigener Praxis weis - Unter diesem Gesichtspunkt würde ich jedem Nachbarn abraten, seinen "guten Nachbarn ans eigene Internet zu lassen.

Grüßle
Bernd Stephanny

Die Höhe der Abmahnkosten betragen (bei verschiedenen
Anbietern mögl weise unterschiedlich) bis zu 3 €. Höhere
Abmahnkosten stehen erst dann zur Debatte, wenn es um die
Kündigung eines Anschlusses geht. Und dieser Anschluss gehört
dem alten Mann. Somit ist es richtig, dass der alte Mann in
Regress genommen wird.

Dir ist bekannt, was eine Abmahnung ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

Gruß

osmodius