Internet und Telefon Installation

Hallo zusammen…
Wer weis ob der Vermieter, unterbinden darf das ein Unternehmen (Unity Media) angebrachte Installation, in meinem Namen, für Internet und Telefon, außer Betrieb setzen darf. Die im Heizungskeller ( verschlossen, nur Zugang der Vermieter).
Da diese einen minimalen Stromverbrauch hat (8 Watt) und am Allgemeinstrom hängt.
Ich würde mich sehr freuen ein Feedbach zu erhalten…bei mir brennt extrem die Hütte…
ich danke euch ganz lieb …

Hallo,

es stellt sich die Frage, wer den Nutzen an dem Gerät hat.
Hängen weiltere Personen an dem Gerät:
Die Stromkosten sind in dem Fall anteilig aus den Nebenkosten heraus zu rechnen, für die Mieter, die nicht davon profitieren.

Ist das nur das Gerät eines Mieters und dieser will dies entfernen lassen, muss der VM die Entfernung dulden
und dazu den Zugang gewähren.
Kommt er dem nicht nach , kann er Schadenersatzpflichtig werden.

Viele Grüße

Hallo Daniela,

handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus das komplett angemietet ist?

Ich verstehe die Anfrage nicht ganz.
Aus welchem Grund muss die Installation außer Betrieb gesetzt werden?

Ist kein Amtsanschluss in der Wohnung vorhanden?

Auch müsste der Vermieter Stromverbrauch eines einzelnen Mieters von den anderen Mietern „genehmigen“ lassen; das machen die Mieter sicher nicht.

Grundsätzlich muss jede Änderung der Installation vom Vermieter genehmigt werden, er kann dies auch ablehnen.
Für 100%ige Beurteilung müsste man auch den Mietvertrag kennen.

Gruß
David

Der Vermieter muss für jede Wohnung gewährleisten, dass dort Telefon vorhanden ist. Das kann der Mieter auch nicht ändern. Es liegt also nicht im Interesse des Vermieters, wenn dieser dem Mieter gestattet, den Telefonanschluss abklemmen zu lassen. Denn der Vermieter müsste diesen anschließend wieder, gegebenenfalls von einer anderen Firma, neu installieren lassen. Und warum sollte er das tun?

Hallo!

So ganz klar ist mir die Fragestellung nicht:
> Die Einrichtungen existieren bereits (waren in Betrieb)?
> Sind diese nun mitgemietet oder hattest Du diese Veränderungen erst vorgenommen?
> Du möchtest diese nun gern Außerbetrieb setzen lassen um den Stromverbrauch zu sparen? (den Du bislang, da über Allgemeinstrom laufend, an andere unbeteiligte Kostenträger des Allgemeinstroms zu ersetzen hattest)
> Werden von der Außerbetriebsetzung an andere Nutzer tangiert?

Dazu grundsätzlich vorweg:
Meines Wissens sind Eingriffe in die Haustechnik/Hausinstallation bzw. Veränderungen daran nicht vom normalen Mietgebrauch gedeckt und ohne explizite Einwilligung des Eigentümers=Vermieters nicht erlaubt > siehe z.B…
http://www.hausundgrundddf.de/fileadmin/Dokumentenab…
http://www.bussmann-feckler.de/presse-miet-und-wohnu…

Grundsätzlich wäre also bei Installation oder auch bei Demontage das Einverständnis des Vermieters einzuholen, welches aber auch nur unter gewissen Umständen verweigert werden kann.

Bei mehr zum Sachverhalt = mehr zur rechtlichen Lage :wink:

Wie ist den die Anlage entstanden? Mit Genehmigung des Vermieters?
Wenn dem so ist, darf er sie nicht abschalten.
Du könntest über das Gericht eine einstweilige Verfgüung (Eilantrag) stellen mit dem Ziel, das dein Vermieter den vorherigen Zustand wieder herstellen muß.

Viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka

hallo daniela,
leider habe ich nicht verstanden, um was es genau geht.
den strom, den du verbrauchst, musst natürlich auch du zahlen.
lg
maria

Hallo Daniela,

zunächst gilt einmal generell,dass jeder Mieter das Recht auf freien Zugang zu allen Informationsquellen hat. Der Vermieter muss jedoch der Installation zustimmen und der Mieter muss für eine sachgemäße Installation sorgen. Wichtig ist auch, was eventuell darüber im Mietvertrag steht.
Wenn der Anschluss außerhalb der Wohnung, also wie bei Ihnen z.B. im Keller angebracht wurde, kommt es darauf an, ob der Vermieter dies genehmigt hat. Hat er das, dann muss er Ihnen auch Zugang dazu verschaffen und kann sie nicht einfach außer Betrieb setzen.
Da nur der Vermieter einen Schlüssel zu dem Heizungsraum hat, gehe ich davon aus, dass er von der Installation wusste - oder nicht ???
Wenn nicht, dann haben Sie allerdings ein Problem und sollten versuchen, sich mit ihm im Guten zu einigen und einen langwierigen Prozess um die Genehmigung vermeiden.
Viel Glück wünscht Heihei

