Internet Vertrag

Hallo.

Ich bin zum 01.03.11 umgezogen. Ich habe aktuell einen Vertrag mit 16.000er Internet Zugang. Es stehen mir aber maximal eine Bandbreite von 1.000 kbits zur Verfügung. Ich wollte den Vertrag Kdg. Die KDG wurde nicht angenommen, da Mindestlaufzeit besteht. Ich habe auf Herunterstufung meines Vertrages verlangt. Am Anfang wurde mir zugestimmt. Nun geht aus technischen Gründen nicht.
Was kann ich machen???

Hallo, ich kann hier nur einen Denkanstoß geben, nicht aber rechtliche Beratung. Da fehlt mir gleichermaßen Erlaubnis und Kompetenz.
Im Internet-Vertrag steht meistens drin, dass eine Leitung mit einer Bandbreite bis zu … zur Verfügung gestellt wird. Daher besteht bei Einschränkungen in der Bandbreite kein Grund zur Kündigung.

1/16 der bezahlten Leistung wäre für mich jedoch keine Einschränkung sondern eine Störung. Also würde ich das auch als solche melden und wenn nicht nachgebessert werden kann, ist eine Kündigung vielleicht hierrüber möglich. Beim Fernsehanschluss ist es beispielsweise ja auch so, dass man Sonderkündigungsrecht hat, wenn am neuen Standort nicht geliefert werden kann.

Ich hoffe, das hat etwas weiter geholfen.

Meines Wissens kann man nichts machen, wenn man innerhalb der Vertragslaufzeit umzieht und am neuen Wohnort eine geringere Geschwindigkeit hat. Es gab ein Urteil, da ging gar kein DSL am neuen Wohnort, der Kunde musste trotzdem bis zum Vertragsende bezahlen.
Da kann man nur auf Kulanz des Anbieters hoffen.
Hört sich nicht gut an, ist aber alles, was ich dazu sagen kann.

Hallo!
Da kann ich leider nicht helfen!

L.G. Blumenfee

Guten Tag!

Auf jeden Fall eine genauere Begründung verlangen und den Vertrag kündigen. Eine technische Begründung ist nicht nachvollziebar.

MfG

Stefan

Hallo cillop
Da ich das Problem noch nicht hatte, kann ich dir keine Antwort geben.
Ich würde aber noch mal versuchen, per Brief das Problem zu erklären und um eine verbindliche Lösung oder andere Vorschläge bitten.

Gruß Maxipuppe