Hallo,
der Vermieter darf es nicht ohne Vorankündigung ausser Betrieb setzen, sondern er MUSS Sie darauf hinweisen, dass diese Anlage-und sei sie noch so stromsparend- auf IHREN!!! Zähler zu klemmen ist. Erst wenn Sie das nicht tun, kann er diese Anlage unterbinden-sprich anklemmen.
Letzten Endes kann es ja wirklich nicht sein ,dass alle Mieter Ihren Verbrauch mir bezahlen-was wäre, wenn es ein jeder so machen würde…
MfG Maximilian123

Ich werde leider nicht ganz schlau aus Deinem Text
Will der Vermieter die Installation abschalten oder
die Firma, die das Teil installiert hat ?

Ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie habe eine Installation im Heizungskeller anbringen lassen, die zwar nur wenig Strom verbraucht, aber vom Vermieter trotzdem nicht gewünscht ist. War das richtig?
Dann könnte ihr Vermieter recht haben. Der Heizungskeller wurde von Ihnen nicht gemietet und daher dürfen Sie ohne Zustimmung nicht darüber verfügen. Ein Kompromiss wäre es, für die von Ihnen genutzten Geräte einen Zwischenzähler zu schalten. Dann tragen Sie die Kosten und der Vermieter wird bestimmt bereit sein, den „Platzverlust“ hinzunehmen.

ja natürlich!

ich würde solche Mieter rausschmeissen

Ciao Daniela,

versteh deine Frage grad nicht? *grübel

Im Heizungskeller zu dem du keinen Zugang hast und ein Gerät angeschlossen ist möchtest du von einer Firma ein Gerät abklemmen lassen?
Rate entschieden ab! a) auf welcher Basis willst du dir Zugang erschaffen? b) mit welchem Recht gehst du an geräte die dir nicht gehören c) übernimmst du die Haftung für etwailige Mängel? c) wenn du den Stromverbrauch nicht akzeptierst, dann zweifel die Rechtmäßgigkeit der NK-Abrechung an!

Dein Vermieter will eine Anlage abklemmen lassen, die du instalieren lassen hast und nun den Stromkreis des Treppenhauses etc nutzt?
Jep, dein Vermiete kann diese Installtion unterbinden/untersagen. Ob es ein Fachfirma war ist irelevant. In die Elektroinstaltion solltest weder du noch eine durch beauftragte Firma ohne Genehmigung des Vermieters eingreifen und schon gar nicht in Gemeinschaftsräumen (Heizungsanlage)

Wie immer kann ich nur empfehlen: sei diplomatisch! Stress hilft keinem und zerbochenes Porzellan lässt sich schwer ersetzen. Geb dem Gegener eine Möglichkeit ohne Gesichtsverlust aus der Situation zu kommen und hab einen Gegenvorschlag der seine Interessen integriert im Petto!

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,

ehrlich gesagt, bei Deiner Grammatik versteht man auch beim zweiten Lesen nicht, was Du möchtest.

Ich konnte folgendes auffassen:

  • die Installation befindet sich verschlossen im Keller, nur der Vermieter hat Zugang
  • die Anlage verbraucht wenig Strom
  • Du möchtest kein Telefon oder Internet

RICHTIG???

Was möchtest Du denn dann mit dem Abklemmen der Leitungen für Deine Wohnung bezwecken? Du musst ja kein Telefon oder Internet anmelden? Oder möchtest Du pro Jahr ca. 1kw/h Strom sparen???

Gruß Ina

Klingt nach einem Salat.Hallo!Eine Anlage ,die nur Sie nutzen sollte nicht am Allgemeinstrom hängen.Wir sind in Deutschland und da muß jedes Sandkorn Genehmigung zur landung haben. Aber wieso instaliert eine Firma eine Anlage im Keller nur für Sie und schließt diese an Algemeinstrom an? Wussten Sie davon? Also eigentlich bin ich da überfragt. Da muß man mit Vermieter reden und nicht streiten.

Werter Fragesteller!
Sie haben auf eigene Initative und Rechnung eine Installation der Unitymedia vornehmen lassen.
Die Sachlage: Hanben Sie die Zustimmung des Vermieters eingeholt?
Wenn ja, dann kann der Vermieter nicht ohne Ihre Zustimmung handeln.
Wenn nein, dann darf der Vermieter das.
Es wäre aanständig gewesen, wenn der Vermieter mit Ihnen eine Lösung herbeigeführt hätte.
Frage: Was hat der Vermieter vor? Möchte er eine Verkabelung des gesamten Miethauses vornehmen oder andere Lösungen vorziehen?
Andere Antworten habe ich nicht für Sie, wichtig für die Zukunft: Immer eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter abschließen.
Mit freundlichenm Gruß, „Großer Sucher“